Digital Identification Solutions AG: Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart erteilt Freigabe für die Eintragung der geplanten Barkapitalerhöhung
Digital Identification Solutions AG / Schlagwort(e): Rechtssache/Hauptversammlung
21.12.2012 14:34
Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein
Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.
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Stuttgart, 21. Dezember 2012 (A0JELZ) - Das Oberlandesgericht Stuttgart hat
heute dem Freigabeantrag der Digital Identification Solutions AG (D7S.GR)
im Hinblick auf die von der Hauptversammlung vom 24. August 2012
beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der
Aktionäre um bis zu nominal rund EUR 4,8 Mio. stattgegeben. Gegen den
Kapitalerhöhungsbeschluss, wie auch gegen weitere Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 24. August 2012, sind Anfechtungsklagen von zwei
Aktionären anhängig. In dem Beschluss des OLG Stuttgart wird klargestellt,
dass die noch anhängigen Anfechtungsklagen der Eintragung des
Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft nicht
entgegenstehen. Das OLG begründete seine Freigabeentscheidung u.a. damit,
dass die Anfechtungsklagen offensichtlich unbegründet seien. Die
Kapitalerhöhung kann nun zeitnah durchgeführt werden.
Vorstand und Aufsichtsrat werden kurzfristig die weiteren Schritte zur
Umsetzung der Kapitalerhöhung einleiten. Ein Wertpapierprospekt wurde
bereits bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungs-aufsicht (BaFin)
eingereicht. Das Bezugsangebot soll nach Festsetzung des Bezugspreises
durch Vorstand und Aufsichtsrat und die Billigung des Wertpapierprospekts,
die für Mitte Januar 2013 geplant sind, im Bundesanzeiger sowie auf der
Internetseite der Gesellschaft veröffentlicht werden.
Die Kapitalerhöhung erfolgt unter Gewährung des Bezugsrechts der Aktionäre
der Digital Identification Solutions AG. Weitere Einzelheiten der
Kapitalerhöhung werden zeitnah veröffentlicht werden.
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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:
KONTAKTDATEN
Fabrizio Armone - CFO
Digital Identification Solutions AG | Teckstrasse 52 | D-73734 Esslingen
Telefon: +49 (711) 341 689-0 Fax: +49 (711) 341 689-550
mail_ir@digital-identification.com
21.12.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Digital Identification Solutions AG
Teckstraße 52
73734 Esslingen
Deutschland
Telefon: +49 (0)711 341 689 0
Fax: +49 (0)711 341 689 550
E-Mail: mail_ir@digital-identification.com
Internet: www.digital-identification.com
ISIN: DE000A0JELZ5
WKN: A0JELZ
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, München, Stuttgart; Entry
Standard in Frankfurt
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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im Hinblick auf die von der Hauptversammlung vom 24. August 2012
beschlossene Kapitalerhöhung gegen Bareinlagen mit Bezugsrecht der
Aktionäre um bis zu nominal rund EUR 4,8 Mio. stattgegeben. Gegen den
Kapitalerhöhungsbeschluss, wie auch gegen weitere Beschlüsse der
Hauptversammlung vom 24. August 2012, sind Anfechtungsklagen von zwei
Aktionären anhängig. In dem Beschluss des OLG Stuttgart wird klargestellt,
dass die noch anhängigen Anfechtungsklagen der Eintragung des
Kapitalerhöhungsbeschlusses in das Handelsregister der Gesellschaft nicht
entgegenstehen. Das OLG begründete seine Freigabeentscheidung u.a. damit,
dass die Anfechtungsklagen offensichtlich unbegründet seien. Die
Kapitalerhöhung kann nun zeitnah durchgeführt werden.
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Umsetzung der Kapitalerhöhung einleiten. Ein Wertpapierprospekt wurde
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eingereicht. Das Bezugsangebot soll nach Festsetzung des Bezugspreises
durch Vorstand und Aufsichtsrat und die Billigung des Wertpapierprospekts,
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