😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: ALAG kündigt bundesweite Klagewelle an! (deutsch)

Veröffentlicht am 23.10.2012, 17:00
Dr. Greger & Collegen: ALAG kündigt bundesweite Klagewelle an!

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: ALAG kündigt bundesweite Klagewelle an!

23.10.2012 / 17:00

---------------------------------------------------------------------

Laut Angaben eines Vertreters der ALAG Auto-Mobil GmbH & Co. KG

beabsichtigt das sich in Liquidation befindliche Unternehmen, bis zum Ende

des Jahres 2012 bundesweit etwa 6.000 (!) Klagen gegen an der Gesellschaft

beteiligte Kapitalanleger einzureichen. Ziel dieser Klagewelle ist nicht

nur die Rückzahlung bereits erhaltener Ausschüttungen, sondern insbesondere

auch die Erfüllung der Ratenzahlungspflichten von sogenannten

'Sprint-Anlegern'. Für die Anleger ist dies besonders bitter, denn sie

haben somit nicht nur das bereits investierte Kapital verloren, sondern

sollen der Gesellschaft auch noch weiteres Kapital zuführen.

Der Grund für die von der Gesellschaft angekündigte massive Klageflut

dürfte darin liegen, dass die von ihr behaupteten Ansprüche möglicherweise

zum Ablauf dieses Jahres zu verjähren drohen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die bereits mehrere hundert ALAG-Anleger

erfolgreich vertreten hat, sieht gute Chancen, sich gegen die Forderung der

ALAG zu wehren. Im Idealfall kann mit der ALAG bereits vor Einreichung der

Klage eine Einigung gefunden werden. Hiermit könnte ein möglicherweise

langwieriger und kostenintensiver Rechtsstreit vermieden werden.

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan

Greger empfiehlt den Anlegern der ALAG, die einer derartigen Forderung der

Gesellschaft noch ausgesetzt sind, sich in dieser Angelegenheit möglichst

frühzeitig an eine auf Kapitalanlagerecht spezialisierte Kanzlei zu wenden,

um im Gegenzug Schadensersatzansprüche gegen die Gesellschaft u.a.

gerichtlich geltend zu machen.

Bei Rückfragen:

Dr. jur. Stephan Greger, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht

Gabelsbergerstraße 5, 93047 Regensburg

Tel. 0941 / 630 99 60

Fax: 0941 / 630 99 620

Mail: kanzlei@dr-greger.de

Web: www.dr-greger.de

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen ist eine auf Kapitalanlagerecht

ausgerichtete Rechtsanwaltskanzlei, die es sich zum Ziel gesetzt hat, ihre

Mandanten möglichst schnell und effektiv bei der Wahrnehmung ihrer Rechte

zu unterstützen. Aufgrund der fachlichen Spezialisierung und der

langjährigen Erfahrung ist die Kanzlei stets dann ein kompetenter

Ansprechpartner, wenn juristische Unterstützung bei Fragestellungen auf dem

Gebiet des Kapitalanlagerechts benötigt wird.

Ende der Finanznachricht

---------------------------------------------------------------------

23.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

189824 23.10.2012

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.