Dr. Greger & Collegen: Günstige Zinssätze zur Anpassung der Darlehenskonditionen nutzen und Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden bzw. von Banken zurückfordern!
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Dr. Greger & Collegen: Günstige Zinssätze zur Anpassung der
Darlehenskonditionen nutzen und Vorfälligkeitsentschädigungen
vermeiden bzw. von Banken zurückfordern!
18.06.2014 / 14:03
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Kreditnehmer, die aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus ihr vor
mehreren Jahren teuer abgeschlossenes Darlehen umfinanzieren möchten,
sollten jetzt aktiv werden und sich anwaltlich beraten lassen. Im Falle
einer unwirksamen Widerrufsbelehrung besteht die Möglichkeit, das Darlehen
ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zu beenden und
umzuschulden. Alternativ hierzu kann die kreditgewährende Bank bei
Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch aufgefordert werden,
die Darlehenskonditionen bei Fortführung des Darlehens an den aktuellen
niedrigen Zinssatz anzupassen. Auf diese Weise ergibt sich ein erhebliches
Einsparungspotential.
Aber auch diejenigen Kreditnehmer, die ihr Darlehen bereits vorzeitig
beendet haben, können im Falle einer unwirksamen Widerrufsbelehrung die
bereits an ihre Bank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung vollständig
zurückfordern.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft derartige Ansprüche und unterstützt
betroffene Darlehensnehmer bei der kurzfristigen Durchsetzung der ihnen
zustehenden Ansprüche. Aktuell erklärte eine von den Rechtsanwälten der
Kanzlei Dr. Greger & Collegen angeschriebene Bank innerhalb von nur wenigen
Tagen, dass sie auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung komplett
verzichten würde oder dass ihrem Kunden gerne ein attraktives Angebot zur
günstigen Fortführung des Darlehens unterbreitet werden könne.
Die Chancen, Darlehensverträge ohne Zahlung einer
Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zu beenden bzw. bereits bezahlte
Entschädigungen zurückfordern zu können, stehen nach Ansicht von
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan
Greger sehr gut, da zahlreiche Darlehensverträge nur unzureichende
Widerrufsbelehrungen enthalten würden. Er empfiehlt betroffenen
Kreditnehmern, sich mit ihren Unterlagen an eine auf Kapitalmarktrecht
spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich zu den Möglichkeiten eines
kostenlosen Ausstiegs oder einer Rückforderung bereits bezahlter
Vorfälligkeitsentschädigung beraten zu lassen.
Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft
"Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik
"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen
bereits zahlreiche Kreditnehmer vertritt, steht Betroffenen hierfür gerne
zur Verfügung.
Kontakt:
Rechtsanwälte
Dr. Greger & Collegen
Maximilianstr. 35 C
80539 München
Tel: 089 / 2370848-0
Fax: 089 / 2370848-11
Web: www.dr-greger.de
Ende der Finanznachricht
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18.06.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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