😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: Günstige Zinssätze zur Anpassung der Darlehenskonditionen nutzen und Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden bzw. von Banken zurückfordern! (deutsch)

Veröffentlicht am 18.06.2014, 14:03

Dr. Greger & Collegen: Günstige Zinssätze zur Anpassung der Darlehenskonditionen nutzen und Vorfälligkeitsentschädigungen vermeiden bzw. von Banken zurückfordern!

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: Günstige Zinssätze zur Anpassung der

Darlehenskonditionen nutzen und Vorfälligkeitsentschädigungen

vermeiden bzw. von Banken zurückfordern!

18.06.2014 / 14:03

---------------------------------------------------------------------

Kreditnehmer, die aufgrund des aktuell niedrigen Zinsniveaus ihr vor

mehreren Jahren teuer abgeschlossenes Darlehen umfinanzieren möchten,

sollten jetzt aktiv werden und sich anwaltlich beraten lassen. Im Falle

einer unwirksamen Widerrufsbelehrung besteht die Möglichkeit, das Darlehen

ohne Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zu beenden und

umzuschulden. Alternativ hierzu kann die kreditgewährende Bank bei

Verwendung einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung auch aufgefordert werden,

die Darlehenskonditionen bei Fortführung des Darlehens an den aktuellen

niedrigen Zinssatz anzupassen. Auf diese Weise ergibt sich ein erhebliches

Einsparungspotential.

Aber auch diejenigen Kreditnehmer, die ihr Darlehen bereits vorzeitig

beendet haben, können im Falle einer unwirksamen Widerrufsbelehrung die

bereits an ihre Bank gezahlte Vorfälligkeitsentschädigung vollständig

zurückfordern.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen prüft derartige Ansprüche und unterstützt

betroffene Darlehensnehmer bei der kurzfristigen Durchsetzung der ihnen

zustehenden Ansprüche. Aktuell erklärte eine von den Rechtsanwälten der

Kanzlei Dr. Greger & Collegen angeschriebene Bank innerhalb von nur wenigen

Tagen, dass sie auf die Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung komplett

verzichten würde oder dass ihrem Kunden gerne ein attraktives Angebot zur

günstigen Fortführung des Darlehens unterbreitet werden könne.

Die Chancen, Darlehensverträge ohne Zahlung einer

Vorfälligkeitsentschädigung vorzeitig zu beenden bzw. bereits bezahlte

Entschädigungen zurückfordern zu können, stehen nach Ansicht von

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan

Greger sehr gut, da zahlreiche Darlehensverträge nur unzureichende

Widerrufsbelehrungen enthalten würden. Er empfiehlt betroffenen

Kreditnehmern, sich mit ihren Unterlagen an eine auf Kapitalmarktrecht

spezialisierte Kanzlei zu wenden, um sich zu den Möglichkeiten eines

kostenlosen Ausstiegs oder einer Rückforderung bereits bezahlter

Vorfälligkeitsentschädigung beraten zu lassen.

Die Kanzlei Dr. Greger & Collegen, die in dem FOCUS-Spezialheft

"Deutschlands Top-Anwälte" als "Top-Wirtschaftskanzlei" in der Rubrik

"Kapitalmarktrecht" ausgezeichnet wurde und in vergleichbaren Fällen

bereits zahlreiche Kreditnehmer vertritt, steht Betroffenen hierfür gerne

zur Verfügung.

Kontakt:

Rechtsanwälte

Dr. Greger & Collegen

Maximilianstr. 35 C

80539 München

Tel: 089 / 2370848-0

Fax: 089 / 2370848-11

Web: www.dr-greger.de

Ende der Finanznachricht

---------------------------------------------------------------------

18.06.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

274251 18.06.2014

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.