😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen: UniCredit Bank AG zu Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt (deutsch)

Veröffentlicht am 05.03.2014, 10:14
Aktualisiert 05.03.2014, 10:20

Dr. Greger & Collegen: UniCredit Bank AG zu Schadensersatz in zweistelliger Millionenhöhe verurteilt

DGAP-News: Dr. Greger & Collegen / Schlagwort(e): Rechtssache

Dr. Greger & Collegen: UniCredit Bank AG zu Schadensersatz in

zweistelliger Millionenhöhe verurteilt

05.03.2014 / 10:14

---------------------------------------------------------------------

Das Landgericht München I hat aktuell über eine Vielzahl von Klagen gegen

die UniCredit Bank AG zu entscheiden, in denen es um Schadensersatz aus

Currency-Related-Swapgeschäften (sogenannte CRS-Verträge) geht. Hierbei

handelt es sich um wechselkursabhängige Spekulationsgeschäfte, die von der

UniCredit Bank AG ab Januar 2006 unter dem Namen Zinssatzswap mit

Währungskomponente zur Senkung bestehender Zinsaufwendungen an ihre

damaligen TOP-Kunden verkauft wurden. Anstelle der in Aussicht gestellten

Zinsreduzierung sieht sich die damalige Zielgruppe für diese Geschäfte, in

der Regel mittelständische Betriebe, heute mit finanziellen Schäden in

Millionenhöhe konfrontiert, die nicht selten sogar deren Existenz

gefährden.

HypoVereinsbank-Kunden setzen sich erfolgreich zur Wehr

Bereits in der Vergangenheit hat sich eine Vielzahl geschädigter Anleger an

die Kanzlei Dr. Greger & Collegen gewendet, um sich gegen die ruinösen

Zahlungsverpflichtungen zur Wehr zu setzen. Dies mit Erfolg. Aktuell sind

in dieser Angelegenheit die ersten beiden Entscheidungen ergangen, in denen

gerichtlich festgestellt wurde, dass die aus diesen CRS-Verträgen

entstandenen Schäden von der UniCredit Bank vollständig zu ersetzen sind

und hierauf keine Zahlungen geleistet werden müssen. Hierbei handelt es

sich um die von der Kanzlei Dr. Greger & Collegen erstrittenen

erstinstanzlichen Urteile des Landgerichts München I aus Januar und Februar

2014.

Landgericht München bescheinigt HVB ein Beratungsdesaster

Die beiden für die Verfahren zuständigen Kammern folgten der Argumentation

der Kanzlei Dr. Greger & Collegen, wonach die Risikoaufklärung der

HypoVereinsbank verharmlosend und beschwichtigend erfolgte. Die für die

beiden Verfahren zuständigen Richter fanden hierfür deutliche Worte und

sprachen nicht nur von einer massiven fehlerhaften Beratung, einem

Beratungsdesaster oder einer Meisterleistung der Wortverdrehung, sondern

auch von einer bewussten Irreführung durch die Bank. Die Art und Weise der

Darstellung dieses Spekulationsgeschäfts sei eine Beschönigung und ein

massives Indiz dafür, den Kunden nicht adäquat aufklären, sondern

'beschwatzen' zu wollen.

Vertrauenserweckende Hausbank contra windige Kapitalanlagevermittler

Das Landgericht München I argumentierte bei der Begründung seiner

Entscheidung unter anderem damit, dass sich die von der Kanzlei Dr. Greger

& Collegen vertretene Klägerin nicht etwa an einen windigen

Kapitalanlagevermittler gewendet hätte, um durch hochspekulative Geschäfte

Geld zu verdienen, sondern dass sie vielmehr von ihrer Hausbank

angesprochen wurde, die einen erheblichen Vertrauensvorschuss für sich in

Anspruch nahm und ihren Kunden derartige Geschäfte empfahl. In dieser

Situation durfte die Klägerin davon ausgehen, dass sie von ihrer Hausbank

nicht in potentiell ruinöse Wettgeschäfte verwickelt wird, sondern dass die

Bank im Sinne des Kunden handelt.

Gute Chancen für CRS-Geschädigte

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Dr. Stephan

Greger (www.dr-greger.de), der insbesondere gegen die UniCredit Bank AG

eine Vielzahl geschädigter Swapkunden vertritt, sieht auch für die weiteren

geschädigten CRS-Vertragspartner der HypoVereinsbank sehr gute Chancen, den

von der Bank angerichteten Schaden nicht ausgleichen zu müssen. 'Da bereits

die regelmäßig zur Verwendung gekommene schriftliche Produktpräsentation in

mehreren Punkten vom Gericht als beschönigend, falsch und irreführend

gerügt wurde, sind die vorliegenden aktuellen Entscheidungen für alle

Kunden, die damit zum Abschluss des Zinssatzswaps mit Währungskomponente

überredet wurden, wegweisend und hochbrisant.', so Rechtsanwalt Dr. Stephan

Greger. Er rät allen betroffenen Anlegern, sich unbedingt zeitnah

anwaltlich beraten zu lassen, um individuell zu überprüfen, ob die

HypoVereinsbank den Ausgleich des angefallenen Schadens fordern kann oder

nicht. Das Landgericht München I bestätigte, dass sich die Bank vorliegend

nicht auf die Einrede der Verjährung berufen kann.

Ende der Finanznachricht

---------------------------------------------------------------------

05.03.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

255812 05.03.2014

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.