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DGAP-News: Ecolutions Management GmbH berichtet über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA sowie der Aktionärin Theolia S.A. (deutsch)

Veröffentlicht am 29.05.2013, 11:27
Ecolutions Management GmbH berichtet über Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA sowie der Aktionärin Theolia S.A.

DGAP-News: Ecolutions Management GmbH / Schlagwort(e): Rechtssache

Ecolutions Management GmbH berichtet über Rechtsstreitigkeiten im

Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA sowie

der Aktionärin Theolia S.A.

29.05.2013 / 11:27

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Ecolutions Management GmbH berichtet über Rechtsstreitigkeiten im

Zusammenhang mit dem Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA sowie der

Aktionärin Theolia S.A.

Frankfurt am Main, 29. Mai 2013 - Zwischen den Aktionären und verschiedenen

Gruppen von Aktionären, der persönlich haftenden Gesellschafterin und dem

Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co. KGaA (ISIN DE000A0N3RQ3,

DE000A0XYM45) herrschen dauerhafte Meinungsverschiedenheiten, die den

Geschäftsbetrieb der Gesellschaft nachhaltig beeinträchtigen und

Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft

haben. Die persönlich haftende Gesellschafterin der ecolutions GmbH & Co

KGaA berichtet den Aktionären im Folgenden zu den laufenden

Rechtsstreitigkeiten und Gerichtsverfahren. Grundlage für die Verfahren

sind Beschlüsse eines Teils der Aktionäre, die am 10. September 2012 im

Anschluss an die von der persönlich haftenden Gesellschafterin abgesagten

Hauptversammlung gefasst wurden. Diese Beschlüsse sind selbst Gegenstand

eines Rechtsstreits. Die ecolutions Management GmbH, vertreten durch ihre

Geschäftsführer, ist verantwortlich für die operative Geschäftsführung der

ecolutions GmbH & Co. KGaA.

Die Gesellschaft ist in die unten stehenden Rechtsstreitigkeiten

involviert, seit der Aufsichtsrat, der aus den Herren Dr. Jürgen Zierlein,

Dr. Dirk Posner, Sascha Magsamen, Friedemann Derndinger, Alfred Leu sowie

George Hersbach besteht, im Amt ist. Die Wahl dieses Gremiums ist in Bezug

auf die Herren Dr. Jürgen Zierlein, George Hersbach und Friedemann

Derndinger strittig, da die gesamte Hauptversammlung vom 10. September 2012

in den Augen der ecolutions Management GmbH nichtig ist.

1. Ecolutions wegen außerordentlicher Hauptversammlung 2012: Eine

Aktionärin der ecolutions GmbH & Co. KGaA, die in Frankreich ansässige

Theolia S.A., hat am 17. Juli 2012 eine isolierte Bestimmung des

Versammlungsleiters bzw. Vorsitzenden für die auf den 10. September 2012

einberufenen Hauptversammlung beantragt. Das Amtsgericht Frankfurt am Main

(Az. HRB 79650 - Fall: 16) hat mit Beschluss vom 20. August 2012 den Antrag

zurückgewiesen. Hiergegen hat die Theolia S.A. Beschwerde eingelegt. Das

Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat mit Beschluss vom 06. September

2012 (Az.: 20 W 279/12) die Beschwerde zurückgewiesen.

2. ecolutions Management GmbH./. ecolutions GmbH & Co. KGaA: Die ecolutions

Management GmbH und die Aktionärin Impera Total Return AG haben gegen die

ecolutions GmbH & Co. KGaA beim Landgericht Frankfurt am Main (AZ. 3-05 O

114/12) eine sogenannte Anfechtungs- und Nichtigkeitsklage bezüglich den am

10. September 2012 von einem Teil der Aktionäre gefassten Beschlüssen

erhoben. Es ist insbesondere streitig, ob es sich bei der Zusammenkunft am

10. September 2012 um eine Hauptversammlung handelt und ob diese wirksame

Beschlüsse gefasst hat. Die Aktionärin Theolia S.A. ist auf Seiten der

ecolutions GmbH & Co. KGaA als Nebenintervenientin dem Rechtsstreit

beigetreten. Mit Urteil vom 12. März 2013 hat das Landgericht Frankfurt am

Main der Klage insoweit stattgegeben, als die Beschlüsse der

Hauptversammlung zu den Tagesordnungspunkten 9a bis 9c für nichtig erklärt

wurden. Im Übrigen wurde die Klage abgewiesen. Am 12. April 2013 haben die

ecolutions Management GmbH und die Impera Total Return AG Berufung gegen

das Urteil beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main eingelegt (Az: 5-U

65/13).

In der mündlichen Verhandlung vor dem Oberlandesgericht Frankfurt am Main

am 05. März 2013 zur Berufung zum einstweiligen Verfügungsverfahren auf

vorübergehende Entziehung der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis

(folgt in diesem Bericht) hat das Oberlandesgericht zur Frage der

Beschlüsse der Versammlung von Kommanditaktionären am 10. September 2012

bereits die Auffassung vertreten, dass diese nichtig seien. Um eine

Entscheidung in der Sache und zu den Beschlüssen des 10. September 2012

durch das Oberlandesgericht zu vermeiden, hat der Aufsichtsratsvorsitzende

Dr. Jürgen Zierlein sodann eigenmächtig und ohne Beschluss seines Gremiums

entschieden, die Berufung zurückzunehmen. Von dem beim Gerichtstermin

anwesenden Aufsichtsratsmitglied Sascha Magsamen wurde ebenso wenig wie von

den weiteren, nicht anwesenden Aufsichtsratsmitgliedern, die Zustimmung zu

dieser verfahrensbeendenden Prozesshandlung erbeten. Erst im Nachgang wurde

ein Beschluss des Herrn Dr. Jürgen Zierlein seitens des Aufsichtsrats

gefasst.

Sofern der Senat seiner Auffassung vom 05. März 2013 im Berufungsverfahren

folgt, wären die Beschlüsse auf der Hauptversammlung am 10. September 2012

allesamt nichtig.

3. Theolia S.A., ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. ecolutions Management GmbH:

Die Aktionärin der ecolutions GmbH & Co. KGaA, Theolia S.A., Frankreich,

hat beim Landgericht Frankfurt am Main gegen die ecolutions Management GmbH

den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gestellt. Diesem Antrag

wurde vom Landgericht Frankfurt am Main per Beschluss am 19. September 2012

(Az. 3-05 O 107/12) ohne mündliche Verhandlung stattgegeben; der Beschluss

wurde am 20. September 2012 auf entsprechenden Antrag der Aktionärin

Theolia S.A. ergänzt. Mit dieser einstweiligen Verfügung wurde der

ecolutions Management GmbH bis zur rechtskräftigen Entscheidung über eine

damals noch zu erhebende Feststellungsklage der Theolia S.A. gegen die

ecolutions GmbH & Co. KGaA über die Wirksamkeit der Beschlüsse der

Hauptversammlung am 10. September 2012 die Geschäftsführungs- und

Vertretungsbefugnis entzogen. Die Geschäftsführungs- und

Vertretungsbefugnis wurde Herrn Udo vom Berg übertragen. Gegen die

Beschlüsse des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19./20. September 2012

hat die ecolutions Management GmbH Widerspruch beim Landgericht Frankfurt

am Main eingelegt. Daraufhin hat das Landgericht Frankfurt am Main einen

Termin zur mündlichen Verhandlung auf den 18. Oktober 2012 anberaumt. Die

Gesamtheit der Kommanditaktionäre (der Aufsichtsrat) der ecolutions GmbH &

Co. KGaA ist dem Rechtsstreit auf Seiten der Theolia S.A. beigetreten. Mit

Urteil vom 29. Oktober 2012 des Landgerichts Frankfurt am Main wurde die

einstweilige Verfügung vom 19./20. September 2012 aufgehoben und der Antrag

auf ihren Erlass zurückgewiesen. Gegen dieses Urteil hat die Gesamtheit der

Kommanditaktionäre der ecolutions GmbH & Co. KGaA, die der Aufsichtsrat

vertritt, beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main Berufung eingelegt (Az.

5 U 232/12) und im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 05. März 2013 hat

die Gesamtheit der Kommanditaktionäre der ecolutions GmbH & Co. KGaA die

Berufung zurückgenommen. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt am

Main vom 29. Oktober 2012 ist somit rechtskräftig geworden.

4. ecolutions Management GmbH ./. ecolutions GmbH & Co. KGaA: Am 15.

Oktober 2012 hat die ecolutions Management GmbH gegen die ecolutions GmbH &

Co. KGaA beim Landgericht Frankfurt am Main einen Antrag auf Erlass einer

einstweiligen Verfügung gestellt (3-05 O 115/12). Mit dem Antrag hat die

ecolutions Management GmbH Einsicht in alle Handelsbücher und Papiere der

ecolutions GmbH & Co. KGaA begehrt, was ihr nach Entzug der

Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis durch die einstweiligen

Verfügung des Landgerichts Frankfurt am Main vom 19./20. September 2012

(Az. 3-05 O 107/12) nicht möglich war. Da der ecolutions Management GmbH

nach Einreichung des vorgenannten Antrages Einsicht in die Handelsbücher

und Papiere der ecolutions GmbH & Co. KGaA gewährt wurde, hat sie die

Hauptsache für erledigt erklärt. Mit Beschluss des Landgerichts Frankfurt

am Main vom 16. November 2012 wurden die Kosten des Verfahrens

gegeneinander aufgehoben.

5. ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. Theolia: Die Aktionärin der ecolutions

GmbH & Co. KGaA, Theolia S.A., Frankreich, hat gegen die ecolutions GmbH &

Co. KGaA beim Landgericht Frankfurt am Main Klage auf Feststellung der

Wirksamkeit der Beschlüsse der Hauptversammlung am 10. September 2012

erhoben (Az. 3-05 O 113/12). Das Landgericht Frankfurt am Main hat das

Verfahren mit Beschluss vom 06. November 2012 wegen Vorgreiflichkeit der

von der ecolutions Management GmbH wegen der gleichen Hauptversammlung beim

Landgericht Frankfurt am Main erhobenen Beschlussmängelklage ausgesetzt.

6. ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. ecolutions Management GmbH: Der

Aufsichtsrat hat für die Kommanditaktionäre der ecolutions GmbH & Co. KGaA

gegen die ecolutions Management GmbH eine Klage auf Entzug der

Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis erhoben. Mit Urteil vom 23.

April 2013 (Az. 3-05 O 120/12) hat das Landgericht Frankfurt am Main der

Klage stattgegeben. Das Urteil wurde der Gesellschaft, ecolutions

Management GmbH, im Mai 2013 zugestellt. Die ecolutions Management GmbH

wird gegen dieses Urteil Berufung beim Oberlandesgericht Frankfurt am Main

einlegen. Vorsorglich wurde durch die Komplementärin eine Schutzschrift

beim Landgericht und Amtsgericht Frankfurt am Main eingereicht, um einem

etwaigen weiteren Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung

vorzubeugen. Der Antrag auf Erlass einer weiteren einstweiligen Verfügung

gerichtet auf den Entzug der Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis ist

inzwischen beim Landgericht Frankfurt am Main eingegangen.

7. ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. ecolutions Management GmbH: Der

Aufsichtsrat hat für die Kommanditaktionäre der ecolutions GmbH & Co. KGaA

weiterhin im Dezember 2012 beim Landgericht Frankfurt am Main (Az. 3-05 O

179/12) gegen die ecolutions Management GmbH einen Antrag auf Erlass einer

einstweiligen Verfügung gestellt. Mit der einstweiligen Verfügung sollte

der ecolutions Management GmbH bis zur rechtskräftigen Entscheidung über

die Klage der Kommanditaktionäre auf Entzug der Geschäftsführungs- und

Vertretungsbefugnis die Geschäftsführungs- und Vertretungsbefugnis erneut

vorübergehend entzogen werden. Mit Urteil vom 22. Januar 2013 hat das

Landgericht Frankfurt am Main den Antrag zurückgewiesen. Der Aufsichtsrat

hat für die Kommanditaktionäre der ecolutions GmbH & Co. KGaA beim

Oberlandesgericht Frankfurt am Main Berufung eingelegt (Az. 5 U 32/13). Die

Berufung wurde zurückgenommen. Die Entscheidung des Landgerichts Frankfurt

am Main in dem einstweiligen Verfahren ist somit rechtskräftig.

8. ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. ecolutions Management GmbH: Der

Aufsichtsrat hat für die ecolutions GmbH & Co. KGaA Zahlungsklage im

Urkundsverfahren in Höhe von 297.500,00 Euro gegen die ecolutions

Management GmbH erhoben. Gegenstand des Verfahrens sind behauptete

Rückforderungsansprüche, die sich aus angeblich unberechtigten Vergütungen

der ecolutions Management GmbH ergeben sollen. Das Verfahren ist beim

Landgericht Frankfurt am Main rechtshängig (Az. 3-05 O 199/12). Den

ehemaligen Geschäftsführern Herrn Albrecht Hanusch und Frau Petra

Leue-Bahns wurde von der ecolutions Management GmbH der Streit verkündet.

Am 21. Mai 2013 hat das Landgericht Frankfurt vorbehaltlich des

Nachverfahrens die ecolutions Management GmbH zur Zahlung von 297.500 Euro

nebst Zinsen an die ecolutions GmbH & Co. KGaA verurteilt. Hintergrund des

Rechtsstreits ist, dass der ehemalige Geschäftsführer der Komplementärin

Abschlagszahlungen auf die Managementvergütung der persönlich haftenden

Gesellschafterin im Jahr 2012 vorgenommen hat, die in der Satzung nicht

vorgesehen sind. Die Managementvergütung wird laut Satzung erst fällig,

wenn die entsprechenden IFRS- Quartalsabschlüsse aufgestellt sind. Diese

wurden von der früheren Geschäftsführung nicht gemäß den IFRS

Rechnungslegungsvorschriften aufgestellt. Die neue Geschäftsführung hat

nunmehr alle Quartalsabschlüsse für das Jahr 2012 aufgestellt. Die

satzungsgemäße Vergütung ist somit fällig und an die Komplementärin

auszuzahlen.

9. ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. ecolutions Management GmbH: Der

Aufsichtsrat hat für die ecolutions GmbH & Co. KGaA gegen die ecolutions

Management GmbH Zahlungsklage in Höhe von eine Million Euro erhoben.

Gegenstand des Verfahrens sind behauptete Schadensersatzansprüche im

Zusammenhang mit den Investitionen der Gesellschaft in zwei italienische

Solarparks in 2011. Das Verfahren ist beim Landgericht Frankfurt am Main

rechtshängig (Az. 3-09 O 17/13). Den ehemaligen Geschäftsführern Herrn

Albrecht Hanusch und Frau Petra Leue-Bahns wurde von der ecolutions

Management GmbH der Streit verkündet.

10. ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. Theolia S.A.: Die Aktionärin Theolia

S.A., Frankreich, hat mit Klage vom 16.12.2011 beim Landgericht Frankfurt

am Main beantragt festzustellen, (i) dass die Entsendung des

Altira-Vorstands David Zimmer in den Aufsichtsrat der ecolutions GmbH & Co.

KGaA am 2.12.2011 durch die Altira AG nichtig ist und, (ii) dass der Altira

AG kein satzungsmäßiges Entsendungsrecht für den Aufsichtsrat zusteht. Die

ecolutions GmbH & Co. KGaA ist in diesem Rechtsstreit in erster Instanz

unterlegen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass der alleinigen

Gesellschafterin der persönlich haftenden Gesellschafterin einer

Kommanditgesellschaft auf Aktien kein Entsenderecht in den Aufsichtsrat

zustehen könne und daher die Entsendung Herrn Zimmers unwirksam sei. Die

ecolutions GmbH & Co. KGaA hat dagegen Berufung eingelegt. In der

mündlichen Verhandlung zum Berufungsverfahren am 7. Mai 2013 vor dem

Oberlandesgericht Frankfurt am Main haben die Parteien die Berufung für

erledigt erklärt, da zwischenzeitlich die Altira Aktiengesellschaft ihre

Anteile an der persönlich haftenden Gesellschafterin weitgehend verkauft

und sodann eine andere Person anstelle von Herrn Zimmer entsendet hat. Der

Termin zur Verkündung einer Entscheidung über die Kosten des Verfahrens

wurde vom Oberlandesgericht auf den 28. Mai 2013 bestimmt.

11. ecolutions GmbH & Co. KGaA ./. ecolutions Management GmbH: Der

Aufsichtsrat der ecolutions GmbH Co. KGaA hat die Kanzlei Meilicke &

Hoffmann beauftragt, noch am 30. Dezember 2012 einen Güteantrag bei der

öffentlichen Rechtsauskunfts- und Vergleichsstelle der Freien und

Hansestadt Hamburg ('ÖRA-Verfahren') zu stellen. Bei diesem Verfahren

handelt es sich um Vorgänge aus den Jahren 2007 bis 2009 in Verbindung mit

dem Erwerb von Anteilen an einem ausländischen Sondervermögen für

Emissionsrechte (Carbon Asset Fund) und von Aktien an der AGO AG Energie +

Anlagen. Die Anwälte des Aufsichtsrats sehen die ecolutions Management GmbH

in der Pflicht, Schäden der Gesellschaft aus den Geschäftsführungsmaßnahmen

zu ersetzen. Im zweiten Schritt soll für den Zeitraum 2007 bis 2009 die

ausbezahlte Tätigkeit- und Haftungsvergütung zurückerstattet werden. Der

Aufsichtsrat der ecolutions hat am 28. Dezember 2012 den Beschluss gefasst,

die ecolutions Management GmbH sowie früherer Geschäftsführer aus genannten

Gründen in Anspruch zu nehmen und zur Hemmung einer drohenden Verjährung

einen entsprechenden Antrag bei der ÖRA einzureichen.

Im Zusammenhang mit diesem Sachverhalt erwirkte der Aufsichtsrat, wiederum

vertreten durch die Kanzlei Meilicke & Hoffmann, eine einstweilige

Verfügung zur rechtzeitigen Zahlung der Verfahrenskosten an die Gütestelle

ÖRA in Höhe von 15.380,00 Euro, obwohl die Geschäftsführung zum Zeitpunkt

der gerichtlichen Entscheidung über den Verfügungsantrag den Betrag bereits

zur Zahlung angewiesen hatte. Der Betrag ging rechtzeitig bei der

Gütestelle ÖRA ein. Aufgrund der rechtzeitigen Zahlung hat sich die

einstweilige Verfügung erübrigt.

Die Geschäftsführung

Kontakt:

ecolutions Management GmbH

Grüneburgweg 18

D-60322 Frankfurt am Main

Tel.: +49 (0) 69 915 010 80

Fax: +49 (0) 69 915 010 829

E-mail: info@ecolutions.de

Ende der Corporate News

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29.05.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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