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DGAP-News: Erbschaftssteuer: Bundesfinanzhof hält aktuelles Recht für verfassungswidrig (deutsch)

Veröffentlicht am 23.10.2012, 10:03
Erbschaftssteuer: Bundesfinanzhof hält aktuelles Recht für verfassungswidrig

DGAP-News: Steurat GmbH / Schlagwort(e): Stellungnahme/Rechtssache

Erbschaftssteuer: Bundesfinanzhof hält aktuelles Recht für

verfassungswidrig

23.10.2012 / 10:03

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Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT bietet individuelle

Beratung um aktuelle Rechtssprechung effektiv zu nutzen

Wiesbaden - Der Bundesfinanzhof hält das seit 2009

geltende aktuelle Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig und hat es

dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Überprüfung vorgelegt. Die

obersten deutschen Steuerrichter in München beanstanden insbesondere eine

verfassungswidrige Überprivilegierung durch die vollständige steuerliche

Freistellung beim Vererben von Unternehmensvermögen sowie die Möglichkeit,

Privatvermögen durch Einlage in den eigenen Betrieb in steuerbegünstigtes

Betriebsvermögen zu verwandeln. Thomas Kunsch, geschäftsführender

Gesellschafter der Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT

(www.steurat.de) verfolgt das umstrittene Gesetz seit Jahren. Der

Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützt seine Mandanten auch in

Erbschaftssteuerfragen: 'Die aktuelle Debatte um die Verfassungsmäßigkeit

des Erbschaftssteuerrechts verunsichert viele mittelständische Unternehmen.

Doch mit einer individuellen Beratung lassen sich häufig die richtigen

Möglichkeiten finden, die Rechtssprechung effektiv zu nutzen.'

In Verbund mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONFIDIUM unterstützt

STEURAT seit Jahrzehnten den Mittelstand im Rhein-Main-Gebiet in sämtlichen

Steuerfragen. Das erfahrene Team ist genauestens mit den komplexen

gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut und kann seine Mandanten so in

jedem Fall gezielt und sachkundig beraten. Damit sich auch in

Erbschaftssteuerangelegenheiten trotz der aktuell unklaren Lage stets

passgenaue und zukunftssichere Lösungen finden lassen, setzt Thomas Kunsch

auf den persönlichen und frühzeitigen Kontakt zu seinen Mandanten: 'Gerade

Fragen rund um das Erbschaftssteuerrecht betreffen die Existenzgrundlage

und Zukunftsplanung unserer Mandanten im Mittelstand erheblich. Unsere

praxisnahe Beratung ermöglicht ihnen auch auf lange Sicht ein hohes Maß an

Sicherheit für ihren Betrieb - individuell angepasst an die aktuelle und

zukünftige Rechtslage.'

Neben der Beratung im Erbschaftssteuerrecht unterstützt das STEURAT-Team

Unternehmen ebenfalls bei Jahresabschlüssen, Unternehmensnachfolgen,

Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie Gewerbe- und

Körperschaftssteuererklärungen. Auch Privatpersonen und Berufsverbänden

steht STEURAT in sämtlichen Steuerfragen zur Verfügung. Enge Kontakte zu

Industrie, Banken und Behörden im Rhein-Main-Gebiet ermöglichen es der

Wiesbadener Steuerkanzlei, umfassend auf die Bedürfnisse ihrer Mandanten zu

reagieren und ihre Steuerbelastung langfristig zu optimieren. Zu den Kunden

der Kanzlei gehören Vertreter zahlreicher Branchen - darunter Verlage,

Agenturen sowie Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen.

Die Wiesbadener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgruppe STEURAT und

CONFIDIUM (www.steurat.de) hat sich mit jahrzehntelanger Erfahrung als

zuverlässiger Partner mittelständischer Unternehmen und privater Mandanten

im Rhein-Main-Gebiet fest etabliert. Mit persönlicher und

lösungsorientierter Beratung unterstützen die mehr als 20 STEURAT-Experten

rund um Geschäftsführer Thomas Kunsch ihre Mandanten bei einer optimalen

Gestaltung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung - stets

zugeschnitten auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse jedes

Unternehmens.

Weitere Informationen: STEURAT GmbH Steuerberatungsgesellschaft,

Tel. +49 (0) 611 989 230, E-Mail: steurat@steurat.de, Web: www.steurat.de

Ende der Finanznachricht

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23.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

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189657 23.10.2012

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