Erbschaftssteuer: Bundesfinanzhof hält aktuelles Recht für verfassungswidrig
DGAP-News: Steurat GmbH / Schlagwort(e): Stellungnahme/Rechtssache
Erbschaftssteuer: Bundesfinanzhof hält aktuelles Recht für
verfassungswidrig
23.10.2012 / 10:03
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Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT bietet individuelle
Beratung um aktuelle Rechtssprechung effektiv zu nutzen
Wiesbaden - Der Bundesfinanzhof hält das seit 2009
geltende aktuelle Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig und hat es
dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Überprüfung vorgelegt. Die
obersten deutschen Steuerrichter in München beanstanden insbesondere eine
verfassungswidrige Überprivilegierung durch die vollständige steuerliche
Freistellung beim Vererben von Unternehmensvermögen sowie die Möglichkeit,
Privatvermögen durch Einlage in den eigenen Betrieb in steuerbegünstigtes
Betriebsvermögen zu verwandeln. Thomas Kunsch, geschäftsführender
Gesellschafter der Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT
(www.steurat.de) verfolgt das umstrittene Gesetz seit Jahren. Der
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützt seine Mandanten auch in
Erbschaftssteuerfragen: 'Die aktuelle Debatte um die Verfassungsmäßigkeit
des Erbschaftssteuerrechts verunsichert viele mittelständische Unternehmen.
Doch mit einer individuellen Beratung lassen sich häufig die richtigen
Möglichkeiten finden, die Rechtssprechung effektiv zu nutzen.'
In Verbund mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONFIDIUM unterstützt
STEURAT seit Jahrzehnten den Mittelstand im Rhein-Main-Gebiet in sämtlichen
Steuerfragen. Das erfahrene Team ist genauestens mit den komplexen
gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut und kann seine Mandanten so in
jedem Fall gezielt und sachkundig beraten. Damit sich auch in
Erbschaftssteuerangelegenheiten trotz der aktuell unklaren Lage stets
passgenaue und zukunftssichere Lösungen finden lassen, setzt Thomas Kunsch
auf den persönlichen und frühzeitigen Kontakt zu seinen Mandanten: 'Gerade
Fragen rund um das Erbschaftssteuerrecht betreffen die Existenzgrundlage
und Zukunftsplanung unserer Mandanten im Mittelstand erheblich. Unsere
praxisnahe Beratung ermöglicht ihnen auch auf lange Sicht ein hohes Maß an
Sicherheit für ihren Betrieb - individuell angepasst an die aktuelle und
zukünftige Rechtslage.'
Neben der Beratung im Erbschaftssteuerrecht unterstützt das STEURAT-Team
Unternehmen ebenfalls bei Jahresabschlüssen, Unternehmensnachfolgen,
Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie Gewerbe- und
Körperschaftssteuererklärungen. Auch Privatpersonen und Berufsverbänden
steht STEURAT in sämtlichen Steuerfragen zur Verfügung. Enge Kontakte zu
Industrie, Banken und Behörden im Rhein-Main-Gebiet ermöglichen es der
Wiesbadener Steuerkanzlei, umfassend auf die Bedürfnisse ihrer Mandanten zu
reagieren und ihre Steuerbelastung langfristig zu optimieren. Zu den Kunden
der Kanzlei gehören Vertreter zahlreicher Branchen - darunter Verlage,
Agenturen sowie Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen.
Die Wiesbadener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgruppe STEURAT und
CONFIDIUM (www.steurat.de) hat sich mit jahrzehntelanger Erfahrung als
zuverlässiger Partner mittelständischer Unternehmen und privater Mandanten
im Rhein-Main-Gebiet fest etabliert. Mit persönlicher und
lösungsorientierter Beratung unterstützen die mehr als 20 STEURAT-Experten
rund um Geschäftsführer Thomas Kunsch ihre Mandanten bei einer optimalen
Gestaltung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung - stets
zugeschnitten auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse jedes
Unternehmens.
Weitere Informationen: STEURAT GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Tel. +49 (0) 611 989 230, E-Mail: steurat@steurat.de, Web: www.steurat.de
Ende der Finanznachricht
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23.10.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
http://www.dgap.de
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verfassungswidrig
23.10.2012 / 10:03
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Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT bietet individuelle
Beratung um aktuelle Rechtssprechung effektiv zu nutzen
Wiesbaden - Der Bundesfinanzhof hält das seit 2009
geltende aktuelle Erbschaftssteuerrecht für verfassungswidrig und hat es
dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe zur Überprüfung vorgelegt. Die
obersten deutschen Steuerrichter in München beanstanden insbesondere eine
verfassungswidrige Überprivilegierung durch die vollständige steuerliche
Freistellung beim Vererben von Unternehmensvermögen sowie die Möglichkeit,
Privatvermögen durch Einlage in den eigenen Betrieb in steuerbegünstigtes
Betriebsvermögen zu verwandeln. Thomas Kunsch, geschäftsführender
Gesellschafter der Wiesbadener Steuerberatungsgesellschaft STEURAT
(www.steurat.de) verfolgt das umstrittene Gesetz seit Jahren. Der
Steuerberater und Wirtschaftsprüfer unterstützt seine Mandanten auch in
Erbschaftssteuerfragen: 'Die aktuelle Debatte um die Verfassungsmäßigkeit
des Erbschaftssteuerrechts verunsichert viele mittelständische Unternehmen.
Doch mit einer individuellen Beratung lassen sich häufig die richtigen
Möglichkeiten finden, die Rechtssprechung effektiv zu nutzen.'
In Verbund mit der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft CONFIDIUM unterstützt
STEURAT seit Jahrzehnten den Mittelstand im Rhein-Main-Gebiet in sämtlichen
Steuerfragen. Das erfahrene Team ist genauestens mit den komplexen
gesetzlichen Rahmenbedingungen vertraut und kann seine Mandanten so in
jedem Fall gezielt und sachkundig beraten. Damit sich auch in
Erbschaftssteuerangelegenheiten trotz der aktuell unklaren Lage stets
passgenaue und zukunftssichere Lösungen finden lassen, setzt Thomas Kunsch
auf den persönlichen und frühzeitigen Kontakt zu seinen Mandanten: 'Gerade
Fragen rund um das Erbschaftssteuerrecht betreffen die Existenzgrundlage
und Zukunftsplanung unserer Mandanten im Mittelstand erheblich. Unsere
praxisnahe Beratung ermöglicht ihnen auch auf lange Sicht ein hohes Maß an
Sicherheit für ihren Betrieb - individuell angepasst an die aktuelle und
zukünftige Rechtslage.'
Neben der Beratung im Erbschaftssteuerrecht unterstützt das STEURAT-Team
Unternehmen ebenfalls bei Jahresabschlüssen, Unternehmensnachfolgen,
Finanz- und Anlagenbuchhaltung sowie Gewerbe- und
Körperschaftssteuererklärungen. Auch Privatpersonen und Berufsverbänden
steht STEURAT in sämtlichen Steuerfragen zur Verfügung. Enge Kontakte zu
Industrie, Banken und Behörden im Rhein-Main-Gebiet ermöglichen es der
Wiesbadener Steuerkanzlei, umfassend auf die Bedürfnisse ihrer Mandanten zu
reagieren und ihre Steuerbelastung langfristig zu optimieren. Zu den Kunden
der Kanzlei gehören Vertreter zahlreicher Branchen - darunter Verlage,
Agenturen sowie Industrie-, Handels- und Dienstleistungsunternehmen.
Die Wiesbadener Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungsgruppe STEURAT und
CONFIDIUM (www.steurat.de) hat sich mit jahrzehntelanger Erfahrung als
zuverlässiger Partner mittelständischer Unternehmen und privater Mandanten
im Rhein-Main-Gebiet fest etabliert. Mit persönlicher und
lösungsorientierter Beratung unterstützen die mehr als 20 STEURAT-Experten
rund um Geschäftsführer Thomas Kunsch ihre Mandanten bei einer optimalen
Gestaltung ihrer steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Planung - stets
zugeschnitten auf die individuellen Anforderungen und Bedürfnisse jedes
Unternehmens.
Weitere Informationen: STEURAT GmbH Steuerberatungsgesellschaft,
Tel. +49 (0) 611 989 230, E-Mail: steurat@steurat.de, Web: www.steurat.de
Ende der Finanznachricht
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