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DGAP-News: Erste Asset Management: Nicht alle argentinischen Staatsanleihen von Zahlungsausfall betroffen (deutsch)

Veröffentlicht am 08.08.2014, 10:56
Aktualisiert 08.08.2014, 10:57
DGAP-News: Erste Asset Management: Nicht alle argentinischen Staatsanleihen von Zahlungsausfall betroffen (deutsch)

Erste Asset Management: Nicht alle argentinischen Staatsanleihen von Zahlungsausfall betroffen

DGAP-News: Erste Asset Management GmbH / Schlagwort(e):

Fonds/Sonstiges

Erste Asset Management: Nicht alle argentinischen Staatsanleihen von

Zahlungsausfall betroffen

08.08.2014 / 10:56

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* Nicht alle Inhaber argentinischer Staatsanleihen sind durch den

partiellen Zahlungsausfall des Landes bedroht.

* Das Urteil bezieht sich nur auf Anleihen, die im Rahmen der

Umschuldungsprogramme und unter US-Jurisdiktion begeben wurden.

* Argentinien steht nicht vor der Staatspleite, sondern unterliegt

lediglich einem Zahlungsmoratorium.

* Keine Ansteckungsgefahr für andere Schwellenländeranleihen.

* Die Erste Asset Management ist mit Anleihen im Wert von ca. 1,6 Millionen

Euro gegenüber einem verwalteten Gesamtvermögen von rund 50,5 Milliarden

Euro insgesamt nur in sehr geringem Umfang betroffen.

Nicht alle Inhaber argentinischer Staatsanleihen sind durch den partiellen

Zahlungsausfall des Landes bedroht. "Argentinien steht nicht vor der

Staatspleite, sondern unterliegt lediglich einem Zahlungsmoratorium, das

nur einen Teil der argentinischen Staatsanleihen betrifft", erklärt Felix

Dornaus, Senior Fund Manager für Global EM Hard Currency der Erste Asset

Management. Betroffen seien nur Anleihen, die im Rahmen der

Umschuldungsprogramme seit 2001 und unter US-Jurisdiktion begeben wurden.

Juristisch bleibe noch zu klären, ob auch nach britischem Recht begebene

Anleihen betroffen seien. "Alle anderen Bonds, also sowohl Staats- als auch

Unternehmensanleihen, sollten jedoch grundsätzlich ungehindert bedient

werden können", betont er.

Die Ratingagentur S&P hatte in der letzten Woche den partiellen

Zahlungsausfall ("technical default") des südamerikanischen Landes erklärt.

Zuvor war eine 30-tägige Frist verstrichen, innerhalb derer eine

Zinszahlung auf bestimmte, umgeschuldete Staatsanleihen hätte geleistet

werden sollen. Argentinien hatte den betreffenden Betrag per Fälligkeitstag

zwar hinterlegt, dessen Auszahlung seitens der Bank of New York, die als

Paying Agent für Argentinien auftritt, wurde aber durch den Schiedsspruch

eines New Yorker Bezirksrichters verhindert. Demnach wären auch die

Forderungen derjenigen Gläubiger zu bedienen gewesen, die sich nicht an den

Umschuldungen seit 2001 beteiligt hatten. Diese sogenannten "Holdouts"

machten insgesamt rund sieben Prozent aller damaligen Gläubiger aus.

Die Verhandlungen zwischen der argentinischen Regierung und den

Umschuldungsverweigerern halten an. Es gelte nun, komplexe juristische

Sachverhalte und Interessenlagen zu klären. Wie diese Verhandlungen letzten

Endes ausgehen werden, sei nicht abzusehen, so Dornaus. Im schlechtesten

Falle könnten gemäß den Vertragsbedingungen vor der Umschuldung auch jene

Gläubiger auf volle Schuldenbedienung klagen, die der Umschuldung bereits

zugestimmt haben. Dabei handele es sich um rund 93 Prozent aller Gläubiger

der damals umzuschuldenden Staatspapiere. "Sollte es dazu kommen, was

derzeit unwahrscheinlich ist, und sollte diese Klage dann erfolgreich sein,

dürfte es in Argentinien zu einer Fremdwährungsknappheit kommen", schätzt

Dornaus. Mit einer Einigung sei kurzfristig nicht zu rechnen. "Wir rechnen

eher mit Monaten als mit Wochen."

Keine Ansteckungsgefahr für andere Schwellenländeranleihen

Bis eine Lösung gefunden ist, erwartet der Fondsmanager bis auf weiteres

erhöhte Volatilität, auch bei argentinischen Unternehmensanleihen. Indes

sieht Dornaus keine Ansteckungsgefahr für den Markt für

Schwellenländeranleihen insgesamt. "Bei Argentinien handelt es sich um

einen isolierten Fall, weshalb die Entwicklung kaum Einfluss auf die

Anleihen anderer Länder haben sollte." Allerdings dürften die Erfahrungen

aus der Auseinandersetzung zwischen Argentinien und den klagenden

Hedgefonds bei zukünftigen Umschuldungen berücksichtigt werden. Es stelle

sich künftig nicht nur die Frage, wie mit Investoren umzugehen sei, die

sich nicht an den Umschuldungsprogrammen beteiligen. Schuldner müssten auch

prüfen, ob noch einmal auf die US-Jurisdiktion zurückgegriffen werden

solle, die es Bezirksgerichten ermögliche, in die Souveränitätsrechte von

Staaten einzugreifen.

"Selbst für professionelle Investoren am Markt für Schwellenländeranleihen

ist die weitere Entwicklung schwer einzuschätzen, denn in den letzten 35

Jahren hat es keinen vergleichbaren Fall gegeben", erklärt Felix Dornaus.

Allerdings sei die Erste Asset Management von dem Fall nur in sehr geringem

Umfang betroffen. Die Fondsgesellschaft ist grundsätzlich bei

argentinischen Staatstiteln untergewichtet. Mit insgesamt lediglich rund

1,6 Millionen Euro gegenüber einem verwalteten Gesamtvermögen von rund 50,5

Milliarden Euro ist sie nur in geringem Umfang in argentinischen

Staatsanleihen engagiert, welche von dem New Yorker Urteil betroffen sind.

Rückfragen an:

Erste Asset Management, Communications & PR

Birgit Haiden

Tel. +43 (0)50 100 19991

E-Mail: birgit.haiden@sparinvest.com

Paul Severin

Tel. + 43 (0)50 100 19982

E-Mail: paul.severin@erste-am.com

Dieter Kerschbaum

Tel. +43 (0)50 100 19858

E-Mail: dieter.kerschbaum@sparinvest.com

Erste Asset Management GmbH, Habsburgergasse 2 A-1010 Wien,

www.erste-am.com Sitz Wien, FN 102018b, Handelsgericht Wien, DVR 0468703

ergo Kommunikation

Boris Bachmann

Tel. +49 (0)221/91 28 87 51

E-Mail: boris.bachmann@ergo-komm.de

Erste Asset Management GmbH (www.erste-am.com) koordiniert und verantwortet

die Asset- Management-Aktivitäten (Vermögensverwaltung mit Investmentfonds

und Portfoliolösungen) innerhalb der Erste Group Bank AG. An Standorten in

Österreich sowie Deutschland, Kroatien, Rumänien, der Slowakei, Tschechien

und Ungarn verwaltet sie ein Vermögen von 50,5 Milliarden Euro (per Ende

Juni 2014, Quelle EAM).

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08.08.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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281471 08.08.2014

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