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DGAP-News: Grand City Properties S.A. erwägt Begebung einer Wandelschuldverschreibung (deutsch)

Veröffentlicht am 11.02.2014, 11:47
Aktualisiert 11.02.2014, 11:50

Grand City Properties S.A. erwägt Begebung einer Wandelschuldverschreibung

Grand City Properties S.A., / Schlagwort(e): Kapitalmaßnahme/Absichtserklärung

11.02.2014 11:47

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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DIESE MITTEILUNG DARF WEDER DIREKT NOCH INDIREKT IN DEN VEREINIGTEN STAATEN

VON AMERIKA, KANADA, AUSTRALIEN, JAPAN, SÜDAFRIKA ODER ANDEREN

JURISDIKTIONEN VERTEILT ODER PUBLIZIERT WERDEN, IN DENEN DIE VERBREITUNG

ODER DIE PUBLIKATION RECHTSWIDRIG IST

Grand City Properties S.A. erwägt Begebung einer Wandelschuldverschreibung

Luxemburg, 11. Februar 2014 - Grand City Properties S.A. (die

'Gesellschaft') erwägt die Begebung einer nicht nachrangigen, besicherten

Wandelschuldverschreibung im Umfang von EUR 100 Millionen. Die Entscheidung

über die mögliche Begebung der Wandelschuldverschreibung bleibt einem

gesonderten Beschluss des Board of Directors vorbehalten.

Der Nettoemissionserlös aus einer möglichen Begebung einer

Wandelschuldverschreibung soll zur Finanzierung der Akquisitionspipeline

der Gesellschaft verwendet werden. Die Gesellschaft befindet sich in

fortgeschrittenen Verhandlungen und Abschlüssen zu einer Reihe neuer

Akquisitionen diverser Immobilienbestände mit hohem Optimierungspotenzial

im Gesamtvolumen von mehr als 200 Mio. Euro. Die Akquisitionen werden im

vollen Einklang mit der Unternehmensstrategie der Gesellschaft durchgeführt

und befinden sich vorrangig in Nordrhein-Westfalen und Berlin.

Über Grand City Properties:

Grand City Properties S.A. (ISIN: LU0775917882) ist eine nach

luxemburgischem Recht eingetragene Aktiengesellschaft (société anonyme) mit

Geschäftssitz in L-1430 Luxembourg, Boulevard Pierre Dupong 6, registriert

im Handels- und Gesellschaftsregister Luxemburg (Registre de Commerce et

des Sociétés Luxembourg) unter der Nummer B 165560. Die Gesellschaft

konzentriert sich auf Investitionen in Immobilien mit hohem

Optimierungspotenzial in Deutschland, vor allem in städtischen

Ballungsgebieten. Die Gesellschaft wertet die Immobilien durch gezielte

Modernisierung sowie Leerstandsabbau auf und betreibt intensives Mieter-

und Kostenmanagement. Grand City Properties beabsichtigt in erster Linie,

erworbene Objekte im eigenen Bestand zu halten. In den ersten neun Monaten

des Jahres 2013 erzielte die Gesellschaft ein EBITDA von EUR 157 Mio. (70 %

über dem vergleichbaren Vorjahreswert) und einen Gewinn von EUR 137 Mio.

(plus 105 %). Der Net Asset Value (EPRA NAV) beläuft sich auf EUR 730 Mio.

Euro per 30. September 2013 einschließlich der kürzlich erfolgten

Barkapitalerhöhung mit einem Emissionserlös in Höhe von EUR 175 Mio. Seit

Mai 2012 ist die Grand City Properties S.A. im Entry Standard der

Frankfurter Wertpapierbörse notiert. Weitere Informationen finden Sie

unter: www.grandcityproperties.com.

Kontakt:

Grand City Properties S.A.

6, boulevard Pierre Dupong

L 1430 Luxemburg

www.grandcityproperties.com

Pressekontakt:

Katrin Petersen

Grand City Properties S.A.

T: +49 (30) 887088-1128

E: info@grandcity.lu

Haftungsausschluss:

DIESE MITTEILUNG STELLT KEIN ANGEBOT FÜR DEN VERKAUF UND KEINE AUFFORDERUNG

ZUR ABGABE EINES ANGEBOTS ZUM KAUF VON WERTPAPIEREN DAR.

DIE IN DIESER MITTEILUNG GENANNTEN WERTPAPIERE WURDEN NICHT UND WERDEN

NICHT GEMÄß DEM US-AMERIKANISCHEN WERTPAPIERGESETZ (SECURITIES ACT) AUS DEM

JAHR 1933 IN DER JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DER 'SECURITIES ACT')

REGISTRIERT UND DÜRFEN OHNE EINE REGISTRIERUNG ODER BEFREIUNG VON DER

REGISTRIERUNGSPFLICHT GEMÄß DEM SECURITIES ACT NICHT IN DEN VEREINIGTEN

STAATEN ANGEBOTEN ODER VERKAUFT WERDEN. IN DEN VEREINIGTEN STAATEN FINDET

KEIN ÖFFENTLICHES ANGEBOT DER WERTPAPIERE STATT.

DIESE MITTEILUNG RICHTET SICH IM VEREINIGTEN KÖNIGREICH AUSSCHLIEßLICH AN

DIE NACHFOLGEND GENANNTEN PERSONEN UND WIRD AUSSCHLIEßLICH DIESEN GEGENÜBER

VERBREITET: (I) PERSONEN, DIE ÜBER ERFAHRUNG IM PROFESSIONELLEN UMGANG MIT

ANLAGEN IM SINNE VON ARTIKEL 19(5) DER U.K. FINANCIAL SERVICES AND MARKETS

ACT 2000 (FINANCIAL PROMOTION) ORDER 2005 (DIE 'VERORDNUNG') VERFÜGEN, (II)

HIGH NET WORTH ENTITIES UND SONSTIGE PERSONEN IM SINNE VON ARTIKEL 49 DER

VERORDNUNG, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE

WEITERGEGEBEN WERDEN KANN, UND (III) PERSONEN, AN WELCHE DIE MITTEILUNG AUS

ANDEREN GRÜNDEN ZULÄSSIGERWEISE WEITERGEGEBEN WERDEN KANN (WOBEI DIESE

PERSONEN ZUSAMMENGEFASST ALS 'RELEVANTE PERSONEN' BEZEICHNET WERDEN).

PERSONEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM RELEVANTE PERSONEN HANDELT, DÜRFEN

DIESE MITTEILUNG NICHT LESEN, NICHT AUF GRUNDLAGE DIESER MITTEILUNG HANDELN

UND SICH NICHT DARAUF STÜTZEN. JEDE ANLAGE BZW. ANLAGETÄTIGKEIT, AUF DIE

SICH DIESE MITTEILUNG BEZIEHT, STEHT NUR RELEVANTEN PERSONEN ZUR VERFÜGUNG

UND WIRD NUR ÜBER RELEVANTEN PERSONEN ABGEWICKELT WERDEN. IN

MITGLIEDSTAATEN DES EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTSRAUMS ('EWR') RICHTEN SICH

DIESE MITTEILUNG UND JEDES GEGEBENENFALLS IM ANSCHLUSS STATTFINDENDE

ANGEBOT AUSSCHLIEßLICH AN PERSONEN, BEI DENEN ES SICH UM QUALIFIZIERTE

ANLEGER IM SINNE VON ARTIKEL 2 ABS. 1 (E) DER RICHTLINIE 2003/71/EG IN DER

JEWEILS GELTENDEN FASSUNG (DIE 'PROSPEKTRICHTLINIE') HANDELT

('QUALIFIZIERTE ANLEGER'). JEDE PERSON IM EWR, DIE WERTPAPIERE IM RAHMEN

EINES ANGEBOTS ERWIRBT (EIN 'ANLEGER') ODER DER EIN ANGEBOT DER WERTPAPIERE

UNTERBREITET WIRD, MUSS SICH BEHANDELN LASSEN, ALS HABE SIE ZUGESICHERT UND

BESTÄTIGT, DASS SIE EIN QUALIFIZIERTER ANLEGER IST. FERNER MUSS SICH JEDER

ANLEGER BEHANDELN LASSEN, ALS HABE ER ZUGESICHERT UND BESTÄTIGT, DASS DIE

VON IHM IM RAHMEN DES ANGEBOTS ERWORBENEN WERTPAPIERE NICHT IM NAMEN VON

PERSONEN IM EWR ERWORBEN WURDEN, BEI DENEN ES SICH NICHT UM QUALIFIZIERTE

ANLEGER HANDELT, UND DASS DIE WERTPAPIERE NICHT IN DER ABSICHT ERWORBEN

WURDEN, DIESE IM EWR PERSONEN ANZUBIETEN ODER AN DIESE WEITERZUVERKAUFEN,

SOWEIT DIES ZU EINER PFLICHT ZUR VERÖFFENTLICHUNG EINES PROSPEKTS DURCH DIE

GESELLSCHAFT ODER DIE MANAGER GEMÄß ARTIKEL 3 DER PROSPEKTRICHTLINIE FÜHREN

WÜRDE.

DIESE VERÖFFENTLICHUNG KANN PROGNOSEN, SCHÄTZUNGEN UND ANNAHMEN IM HINBLICK

AUF UNTERNEHMERISCHE PLÄNE UND ZIELSETZUNGEN, PRODUKTE ODER

DIENSTLEISTUNGEN, ZUKÜNFTIGE ERGEBNISSE ODER DIESEN ZUGRUNDE LIEGENDE ODER

DARAUF BEZOGENE ANNAHMEN ENTHALTEN. JEDE DIESER IN DIE ZUKUNFT GERICHTETEN

ANGABEN UNTERLIEGT RISIKEN UND UNGEWISSHEITEN, DIE NICHT VORHERSEHBAR SIND

UND AUßERHALB DES KONTROLLBEREICHS DER GRAND CITY PROPERTIES S.A. LIEGEN.

VIELE FAKTOREN KÖNNEN DAZU FÜHREN, DASS DIE TATSÄCHLICHEN ERGEBNISSE

WESENTLICH VON DENEN ABWEICHEN, DIE IN DIESEN ZUKUNFTSGERICHTETEN ANGABEN

ENTHALTEN SIND.

11.02.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

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DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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