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DGAP-News: HappyBet AG: Insolvenzantrag gestellt (deutsch)

Veröffentlicht am 10.07.2012, 18:02
Aktualisiert 10.07.2012, 18:04
HappyBet AG: Insolvenzantrag gestellt

DGAP-News: HappyBet AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache

HappyBet AG: Insolvenzantrag gestellt

10.07.2012 / 18:01

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Corporate News vom 10.07.2012

HappyBet AG: Insolvenzantrag gestellt

Zu dem zuletzt angekündigten Vorschlag der HappyBet AG (WKN:A0JD0N;

ISIN:DE000A0JD0N4) zur Gläubigerbefriedigung wird es nicht mehr kommen,

weil der Vorstand beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt

hat.

Das wurde notwendig, weil ein Gläubiger, eine Münchener

Rechtsanwaltskanzlei, aus der bisher geübten Zurückhaltung der

Gläubigergemeinschaft ausgeschert ist. Der Vorstand hat daraufhin die

Sanierungsbemühungen abgebrochen und musste auf Betreiben des vorerwähnten

Gläubigers die eidesstattliche Versicherung für die Gesellschaft abgeben.

Ob und wann das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist noch nicht bekannt.

Derzeit prüft das Amtsgericht München die örtliche Zuständigkeit. Ob und

wie das Klageverfahren auf Schadenersatz in siebenstelliger Höhe gegen den

betrügerischen Einbringenden aus der Sachkapitalerhöhung aus dem Frühjahr

2009 zustande kommt, ist unklar, da die derzeitige Prüfung durch einen

Anwalt auf Möglichkeiten der Verfolgung und weitere Schadenersatzansprüche

aus darüberhinausgehenden Handlungen ebenfalls zumindest vorübergehend

abgebrochen wurde.

Vorstand und Aufsichtsrat bedauern das Verhalten dieses Gläubigers zutiefst

- haben auch keinerlei Verständnis für dessen Vorgehensweise. Die interne

Aufarbeitung der Vorkommnisse des schuldhaften Fehlverhaltens des

vorgenannten betrügerischen Einbringenden war abgeschlossen. Es bleibt nun

abzuwarten, ob und inwieweit der Gutachter in seinem Massegutachten die

Eröffnung des Verfahrens anregt oder aber die Insolvenzeröffnung mangels

Masse abgelehnt wird - dies vor allem auch unter dem Hintergrund, dass ein

mögliches Klageverfahren eine entsprechende Masse voraussetzt.

Selbstverständlich können auch im Falle eine Ablehnung mangels Masse

entsprechende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.

Murnau, den 10. Juli 2012

Der Vorstand





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Ende der Corporate News

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177374 10.07.2012

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