HappyBet AG: Insolvenzantrag gestellt
DGAP-News: HappyBet AG / Schlagwort(e): Insolvenz/Rechtssache
HappyBet AG: Insolvenzantrag gestellt
10.07.2012 / 18:01
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Corporate News vom 10.07.2012
HappyBet AG: Insolvenzantrag gestellt
Zu dem zuletzt angekündigten Vorschlag der HappyBet AG (WKN:A0JD0N;
ISIN:DE000A0JD0N4) zur Gläubigerbefriedigung wird es nicht mehr kommen,
weil der Vorstand beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt
hat.
Das wurde notwendig, weil ein Gläubiger, eine Münchener
Rechtsanwaltskanzlei, aus der bisher geübten Zurückhaltung der
Gläubigergemeinschaft ausgeschert ist. Der Vorstand hat daraufhin die
Sanierungsbemühungen abgebrochen und musste auf Betreiben des vorerwähnten
Gläubigers die eidesstattliche Versicherung für die Gesellschaft abgeben.
Ob und wann das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist noch nicht bekannt.
Derzeit prüft das Amtsgericht München die örtliche Zuständigkeit. Ob und
wie das Klageverfahren auf Schadenersatz in siebenstelliger Höhe gegen den
betrügerischen Einbringenden aus der Sachkapitalerhöhung aus dem Frühjahr
2009 zustande kommt, ist unklar, da die derzeitige Prüfung durch einen
Anwalt auf Möglichkeiten der Verfolgung und weitere Schadenersatzansprüche
aus darüberhinausgehenden Handlungen ebenfalls zumindest vorübergehend
abgebrochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat bedauern das Verhalten dieses Gläubigers zutiefst
- haben auch keinerlei Verständnis für dessen Vorgehensweise. Die interne
Aufarbeitung der Vorkommnisse des schuldhaften Fehlverhaltens des
vorgenannten betrügerischen Einbringenden war abgeschlossen. Es bleibt nun
abzuwarten, ob und inwieweit der Gutachter in seinem Massegutachten die
Eröffnung des Verfahrens anregt oder aber die Insolvenzeröffnung mangels
Masse abgelehnt wird - dies vor allem auch unter dem Hintergrund, dass ein
mögliches Klageverfahren eine entsprechende Masse voraussetzt.
Selbstverständlich können auch im Falle eine Ablehnung mangels Masse
entsprechende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Murnau, den 10. Juli 2012
Der Vorstand
Veröffentlich über DGAP: .
Kontakt:
Ende der Corporate News
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10.07.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und
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177374 10.07.2012
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10.07.2012 / 18:01
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Corporate News vom 10.07.2012
HappyBet AG: Insolvenzantrag gestellt
Zu dem zuletzt angekündigten Vorschlag der HappyBet AG (WKN:A0JD0N;
ISIN:DE000A0JD0N4) zur Gläubigerbefriedigung wird es nicht mehr kommen,
weil der Vorstand beim Amtsgericht München einen Insolvenzantrag gestellt
hat.
Das wurde notwendig, weil ein Gläubiger, eine Münchener
Rechtsanwaltskanzlei, aus der bisher geübten Zurückhaltung der
Gläubigergemeinschaft ausgeschert ist. Der Vorstand hat daraufhin die
Sanierungsbemühungen abgebrochen und musste auf Betreiben des vorerwähnten
Gläubigers die eidesstattliche Versicherung für die Gesellschaft abgeben.
Ob und wann das Insolvenzverfahren eröffnet wird, ist noch nicht bekannt.
Derzeit prüft das Amtsgericht München die örtliche Zuständigkeit. Ob und
wie das Klageverfahren auf Schadenersatz in siebenstelliger Höhe gegen den
betrügerischen Einbringenden aus der Sachkapitalerhöhung aus dem Frühjahr
2009 zustande kommt, ist unklar, da die derzeitige Prüfung durch einen
Anwalt auf Möglichkeiten der Verfolgung und weitere Schadenersatzansprüche
aus darüberhinausgehenden Handlungen ebenfalls zumindest vorübergehend
abgebrochen wurde.
Vorstand und Aufsichtsrat bedauern das Verhalten dieses Gläubigers zutiefst
- haben auch keinerlei Verständnis für dessen Vorgehensweise. Die interne
Aufarbeitung der Vorkommnisse des schuldhaften Fehlverhaltens des
vorgenannten betrügerischen Einbringenden war abgeschlossen. Es bleibt nun
abzuwarten, ob und inwieweit der Gutachter in seinem Massegutachten die
Eröffnung des Verfahrens anregt oder aber die Insolvenzeröffnung mangels
Masse abgelehnt wird - dies vor allem auch unter dem Hintergrund, dass ein
mögliches Klageverfahren eine entsprechende Masse voraussetzt.
Selbstverständlich können auch im Falle eine Ablehnung mangels Masse
entsprechende Schadenersatzansprüche geltend gemacht werden.
Murnau, den 10. Juli 2012
Der Vorstand
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