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DGAP-News: Kofler Energies AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Kofler Energies AG beschließen Delisting der Kofler Energies AG-Aktieim Freiverkehr (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (deutsch)

Veröffentlicht am 13.11.2014, 18:08
DGAP-News: Kofler Energies AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Kofler Energies AG beschließen Delisting der Kofler Energies AG-Aktieim Freiverkehr (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse (deutsch)

n Kofler Energies AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Kofler Energies AG beschließen Delisting der Kofler Energies AG-Aktieim Freiverkehr (Entry Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse

Kofler Energies AG / Schlagwort(e): Delisting

13.11.2014 18:08

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch DGAP - ein Service

der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Delisting

13.11.2014 | Ad-hoc-Mitteilung

Kofler Energies AG: Vorstand und Aufsichtsrat der Kofler Energies AG

beschließen Delisting der Kofler Energies AG-Aktie im Freiverkehr (Entry

Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse [WKN: A0HNHE / ISIN:

DE000A0HNHE3]

Berlin, 13. November 2014 - Der Aufsichtsrat der Kofler Energies AG hat

heute dem Beschluss des Vorstands zugestimmt, das Vertragsverhältnis mit

der Deutsche Börse AG zur Einbeziehung der Kofler Energies AG Aktien in den

Entry Standard bei der Frankfurter Wertpapierbörse mit einer Frist von

sechs Wochen zu kündigen. Die Folge der in Kürze auszusprechenden Kündigung

ist, dass der Handel der Kofler Energies AG Aktien im Entry Standard nach

Ablauf der Sechs-Wochen Frist eingestellt wird (sog. Delisting).

Durch den angestrebten Rückzug der Kofler Energies AG vom Freiverkehr ist

eine deutliche Reduzierung des Verwaltungs- und Kostenaufwands der

Gesellschaft zu erwarten. Aus Sicht des Vorstands ergeben sich aus der

Börsennotierung keine signifikanten Vorteile für die Gesellschaft mehr;

insbesondere ist die Gesellschaft aufgrund der Finanzierung durch ihren

nicht börsennotierten Großaktionär nicht auf die Möglichkeit der

Kapitalaufnahme an der Börse angewiesen.

Die Anleger im Streubesitz haben während der Sechs-Wochen Frist die

Möglichkeit, ihre Aktien im Rahmen der bis Ablauf der Frist noch

fortbestehenden Freiverkehrsnotierung zu handeln.

13.11.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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