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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : Swapskandal nun auch bei der Bayern LB? (deutsch)

Veröffentlicht am 09.07.2014, 13:09
Aktualisiert 09.07.2014, 13:12
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : Swapskandal nun auch bei der Bayern LB? (deutsch)

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : Swapskandal nun auch bei der Bayern LB?

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH : Swapskandal nun auch bei der

Bayern LB?

09.07.2014 / 13:09

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Waren es zu Beginn nur die großen Privatbanken, welche Privatkunden

hochspekulative Zins und Zins und Währungswetten, so genannte Swaps

verkauft haben, erscheinen jetzt immer mehr Sparkassen. Diese haben

allerdings die Swaps nicht direkt verkauft, sondern meistens über die

jeweilige Landesbank.

in jüngster Vergangenheit kommen immer mehr Fälle der Bayern LB ans

Tageslicht. Diese hat über die Beratungsgesellschaft S-International

Business GmbH & Co.KG mit Sitz in Augsburg diese hoch riskanten

Wettgeschäfte verkauft. Dabei handelt es sich um einen Zusammenschluss der

Stadtsparkasse Aichach, Stadtsparkasse Augsburg, Kreissparkasse Augsburg,

Sparkasse Günzburg - Grumbach, Sparkasse Landsberg - Dießen, Sparkasse

Neu-Ulm Illertissen, Sparkasse Neuburg Rain und der Sparkasse Nördlingen.

Aus den Unterlagen lässt sich entnehmen, dass alleine die Sparkassen für

die Vermittlung dieser Kunden zwischen 15 % und 22,5 % an Provisionen auf

den Nominalwert erhalten haben. D.h. bei einer Bezugsgröße von 1,0 Mio.

Euro verdient alleine die jeweilige Sparkasse einen sechsstelligen Betrag.

Interessant ist, dass die Sparkassen auch zum Zeitpunkt des

Bundesgerichtshofs Urteils gegen die Deutsche Bank im Jahr 2011 wegen

Verlusten aus einem Swapgeschäft, bis heute diese Art von Geschäft an

ahnungslose Immobilienfinanzierer verkauft. Die Kunden haben aus den

Geschäften oft sechsstellige Verluste und ihre Finanzierung verteuert sich

dadurch enorm. Teilweise sind die Finanzierungen durch Swapgeschäfte

komplett gefährdet.

Rechtlich sind diese Geschäfte nicht haltbar. Sämtliche Gerichte

Deutschlands haben zwischenzeitlich festgestellt, dass das

Bundesgerichtshofurteil sowohl auf Absicherungsswaps, als auch auf

spekulative Swaps anwendbar ist. Es spielt dabei auch keine Rolle, ob es

ein sehr komplexer Swap ist, oder eher ein einfach strukturierter Zinsswap

ist.

Allen Geschäften liegt ein anfänglicher negativer Barwert zugrunde, über

den seitens der Bank hätte aufgeklärt werden müssen. Auch der letzte

Rettungsanker der Banken, eine mögliche Verjährung hilft hier nicht weiter.

So hat jüngst erst das Landgericht Ingolstadt noch einmal in einer

Entscheidung bestätigt, dass die Nichtaufklärung über den anfänglich

negativen Barwert bei einem Swap stets vorsätzlich ist und daher die

Sondernorm des WpHG nicht greift.

"Derzeit sieht es so aus, als wenn nach der HypoVereinsbank eine neue

Klagewelle in Sachen Swaps beginnt. Diesmal trifft es allerdings die

örtlichen Sparkassen im Zusammenhang mit der Bayern LB." so Fachanwalt für

Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold von der Leipold

Rechtsanwaltsgesellschaft mbH. Rechtsanwalt Leipold befasst sich nun seit 7

Jahren fast ausschließlich mit dem Thema Swaps und hat bereits gegen alle

deutschen Banken erfolgreich Verfahren wegen dieser Art von Geschäften

geführt.

Betroffenen Kunden kann nur empfohlen werden, keine weiteren Zahlungen auf

Swaps zu leisten und Rat bei spezialisierten Rechtsanwälten einzuholen.

Ende der Finanznachricht

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09.07.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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277284 09.07.2014

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