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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Hat Sparkasse Köln-Bonn auch Swaps im großen Stil verkauft? (deutsch)

Veröffentlicht am 22.10.2012, 07:00
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Hat Sparkasse Köln-Bonn auch Swaps im großen Stil verkauft?

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :Hat Sparkasse Köln-Bonn auch

Swaps im großen Stil verkauft?

22.10.2012 / 07:00

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Immer mehr betroffene Kunden aus ganz Deutschland melden sich mit

Swapverträgen die sie durch die Sparkasse Köln Bonn verkauft bekommen

haben. Dabei hat die Sparkasse offenbar auch außerhalb ihrer Region solche

Verträge verkauft.

Hintergrund sind sowohl Cross Currency Swaps, als auch Zins-Swap Verträge,

welche zu hohen Verlusten bei den Kunden geführt haben. Dabei handelt es

sich rechtlich um ein 'Glücksspiel', so das Oberlandesgericht München in

einer Entscheidung aus März 2012.

Die Kunden wetten auf zwei Währungen und zwei Zinssätze oder nur auf zwei

Zinssätze. Die Geschäfte sind hoch spekulativ und können bei den Cross

Currency Swaps zu unendlichen Verlusten bei den Kunden führen.

Genau aus diesem Grund verwundert es, dass eine Sparkasse im großen Stil

diese Geschäfte verkauft hat. Bei den Sparkassen vermutet der Kunde

prinzipiell eine konservative Anlagestrategie. Anders im Fall der Sparkasse

Köln Bonn die ihre besten Kunden mit diesen Geschäften teilweise in

existentielle Schwierigkeiten gebracht hat. Einzelne Kunden haben hohe

sechstellige Verluste mit den Geschäften erlitten.

Besonders ärgerlich ist das für viele Apotheker und Ärzte denen zunächst

von freien Anlageberatern eine so genannte Schneerente verkaufte worden

ist. Diese zumeist durch die Helaba oder Nord LB finanzierten Verträge

übernahm die Sparkasse Köln Bonn angeblich zu günstigeren Konditionen.

Tatsächlich hat man den ohnehin bereits geschädigten Ärzten und Apothekern

dann ein variables Darlehen oder Fremdwährungsdarlehen zusammen mit einem

Zins Swap oder Cross Currency Swap verkauft. Das Ergebnis waren noch höhere

Verluste.

Rechtlich hingegen sind diese Swaps nicht haltbar. Gerichte in ganz

Deutschland verurteilen Banken zur Rückabwicklung, so dass der entstandene

Schaden durch die jeweilige Bank zu tragen ist. So sind sich die Gerichte

vom Landgericht bis zum Bundesgerichtshof darüber einig, dass eine

Aufklärung par exellence hätte stattfinden müsssen und zwar für jedes

Geschäft erneut. Nach dem diese Hürde bis dato fast keine Bank vor Gericht

nehmen konnte, erhalten die betroffenen Bankunden vor Gericht recht und

können die Geschäfte zurück geben.

Betroffenen Kunden wird daher empfohlen, ihre Unterlagen durch einen

spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen und keinesfalls weitere

Zahlungen zu leisten.

Ende der Finanznachricht

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189417 22.10.2012

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