Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank - Swapverträge geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft
DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):
Rechtssache
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank - Swapverträge
geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft
03.12.2012 / 07:45
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Erste Berater der HypoVereinsbank erscheinen als Zeugen nur noch mit
Strafverteidiger in Zivilverfahren und ziehen sich auf ihr
Ausageverweigerungsrecht zurück.
Die HypoVereinsbank hat gerade eine Razzia wegen Steuerhinterziehung hinter
sich, da machen sich neue dunkle Wolken am Himmel breit.
In der vergangenen Woche kamen erste Berater der HypoVereinsbank mit
Strafverteidigern zu den Gerichtsverfahren, in denen sie als Zeugen für die
Bank hätten aussagen sollen.
In mehreren Verfahren vor dem OLG München bzw. Landgericht München sind
Strafanzeigen bzw. Ermittlungsverfahren gegen Berater der HypoVereinsbank
anhängig.
Gegenstand der Strafverfahren sind dabei uneidliche Falschaussage und
andere Straftatbestände des StGB und anderer Spezialvorschriften im
Zusammenhang mit Zeugenaussagen zu den immer mehr kritisieren
Swapverträgen, welche durch die Bank verkauft worden sind.
Bei der Zeugeneinvernahme neuer Zeugen wurde festgestellt, dass Bankberater
explizit die Risikoszenarien der Swapverträge aus entsprechenden
Präsentationen nicht mit den Kunden besprochen haben. Statdessen wurden
verharmlosende Szenarien durch die Berater vorgestellt.
Nach dem bei den meisten Bankkunden keine Vorkenntnisse bei
Derivatgeschäften bestanden, wird dadurch ein weiterer Straftatbestand
verwirklicht.
Im Ergbnis hat dies zur Folge, dass die einzelnen Kundenberater nunmehr
zum einen persönlich in die Haftung geraten können, zum anderen aber die
Bank auch nach Deliktsrecht für Schäden haften könnte.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold meint dazu:
'Alles deute darauf hin, dass die HypoVereinsbank, aber auch andere Banken
in einer Art 'Strukturvertrieb' hochspekulative Wettgeschäfte unter dem
Namen Zinsoptimierung oder Aktives Zinsmanagement an unerfahrene Kunden
verkauft haben. Fachlich ist das eine Verleitung zu
Börsenspekulationsgeschäften unter Ausnutzung der Unerfahrenheit der
Kunden. Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in den anhängigen
Verfahren dies bestätigen wird, so dass wir Kundenberater und Bank in
Haftung nehmen können.'
Betroffene Kunden, sollten einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, um
ihren Fall genau prüfen zu lassen.
Insbesondere sollte auch das Thema Verjährung berücksichtigt werden. Denn
selbst wenn die dreijährige Frist des WpHG nicht eingreifen sollte, muss
die dreijährige Verjährungsfrist nach Kenntnis beachtet werden. Somit
können ein Teil der Ansprüche am 31. Dezember 2012 verjähren.
Ende der Finanznachricht
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03.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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195506 03.12.2012
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geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft
03.12.2012 / 07:45
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Erste Berater der HypoVereinsbank erscheinen als Zeugen nur noch mit
Strafverteidiger in Zivilverfahren und ziehen sich auf ihr
Ausageverweigerungsrecht zurück.
Die HypoVereinsbank hat gerade eine Razzia wegen Steuerhinterziehung hinter
sich, da machen sich neue dunkle Wolken am Himmel breit.
In der vergangenen Woche kamen erste Berater der HypoVereinsbank mit
Strafverteidigern zu den Gerichtsverfahren, in denen sie als Zeugen für die
Bank hätten aussagen sollen.
In mehreren Verfahren vor dem OLG München bzw. Landgericht München sind
Strafanzeigen bzw. Ermittlungsverfahren gegen Berater der HypoVereinsbank
anhängig.
Gegenstand der Strafverfahren sind dabei uneidliche Falschaussage und
andere Straftatbestände des StGB und anderer Spezialvorschriften im
Zusammenhang mit Zeugenaussagen zu den immer mehr kritisieren
Swapverträgen, welche durch die Bank verkauft worden sind.
Bei der Zeugeneinvernahme neuer Zeugen wurde festgestellt, dass Bankberater
explizit die Risikoszenarien der Swapverträge aus entsprechenden
Präsentationen nicht mit den Kunden besprochen haben. Statdessen wurden
verharmlosende Szenarien durch die Berater vorgestellt.
Nach dem bei den meisten Bankkunden keine Vorkenntnisse bei
Derivatgeschäften bestanden, wird dadurch ein weiterer Straftatbestand
verwirklicht.
Im Ergbnis hat dies zur Folge, dass die einzelnen Kundenberater nunmehr
zum einen persönlich in die Haftung geraten können, zum anderen aber die
Bank auch nach Deliktsrecht für Schäden haften könnte.
Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold meint dazu:
'Alles deute darauf hin, dass die HypoVereinsbank, aber auch andere Banken
in einer Art 'Strukturvertrieb' hochspekulative Wettgeschäfte unter dem
Namen Zinsoptimierung oder Aktives Zinsmanagement an unerfahrene Kunden
verkauft haben. Fachlich ist das eine Verleitung zu
Börsenspekulationsgeschäften unter Ausnutzung der Unerfahrenheit der
Kunden. Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in den anhängigen
Verfahren dies bestätigen wird, so dass wir Kundenberater und Bank in
Haftung nehmen können.'
Betroffene Kunden, sollten einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, um
ihren Fall genau prüfen zu lassen.
Insbesondere sollte auch das Thema Verjährung berücksichtigt werden. Denn
selbst wenn die dreijährige Frist des WpHG nicht eingreifen sollte, muss
die dreijährige Verjährungsfrist nach Kenntnis beachtet werden. Somit
können ein Teil der Ansprüche am 31. Dezember 2012 verjähren.
Ende der Finanznachricht
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195506 03.12.2012