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DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank - Swapverträge geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft (deutsch)

Veröffentlicht am 03.12.2012, 07:46
Aktualisiert 03.12.2012, 07:48
Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank - Swapverträge geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft

DGAP-News: Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH / Schlagwort(e):

Rechtssache

Leipold Rechtsanwaltsgesellschaft mbH :HypoVereinsbank - Swapverträge

geraten in das Visier der Staatsanwaltschaft

03.12.2012 / 07:45

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Erste Berater der HypoVereinsbank erscheinen als Zeugen nur noch mit

Strafverteidiger in Zivilverfahren und ziehen sich auf ihr

Ausageverweigerungsrecht zurück.

Die HypoVereinsbank hat gerade eine Razzia wegen Steuerhinterziehung hinter

sich, da machen sich neue dunkle Wolken am Himmel breit.

In der vergangenen Woche kamen erste Berater der HypoVereinsbank mit

Strafverteidigern zu den Gerichtsverfahren, in denen sie als Zeugen für die

Bank hätten aussagen sollen.

In mehreren Verfahren vor dem OLG München bzw. Landgericht München sind

Strafanzeigen bzw. Ermittlungsverfahren gegen Berater der HypoVereinsbank

anhängig.

Gegenstand der Strafverfahren sind dabei uneidliche Falschaussage und

andere Straftatbestände des StGB und anderer Spezialvorschriften im

Zusammenhang mit Zeugenaussagen zu den immer mehr kritisieren

Swapverträgen, welche durch die Bank verkauft worden sind.

Bei der Zeugeneinvernahme neuer Zeugen wurde festgestellt, dass Bankberater

explizit die Risikoszenarien der Swapverträge aus entsprechenden

Präsentationen nicht mit den Kunden besprochen haben. Statdessen wurden

verharmlosende Szenarien durch die Berater vorgestellt.

Nach dem bei den meisten Bankkunden keine Vorkenntnisse bei

Derivatgeschäften bestanden, wird dadurch ein weiterer Straftatbestand

verwirklicht.

Im Ergbnis hat dies zur Folge, dass die einzelnen Kundenberater nunmehr

zum einen persönlich in die Haftung geraten können, zum anderen aber die

Bank auch nach Deliktsrecht für Schäden haften könnte.

Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Michael A. Leipold meint dazu:

'Alles deute darauf hin, dass die HypoVereinsbank, aber auch andere Banken

in einer Art 'Strukturvertrieb' hochspekulative Wettgeschäfte unter dem

Namen Zinsoptimierung oder Aktives Zinsmanagement an unerfahrene Kunden

verkauft haben. Fachlich ist das eine Verleitung zu

Börsenspekulationsgeschäften unter Ausnutzung der Unerfahrenheit der

Kunden. Wir gehen davon aus, dass die Staatsanwaltschaft in den anhängigen

Verfahren dies bestätigen wird, so dass wir Kundenberater und Bank in

Haftung nehmen können.'

Betroffene Kunden, sollten einen spezialisierten Rechtsanwalt aufsuchen, um

ihren Fall genau prüfen zu lassen.

Insbesondere sollte auch das Thema Verjährung berücksichtigt werden. Denn

selbst wenn die dreijährige Frist des WpHG nicht eingreifen sollte, muss

die dreijährige Verjährungsfrist nach Kenntnis beachtet werden. Somit

können ein Teil der Ansprüche am 31. Dezember 2012 verjähren.

Ende der Finanznachricht

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03.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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195506 03.12.2012

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