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DGAP-News: MT-Energie GmbH: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig - zweiter Termin am 29. April (deutsch)

Veröffentlicht am 01.04.2014, 17:46
Aktualisiert 01.04.2014, 17:48

MT-Energie GmbH: Erste Gläubigerversammlung mangels Präsenz nicht beschlussfähig - zweiter Termin am 29. April

MT-Energie GmbH / Schlagwort(e): Anleihe

01.04.2014 17:45

Veröffentlichung einer Corporate News, übermittelt durch die DGAP - ein

Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber verantwortlich.

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Auf der heutigen Versammlung der Anleihegläubiger der MT-Energie GmbH

konnte die für eine Beschlussfähigkeit notwendige Präsenz von 50 Prozent

der ausstehenden Schuldverschreibungen nicht erreicht werden. Die

Gesellschaft wertet es jedoch als positives Signal, dass über 26 Prozent

des Emissionsvolumens von insgesamt 13,6 Mio. Euro vertreten waren. Zur

Vermeidung von Risiken sollte auf der Gläubigerversammlung ein Beschluss

über die Aufhebung von Sonderkündigungsrechten der Gläubiger im Falle einer

Verletzung der Mindesteigenkapitalquote sowie eines möglichen

Kontrollwechsels gefasst werden.

Die beiden Geschäftsführer von MT-Energie, Markus Niedermayer (CEO) und

Sören Schleider (CFO), informierten die anwesenden Anleihegläubiger auf der

Versammlung über die Fortschritte im Restrukturierungsprozess des

Unternehmens. In den vergangenen Monaten seien diverse Maßnahmen

eingeleitet worden, die nach und nach ihre Wirkungen entfalteten.

Begünstigt vom milden Winter sei der Jahresstart sehr gut verlaufen, so

dass die geschäftliche Entwicklung im Januar und Februar über den

Erwartungen gelegen habe.

Die Gesellschaft wird jetzt für den 29. April 2014 zu einer zweiten

Gläubigerversammlung mit gleichem Inhalt einladen, bei der für die

Beschlussfähigkeit nur noch eine Anwesenheit von 25 Prozent der

ausstehenden Schuldverschreibungen erforderlich ist. Anleihegläubiger

können an der zweiten Gläubigerversammlung entweder persönlich teilnehmen

oder sich vertreten lassen. Die erforderlichen Anmelde- und

Vollmachtsformulare werden auf der Internetseite von MT-Energie unter der

Adresse www.mt-energie.com zur Verfügung gestellt.

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Informationen und Erläuterungen des Emittenten zu dieser Mitteilung:

Profil:

Die MT-Energie GmbH aus dem niedersächsischen Zeven ist einer der führenden

Hersteller von kompletten Biogasanlagen aller Größen sowie

Biogas-Spezialkomponenten. MT-Energie bietet seinen Kunden

überdurchschnittlich wirtschaftliche und effiziente Lösungen an. Das

Leistungsportfolio umfasst nicht nur die Entwicklung, die Planung und den

Bau von Biogasanlagen, sondern auch die intensive technische und

biologische Betreuung. MT-Energie realisiert überwiegend schlüsselfertige

Biogasanlagen. Über die MT-Biomethan GmbH werden zudem innovative

Technologien zur Gasaufbereitung und -einspeisung angeboten.

01.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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