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DGAP-News: Powerland AG: Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012 (deutsch)

Veröffentlicht am 14.02.2014, 07:21

Powerland AG: Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012

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Hauptversammlung/Jahresergebnis

Powerland AG: Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht

Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2012

14.02.2014 / 07:21

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Powerland beruft Hauptversammlung ein und veröffentlicht Konzernabschluss

für das Geschäftsjahr 2012

Frankfurt/Main, 14. Februar 2014 - Heute lädt die Powerland AG (ISIN

DE000PLD5558 / Prime Standard), der führende chinesische Hersteller von

Handtaschen, Lederwaren und Accessoires, ihre Aktionäre zur ordentlichen

Hauptversammlung für das Geschäftsjahr 2012 ein, die am 26. März 2014 in

Frankfurt am Main stattfinden wird. Im Verlauf dieser Veranstaltung werden

Vorstand und Aufsichtsrat des Unternehmens den Aktionären vorschlagen, den

Konzernabschluss der Powerland AG zum 31. Dezember 2012 in der vorliegenden

Fassung zu billigen. Der Vorschlag stützt sich auf die Ergebnisse einer

unabhängigen Prüfung, die von Ernst & Young durchgeführt wurde. Diese

Vorgehensweise trägt einerseits dazu bei, weiteren Zeitaufwand für

forensische Prüfungen zu vermeiden. Andererseits gibt sie Powerland die

Möglichkeit, sich fortan wieder auf den normalen Geschäftsbetrieb zu

konzentrieren. Im Hinblick auf die Aspekte im Zusammenhang mit dem

Konzernabschluss haben Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen, keine

Dividende auszuschütten. (Weitere Informationen zu den

Untersuchungsergebnissen des unabhängigen Prüfers finden Sie im Anhang an

diese Pressemitteilung.)

Darüber hinaus wird der Aufsichtsrat vorschlagen, die Moore Stephens

Düsseldorf AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, zum

Abschlussprüfer und Konzernabschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2013 zu

bestellen.

Weitere Beschlüsse der Hauptversammlung werden die Zusammensetzung des

Aufsichtsrats betreffen: Im Einvernehmen mit dem Vorstand des Unternehmens

werden die Aufsichtsratsmitglieder Dr. Peter Diesch und Volker Potthoff

ihre Mandate mit Wirkung zum Ablauf der Hauptversammlung niederlegen. Es

wird vorgeschlagen, an ihrer Stelle Herrn Binghui Lu, selbstständiger

Investor, wohnhaft in Peking (China), und Herrn Stephan Oehen,

selbstständiger Kommunikationsberater, wohnhaft in Zürich (Schweiz), in den

Powerland-Aufsichtsrat zu wählen. Beide Kandidaten haben im Verlauf ihrer

Karriere einschlägige Berufspraxis gesammelt. (Weitere Informationen zu

Herrn Binghui Lu und Herrn Stephan Oehen finden Sie im Anhang an diese

Pressemitteilung.)

Yachen Jiang, seit Juli 2013 CFO des Powerland-Konzerns, erklärt dazu: 'Aus

der heutigen Perspektive des Jahres 2014 gesehen, scheint 2012 sehr lange

her zu sein. Nach Beendigung der ursprünglichen Abschlussprüfung für das

Jahr 2012 wurde Powerland zusätzlich zwei forensischen Prüfungen

unterzogen. Diese Verfahren stellten eine enorme Belastung für die

Mitarbeiter und Geschäftspartner des Unternehmens dar. Vor allem aber sank

das Vertrauen der Investoren. Wir möchten diese Gelegenheit nutzen, um uns

ausdrücklich dafür bei Ihnen zu entschuldigen und Ihnen versichern, dass

Powerland jede Anstrengung unternehmen wird, um eine solche Situation

zukünftig zu verhindern. Das Unternehmen wird das Thema Transparenz noch

weiter in den Fokus stellen und sowohl interne Kontrollmechanismen wie

externe Kommunikationsprozesse weiter verbessern. Wir sind zuversichtlich,

dass wir die anstehende Hauptversammlung dazu nutzen können, endgültig mit

der Vergangenheit abzuschließen und nur noch nach vorne zu schauen.'

Weitere Informationen zur Hauptversammlung finden Sie unter

http://www.powerland.ag/de/investor-relations/hauptversammlung.

ANHANG - Weitere Informationen zu den Untersuchungsergebnissen des

unabhängigen Prüfers

Wie bereits bekannt gegeben, hat der Abschlussprüfer der Powerland AG, die

BDO AG, dem Unternehmen am 2. Juli 2013 mitgeteilt, dass er ein negatives

Prüfungsurteil bezüglich des Jahres- und Konzernabschlusses für das

Geschäftsjahr 2012 abgeben wird. Am 15. Juli 2013 informierte Powerland

über die genannten Prüfungshemmnisse und gab eine eigene Analyse der Lage

ab. Im August 2013 beauftragten Aufsichtsrat und Vorstand des Unternehmens

die Ernst & Young GmbH, Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, als unabhängigen

Prüfer, um die von BDO vorgebrachten Prüfungshemmnisse einer Untersuchung

zu unterziehen. Ernst & Young hat die Arbeiten Anfang November 2013 beendet

und Anfang Januar 2014 den Bericht über die forensische Prüfung

finalisiert. Powerland möchte im Folgenden die Untersuchungsergebnisse des

unabhängigen Prüfers hinsichtlich der Prüfungshemmnisse sowie die eigene

Sichtweise darlegen:

1. Umsatzerlöse im Exportgeschäft

Der Abschlussprüfer ist nicht überzeugt von der Validität der Umsatzerlöse

im Exportgeschäft, die im Jahr 2012 etwa 18 % des gesamten Konzernumsatzes

ausmachten. Dieses Argument stützt sich auf Unstimmigkeiten in

Exportdokumenten, die Tatsache, dass bestimmte Zahlungseingänge nicht mit

den jeweiligen Aufträgen übereinstimmen sowie auf Transaktionen mit

verbundenen Unternehmen.

Der Vorstand erachtet die Unstimmigkeiten als nicht relevant für die

Umsatzrealisierung, da alle Zahlungen vollständig vereinnahmt und die

gelieferten Waren zu marktüblichen Preisen angeboten wurden. Zudem wurde

detailliert erklärt, dass es im internationalen Handel üblich ist, dass

sowohl Unterschiede zwischen dem Namen des Empfängers und der Lieferadresse

auftreten als auch Sammelzahlungen genutzt werden, aufgrund derer eine

Zuordnung von Zahlungseingängen zu einzelnen Bestellungen nicht möglich

sind. Darüber hinaus ist das Unternehmen ausführlich auf die Art der in

Frage gestellten Transaktionen eingegangen und hat nachgewiesen, dass diese

angemessen waren. In diesem Zusammenhang hat das Unternehmen sogar Besuche

von BDO bei Powerlands südafrikanischen Geschäftspartnern vor Ort

ermöglicht. Während dieser Reise konnte sich BDO davon überzeugen, dass das

Exportgeschäft tatsächlich existiert.

Im Zuge der forensischen Prüfung hat Ernst & Young die den Umsatzerlösen im

Exportgeschäft zugrunde liegenden Ausfuhrdokumente, die auch BDO vorgelegen

hatten, geprüft. Ein besonderer Schwerpunkt lag dabei auf Dokumenten von

kredit- und vertrauenswürdigen Dritten, wie zum Beispiel dem chinesischen

Finanzamt, der chinesischen Zollbehörde und der staatlichen

Devisenverwaltung (State Administration of Foreign Exchange) in China.

Währenddessen fanden ausführliche Gespräche mit relevanten Mitarbeitern

sowie Mitarbeitern von Speditionsunternehmen statt. Zusätzlich wurden die

Containerunterlagen stichprobenartig untersucht und andere

ergebnisorientierte Prüfungshandlungen durchgeführt. Auf Grundlage der hier

aufgeführten Informationen hat Ernst & Young festgestellt, dass alle

Befragten die Richtigkeit der vom Unternehmen genannten Aktivitäten

bestätigt haben. Eine Stichprobenprüfung der ursprünglichen

Ausfuhrdokumente bestätigte ebenfalls die Übereinstimmung der

Containernummern in Frachtbriefen, Zollerklärung und Ladelisten. Im

Allgemeinen gibt es keine nennenswerte Feststellung hinsichtlich der von

BDO geäußerten Bedenken.

2. Zahlungsmittel und Sichteinlagen

Der Abschlussprüfer bezweifelt die Existenz der Zahlungsmittel und

Sichteinlagen des Unternehmens bei Banken in Höhe von 61,1 Mio. EUR zum 31.

Dezember 2012. Die Höhe der Bareinlagen wurde BDO im Zuge von Besuchen der

örtlichen Filialen der kontoführenden Banken schriftlich nachgewiesen. BDO

verlangte daraufhin, die Zentralen der kontoführenden Banken im Rahmen

eines erweiterten Prüfungsverfahrens zu besuchen, was der Vorstand

ablehnte.

Der Vorstand ist der Ansicht, dass diese Aufforderung für Prüfungsprozesse

in China sehr ungewöhnlich ist. Da Powerland keinerlei Beziehungen zu den

Zentralen dieser Banken pflegt, die darüber hinaus auch nicht gesetzlich

verpflichtet sind, Kontostandsinformationen zu erteilen, geht die Bitte von

BDO über den Rahmen der Möglichkeiten des Unternehmens hinaus.

Im Zuge der forensischen Prüfung hat Ernst & Young örtliche Bankfilialen in

China besucht und dort die Kontoauszüge für das Jahr 2012 erhalten (mit

amtlichem Siegel versehen). Weiterhin hat Ernst & Young stichprobenartig

Banktransaktionen untersucht, die im Zeitraum von Dezember 2012 bis Januar

2013 stattfanden und deren Höhe über 5 Mio. CNY lag. Außerdem konnte Ernst

& Young die Konten von Powerland über das Internet-Online-Banking-System

einsehen. Die Untersuchungen zeigten die Kontostände und Transaktionen der

vorangegangenen sechs Monate und bestätigten mittels Rückrechnung den

Kontostand zum Jahresende 2012. Ernst & Young kam zu dem Schluss, dass

Bankeinlagen und Transaktionsprozesse keine Unstimmigkeiten zeigen. Daher

sind die Bedenken von BDO hinsichtlich der Bankeinlagen nicht

gerechtfertigt.

3. Bankschulden

Nach Einschätzung des Abschlussprüfers wurden die Bankschulden des

Unternehmens nicht hinreichend nachgewiesen. BDO forderte die Vorlage einer

Bestätigung der Zentralbank der Volksrepublik China (People's Bank of

China, PBOC) in Form einer sog. 'Borrowing Card', woraufhin das Unternehmen

die Mitwirkung verweigerte.

Das Unternehmen hat hinreichende Belege der örtlichen kontoführenden Banken

vorgelegt, um die Finanzierungssalden nachzuweisen. Es bestand keine

Notwendigkeit, zusätzliche Bestätigungen bezüglich der Bankschulden zur

Verfügung zu stellen. Außerdem übersteigt die Aufforderung zur Vorlage

einer von der PBOC ausgestellten Bestätigung die Möglichkeiten des

Unternehmens.

Ernst & Young hat während Besuchen bei den örtlichen Banken Borrowing

Card-Berichte für die chinesischen Konzerngesellschaften erhalten. Zwar

ergab sich eine Diskrepanz zwischen den Angaben auf den Borrowing Cards und

den Büchern des Unternehmens; diese resultierte aber hauptsächlich daraus,

dass die kreditgebenden Banken die aktuellsten Informationen noch nicht

eingepflegt hatten, was durch die People's Bank of China (Zentralbank der

VR China) bestätigt wurde. Daher stellte Ernst & Young fest, dass die

Überprüfung der Überleitung von Differenzen bei Bankschulden, wie sie vom

Management vorgelegt wurde, keine Unstimmigkeiten ergeben hat. Die von

Powerland genannten Bankschulden zum 31. Dezember 2012 entsprechen den

tatsächlichen Verhältnissen.

4. Kreis der verbundenen Parteien

Der Abschlussprüfer ist der Ansicht, dass die wichtigsten

Export-Geschäftspartner des Unternehmens, namentlich Sun Tec und Fimont,

sowie Duerde, einer von Powerlands Hauptdistributoren im chinesischen

Inland, mit dem Unternehmen verbundene Parteien sein könnten.

Der Vorstand hat hinreichende Dokumente und Erklärungen bezüglich der

Beziehungen zwischen dem Unternehmen und den genannten Geschäftspartnern

vorgelegt.

Ernst & Young hat die offiziellen Urkunden und Erklärungen, wie zum

Beispiel Geschäftslizenzen, geprüft und Gespräche mit den entsprechend

betroffenen Mitarbeitern geführt, insbesondere mit dem Management des

Unternehmens. Ernst & Young stellte fest, dass weitere schlüssige Beweise

notwendig sein könnten, um den Standpunkt des Managements effektiv zu

unterstützen. Dennoch erhärten weder die überprüften Dokumente noch die

Gespräche mit Mitarbeitern die Annahme von BDO, dass die genannten

Geschäftspartner verbundene Parteien des Unternehmens sind.

Basierend auf dem oben Aufgeführten kam der Vorstand zu dem Schluss, dass

die Erteilung eines negativen Prüfungsurteils aufgrund der vermeintlichen

Prüfungshemmnisse durch BDO nicht gerechtfertigt war. Der Vorstand hat

außerdem ausführlich mit dem Aufsichtsrat diskutiert, ob die Möglichkeit

besteht, den Jahresabschluss anzupassen und der BDO für eine Nachprüfung

zur Verfügung zu stellen. Der Vorstand ist allerdings noch immer davon

überzeugt, dass der Jahresabschluss korrekt ist, und wurde in seiner

Ansicht durch den Bericht von Ernst & Young weiter gestärkt. Eine

Nachprüfung wäre zudem wieder zeitaufwendig und bietet angesichts der von

BDO vertretenen Position keine Garantie, dass BDO daraufhin einen

Bestätigungsvermerk erteilen würde. Fraglos steht dem Unternehmen keine

Zeit für ein derartiges Vorgehen zur Verfügung. Daher hat der Vorstand

gemeinsam mit dem Aufsichtsrat beschlossen, dass es im besten Interesse des

Unternehmens sowie der Aktionäre ist, die Aktionäre über die Situation in

Bezug auf den Jahresabschluss 2012 zu informieren und ihnen die Möglichkeit

einzuräumen, selbst über die Feststellung des Jahres- und

Konzernabschlusses für 2012 zu entscheiden. So können die Aktionäre auf

Basis der Berichte des Aufsichtsrats und des Vorstands sowie der von Ernst

& Young berichteten Ergebnisse ihre eigene Entscheidung treffen.

Weitere Informationen zu Herrn Binghui Lu und Herrn Stephan Oehen

Binghui Lu ist Investment-Spezialist und lebt in Peking, VR China. Von 2010

bis 2012 arbeitete er als Private Equity Principal bei Kohlberg Kravis

Roberts & Co. in Peking, wo er insbesondere für die Anbahnung neuer

Geschäftsabschlüsse, die Transaktionsabwicklung und das Management der

Investitionen zuständig war. Zuvor war er ab 2005 für Goldman Sachs im

Bereich Investment Banking in China tätig. Dort war er vor allem für die

Vorbereitung und Begleitung von Abschlüssen, die Kundenbetreuung und die

Durchführung von Transaktionen verantwortlich, wobei er sich - sowohl im

Inlands- als auch im Auslandsgeschäft - eine umfassende Expertise aneignen

konnte. Binghui Lu begann seine berufliche Laufbahn als

Investment-Banking-Analyst bei der Bank of China International Holdings

Limited in Peking, wo er Eigen- und Fremdkapitalfinanzierungen leitete bzw.

begleitete und dabei Erfahrungen im Bereich M&A sammeln konnte.

Binghui Lu wurde 1975 geboren und hat sowohl einen Master-Abschluss im

Bereich Wirtschaftswissenschaften als auch einen Bachelor-Abschluss in

Philosophie. Beide Studiengänge absolvierte er an der Universität in

Peking. Seine Muttersprache ist Mandarin; darüber hinaus spricht er

fließend Englisch.

Stephan Oehen ist Kommunikationsstratege und lebt in Zollikon-Zürich,

Schweiz. Er ist Inhaber der Oehen PR und gründete mit InvestinSwitzerland

eine einzigartige, zentrale Geschäftsservice-Plattform für Investoren in

der Schweiz. Von 2011 bis 2013 war er CEO der Grayling Switzerland, deren

operatives Geschäft er restrukturierte. Zuvor war er im Management bei

Grayling Investments (Schweiz) und bei der Rich International Ltd., die in

den deutschsprachigen Ländern eine exklusive Reihe von Freizeit- und

Luxusmarken-Magazinen herausbrachte. Stephan Oehen begann seine berufliche

Laufbahn als Journalist für die Tagespresse. Er ist Mitglied im

Schweizerischen Public Relations Verband (SPRV) und in der Schweizerischen

Public Affairs Gesellschaft (SPAG).

Stephan Oehen wurde 1968 geboren und studierte Wirtschaftswissenschaften

und Jura. Seine Muttersprache ist Deutsch, darüber hinaus spricht er

fließend Französisch, Englisch, Spanisch und Italienisch.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Powerland AG

Investor Relations Director

Lyoner Straße 14

60528 Frankfurt am Main

Tel: +49 (0) 69 66 554 - 459

Fax: +49 (0) 69 66 554 - 276

E-Mail: ir@powerland.ag

Home: http://www.powerland.ag

Ende der Corporate News

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14.02.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Unternehmen: Powerland AG

Lyoner Straße 14

60528 Frankfurt am Main

Deutschland

Telefon: +49 69 - 66554-459

Fax: +49 69 - 66554-276

E-Mail: ir@powerland.ag

Internet: www.powerland.ag

ISIN: DE000PLD5558

WKN: PLD555

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

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252628 14.02.2014

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