Prime Office AG wird endgültige Bezugsquote am 13. Februar 2014 bekannt geben
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Prime Office AG wird endgültige Bezugsquote am 13. Februar 2014
bekannt geben
12.02.2014 / 07:32
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Prime Office AG wird endgültige Bezugsquote am 13. Februar 2014 bekannt
geben
Köln, 12. Februar 2014. Die Prime Office AG gibt heute bekannt, dass die
endgültige Bezugsquote im Rahmen der Barkapitalerhöhung der Gesellschaft am
13. Februar 2014 nach Handelsschluss bekannt gegeben wird.
Im Anschluss sollen die nicht gezeichneten Aktien im Rahmen einer
Privatplatzierung verkauft werden. Es wird angestrebt, dass die neuen
Aktien am 18. Februar 2014 geliefert und in den Handel einbezogen werden.
Kontakt
Prime Office AG
Richard Berg
Head of Investor Relations & Corporate Communications
Email richard.berg@prime-office.de
Telefon +49 (0)172 815 20 50
Rechtliche Hinweise
Dieses Dokument stellt weder ein Angebot zum Verkauf noch eine Aufforderung
zum Kauf oder zur Zeichnung von Wertpapieren dar. Das Angebot erfolgt
ausschließlich durch und auf Basis des gebilligten, veröffentlichten und
bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)
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Januar 2014 sowie 10. Februar 2014. Allein der Wertpapierprospekt nebst
Nachträgen enthält die nach den gesetzlichen Bestimmungen erforderlichen
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Grundlage des Wertpapierprospekts mitsamt seiner Nachträge erfolgen.
Dieses Dokument ist kein Angebot zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika. Die Wertpapiere sind nicht und werden
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geltenden Fassung ('Securities Act') registriert und dürfen nur mit
vorheriger Registrierung nach den Vorschriften des Securities Act oder ohne
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Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, werden nach Billigung des
Nachtrags nur in der Bundesrepublik Deutschland öffentlich angeboten. In
Bezug auf andere Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes, die
die Richtlinie 2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4.
November 2003 ('Prospektrichtlinie') umgesetzt haben (im Folgenden
'maßgeblicher Mitgliedsstaat'), werden Aktien, die Gegenstand des Angebots
sind, in diesem maßgeblichen Mitgliedstaat nicht öffentlich angeboten. Die
angebotenen Aktien können jedoch in dem maßgeblichen Mitgliedstaat gemäß
bestimmter in der Prospektrichtlinie aufgeführten Ausnahmen bestimmten
qualifizierten Anlegern angeboten werden, sofern diese Ausnahmen in dem
maßgeblichen Mitgliedstaat umgesetzt wurden.
Die Aktien, die Gegenstand des Angebots sind, werden nicht an Personen im
Vereinigten Königreich verkauft oder diesen angeboten, mit Ausnahme von
Angeboten an qualifizierte Investoren wie in Paragraph 86(7) des Financial
Services and Markets Act 2000 definiert. Hierbei handelt es sich um
Personen, die unter Artikel 2.1(E) (i), (ii) oder (iii) der Richtlinie
2003/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 4. November 2003
die von der Financial Conduct Authority beaufsichtigt werden, und
Unternehmen, die nicht durch diese beaufsichtigt werden, deren
Gesellschaftszweck aber lediglich darin besteht, in Wertpapiere zu
investieren und die unter die Definition von 'Investment Professionals' in
Artikel 19(5) des Financial Services and Markets Act 2000 (Financial
Promotions) Order 2005 ('FPO') fallen und High Net Worth Entities, die
unter Artikel 49(2)(a) bis (d) des FPO fallen.
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