Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: RENA GmbH stellt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - SdK vertritt Anleiheinhaber
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Insolvenz/Stellungnahme
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: RENA GmbH stellt Antrag
auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - SdK vertritt
Anleiheinhaber
28.03.2014 / 12:31
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RENA GmbH stellt Antrag auf Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung - SdK
vertritt Anleiheinhaber
Die RENA GmbH hat am 26. März 2014 einen Insolvenzantrag bei dem
Amtsgericht Villingen-Schwenningen eingereicht. Dies ließ Sie in einer
Mitteilung vom gleichen Tage verlauten.
Mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde zugleich auch
eine Eigenverwaltung beantragt. Während in dem klassischen
Insolvenzverfahren, die Geschäftsführung weitgehend ihre
Entscheidungsbefugnisse an den Insolvenzverwalter verliert, ermöglicht das
Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung Unternehmen ihre Geschäfte relativ
eigenverantwortlich weiter zu führen. Dem Unternehmen wird hierbei ein
Sachverwalter beigestellt, welcher die Geschäfte überwacht. Mit der
Eigenverwaltung soll die besondere Expertise des Schuldners in seinem
jeweiligen Geschäftsbereich genutzt werden und so eine Sanierung
beziehungsweise Befriedigung der Schuldner erleichtert werden.
Hintergrund des Insolvenzantrags ist ein seit längerem laufender
Sanierungsprozess. Nach Aussage des Unternehmens, sei es in den vergangen
Tagen überraschend zu einem Scheitern der mit den Finanzierungspartnern
besprochenen Finanzierungslösung gekommen. Grund seien Mithaftungsfragen
für Verbindlichkeiten der seit 19. Februar 2014 insolventen
Tochtergesellschaft SH+E.
Zur Unterstützung der Restrukturierung hat sich die Gesellschaft, in
Abstimmung mit den Gläubigern, den auf Sanierungen spezialisierten
Rechtsanwalt Thomas Oberle als Sanierungsvorstand (CRO) ins Haus geholt.
Dieser soll nun insbesondere für die Eigenverwaltung und die Kommunikation
zwischen dem Unternehmen und seinen Gläubigern zuständig sein.
Für die Anleihegläubiger heißt es nun vorerst abzuwarten. Anmeldungen von
Forderungen zur Insolvenztabelle sind erst nach Eröffnung des
Insolvenzverfahrens möglich. Das Insolvenzgericht prüft jetzt den
Insolvenzantrag und wird über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens
entscheiden. In der Regel dauert es drei Monate, bis es zu einer
Entscheidung über die endgültige Insolvenzeröffnung kommt. Diese
vorausgesetzt, wird eine Versammlung der Anleihegläubiger einberufen
werden, auf der über das weitere Vorgehen abgestimmt werden wird. Hier kann
auch ein gemeinsamer Vertreter für alle Anleihegläubiger gewählt werden,
der im weiteren Verfahren die Interessen aller Anleiheinhaber vertritt.
Erfahrungsgemäß ist zu erwarten, dass die Anleger zu finanziellen
Zugeständnissen, wie etwa Zinsverzicht oder teilweiser Verzicht auf
Rückzahlung, aufgefordert werden, um eine Sanierung der Gesellschaft zu
ermöglichen. Für die Anleger ist es daher nun wichtig, sich möglichst
frühzeitig zu organisieren um somit vereint ihre Interessen im
Insolvenzverfahren vertreten zu können. Die SdK Schutzgemeinschaft der
Kapitalanleger e.V. (SdK) wird die Anleger hierbei unterstützen und bietet
an, diese auf einer möglichen Gläubigerversammlung zu vertreten.
Betroffene Anleger können sich unter http://www.sdk.org/rena.php für einen
kostenlosen Newsletter der SdK registrieren. Mitglieder der SdK können sich
mit Fragen gerne per E-Mail unter info@sdk.org oder Tel. 089 / 20208460 an
die SdK wenden.
München, den 28. März 2014
SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen der Rena GmbH!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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