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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern der SOLARWATT AG zur Interessenbündelung (deutsch)

Veröffentlicht am 25.06.2012, 13:13
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern der SOLARWATT AG zur Interessenbündelung

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):

Stellungnahme/Insolvenz

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern

der SOLARWATT AG zur Interessenbündelung

25.06.2012 / 13:12

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Die SdK lehnt eine Sanierung der Gesellschaft zu Lasten der Anleiheinhaber

ab

Die SOLARWATT AG hat am 13. Juni 2012 mitgeteilt, dass dem von der

Gesellschaft eingereichten Antrag auf Einleitung eines

Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO vom Amtsgericht

Dresden stattgegeben worden ist, und Rechtsanwalt Rainer M. Bähr,

Gründungspartner der Kanzlei HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,

Steuerberater zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde.

Dieser Antrag wurde nötig, da laut Unternehmensangaben vorausgegangene

Gespräche mit Kapitalgebern gescheitert seien, womit ein bereits erstelltes

Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich

nicht umgesetzt werden kann. Obwohl die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft

weiterhin gegeben scheint, ist laut Unternehmensangaben aufgrund der nicht

zu realisierenden Kapitalmaßnahmen von einer negativen Fortführungsprognose

und damit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne auszugehen.

Im Zuge des Schutzschirmverfahrens hat der Vorstand der SOLARWATT AG nun

bis zum 31.7.2012 Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes

Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die

Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven Entscheidung

durch die Gläubigerversammlung würde das Schutzschirmverfahren aufgehoben

und die Solarwatt AG könnte ihr operatives Geschäft als saniertes

Unternehmen fortführen.

Die SOLARWATT AG hat im Jahr 2010 unter dem Namen Sonnenanleihe I eine

Inhaber-Teilschuldverschreibung im Nennwert von 25 Mio. Euro begeben (ISIN

DE000A1EWPU8). Diese Anleihe stellt gemäß dem Konzernzwischenbericht zum

Halbjahr 2011 die größte Einzelposition innerhalb der Verbindlichkeiten der

SOLARWATT AG dar. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

(SdK) kommt der Anleihe somit eine enorme Bedeutung bei der Sanierung der

Gesellschaft zu. Um die Anleiheinhaber gemäß ihrer Bedeutung im Rahmen des

Verfahrens repräsentieren zu können, und somit vor einer Übervorteilung zu

schützen, ruft die SdK alle Anleiheinhaber dazu auf, ihre Rechte auf der

kommenden Gläubigerversammlung wahrzunehmen. Diese findet wahrscheinlich im

Spätsommer bzw. Herbst des laufenden Jahres statt. Es ist aus Sicht der SdK

davon auszugehen, dass die drohenden finanziellen Verluste der

Anleiheinhaber umso höher ausfallen werden, desto geringer der

Mobilisierungsgrad der Anleiheinhaber ist. Vor allem vor dem Hintergrund,

dass zu den Gesellschaftern der SOLARWATT AG so finanzstarke Investoren wie

Herr Stefan Quandt, die IBC Solar AG und eine Tochtergesellschaft der Bank

Sarasin & Cie gehören, stellt sich die Frage, warum hier überhaupt die

Anleiheinhaber zur Sanierung des Unternehmen herangezogen werden müssen.

Die SdK wird ihre Mitglieder über einen kostenlosen Newsservice über den

Fortgang des Verfahrens informieren und diese auch auf der anstehenden

Gläubigerversammlung kostenlos vertreten. SdK Mitglieder können sich unter

http://sdk.org/solarwatt.php für den kostenlosen Infoservice registrieren

lassen. Ferner stehen wir unseren Mitglieder unter info@sdk.org oder unter

089 / 20208460 für Fragen zur Verfügung.

München, den 25. Juni 2012

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:

Daniel Bauer

Tel: 089 / 2020846-17

E-Mail: bauer@sdk.org

Ende der Finanznachricht

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175291 25.06.2012

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