Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern der SOLARWATT AG zur Interessenbündelung
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Insolvenz
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Anleiheinhabern
der SOLARWATT AG zur Interessenbündelung
25.06.2012 / 13:12
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Die SdK lehnt eine Sanierung der Gesellschaft zu Lasten der Anleiheinhaber
ab
Die SOLARWATT AG hat am 13. Juni 2012 mitgeteilt, dass dem von der
Gesellschaft eingereichten Antrag auf Einleitung eines
Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO vom Amtsgericht
Dresden stattgegeben worden ist, und Rechtsanwalt Rainer M. Bähr,
Gründungspartner der Kanzlei HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde.
Dieser Antrag wurde nötig, da laut Unternehmensangaben vorausgegangene
Gespräche mit Kapitalgebern gescheitert seien, womit ein bereits erstelltes
Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich
nicht umgesetzt werden kann. Obwohl die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft
weiterhin gegeben scheint, ist laut Unternehmensangaben aufgrund der nicht
zu realisierenden Kapitalmaßnahmen von einer negativen Fortführungsprognose
und damit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne auszugehen.
Im Zuge des Schutzschirmverfahrens hat der Vorstand der SOLARWATT AG nun
bis zum 31.7.2012 Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes
Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die
Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven Entscheidung
durch die Gläubigerversammlung würde das Schutzschirmverfahren aufgehoben
und die Solarwatt AG könnte ihr operatives Geschäft als saniertes
Unternehmen fortführen.
Die SOLARWATT AG hat im Jahr 2010 unter dem Namen Sonnenanleihe I eine
Inhaber-Teilschuldverschreibung im Nennwert von 25 Mio. Euro begeben (ISIN
DE000A1EWPU8). Diese Anleihe stellt gemäß dem Konzernzwischenbericht zum
Halbjahr 2011 die größte Einzelposition innerhalb der Verbindlichkeiten der
SOLARWATT AG dar. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
(SdK) kommt der Anleihe somit eine enorme Bedeutung bei der Sanierung der
Gesellschaft zu. Um die Anleiheinhaber gemäß ihrer Bedeutung im Rahmen des
Verfahrens repräsentieren zu können, und somit vor einer Übervorteilung zu
schützen, ruft die SdK alle Anleiheinhaber dazu auf, ihre Rechte auf der
kommenden Gläubigerversammlung wahrzunehmen. Diese findet wahrscheinlich im
Spätsommer bzw. Herbst des laufenden Jahres statt. Es ist aus Sicht der SdK
davon auszugehen, dass die drohenden finanziellen Verluste der
Anleiheinhaber umso höher ausfallen werden, desto geringer der
Mobilisierungsgrad der Anleiheinhaber ist. Vor allem vor dem Hintergrund,
dass zu den Gesellschaftern der SOLARWATT AG so finanzstarke Investoren wie
Herr Stefan Quandt, die IBC Solar AG und eine Tochtergesellschaft der Bank
Sarasin & Cie gehören, stellt sich die Frage, warum hier überhaupt die
Anleiheinhaber zur Sanierung des Unternehmen herangezogen werden müssen.
Die SdK wird ihre Mitglieder über einen kostenlosen Newsservice über den
Fortgang des Verfahrens informieren und diese auch auf der anstehenden
Gläubigerversammlung kostenlos vertreten. SdK Mitglieder können sich unter
http://sdk.org/solarwatt.php für den kostenlosen Infoservice registrieren
lassen. Ferner stehen wir unseren Mitglieder unter info@sdk.org oder unter
089 / 20208460 für Fragen zur Verfügung.
München, den 25. Juni 2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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25.06.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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175291 25.06.2012
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ab
Die SOLARWATT AG hat am 13. Juni 2012 mitgeteilt, dass dem von der
Gesellschaft eingereichten Antrag auf Einleitung eines
Schutzschirmverfahrens in Eigenverwaltung nach §270b InsO vom Amtsgericht
Dresden stattgegeben worden ist, und Rechtsanwalt Rainer M. Bähr,
Gründungspartner der Kanzlei HERMANN Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer,
Steuerberater zum vorläufigen Sachwalter bestellt wurde.
Dieser Antrag wurde nötig, da laut Unternehmensangaben vorausgegangene
Gespräche mit Kapitalgebern gescheitert seien, womit ein bereits erstelltes
Sanierungskonzept zur Unterstützung der Wachstumsstrategie im Systembereich
nicht umgesetzt werden kann. Obwohl die Zahlungsfähigkeit der Gesellschaft
weiterhin gegeben scheint, ist laut Unternehmensangaben aufgrund der nicht
zu realisierenden Kapitalmaßnahmen von einer negativen Fortführungsprognose
und damit einer Überschuldung im insolvenzrechtlichen Sinne auszugehen.
Im Zuge des Schutzschirmverfahrens hat der Vorstand der SOLARWATT AG nun
bis zum 31.7.2012 Zeit, dem Amtsgericht Dresden ein detailliertes
Sanierungskonzept vorzulegen, über das nach Prüfung durch das Gericht die
Gläubigerversammlung abzustimmen hat. Bei einer positiven Entscheidung
durch die Gläubigerversammlung würde das Schutzschirmverfahren aufgehoben
und die Solarwatt AG könnte ihr operatives Geschäft als saniertes
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Die SOLARWATT AG hat im Jahr 2010 unter dem Namen Sonnenanleihe I eine
Inhaber-Teilschuldverschreibung im Nennwert von 25 Mio. Euro begeben (ISIN
DE000A1EWPU8). Diese Anleihe stellt gemäß dem Konzernzwischenbericht zum
Halbjahr 2011 die größte Einzelposition innerhalb der Verbindlichkeiten der
SOLARWATT AG dar. Aus Sicht der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
(SdK) kommt der Anleihe somit eine enorme Bedeutung bei der Sanierung der
Gesellschaft zu. Um die Anleiheinhaber gemäß ihrer Bedeutung im Rahmen des
Verfahrens repräsentieren zu können, und somit vor einer Übervorteilung zu
schützen, ruft die SdK alle Anleiheinhaber dazu auf, ihre Rechte auf der
kommenden Gläubigerversammlung wahrzunehmen. Diese findet wahrscheinlich im
Spätsommer bzw. Herbst des laufenden Jahres statt. Es ist aus Sicht der SdK
davon auszugehen, dass die drohenden finanziellen Verluste der
Anleiheinhaber umso höher ausfallen werden, desto geringer der
Mobilisierungsgrad der Anleiheinhaber ist. Vor allem vor dem Hintergrund,
dass zu den Gesellschaftern der SOLARWATT AG so finanzstarke Investoren wie
Herr Stefan Quandt, die IBC Solar AG und eine Tochtergesellschaft der Bank
Sarasin & Cie gehören, stellt sich die Frage, warum hier überhaupt die
Anleiheinhaber zur Sanierung des Unternehmen herangezogen werden müssen.
Die SdK wird ihre Mitglieder über einen kostenlosen Newsservice über den
Fortgang des Verfahrens informieren und diese auch auf der anstehenden
Gläubigerversammlung kostenlos vertreten. SdK Mitglieder können sich unter
http://sdk.org/solarwatt.php für den kostenlosen Infoservice registrieren
lassen. Ferner stehen wir unseren Mitglieder unter info@sdk.org oder unter
089 / 20208460 für Fragen zur Verfügung.
München, den 25. Juni 2012
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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175291 25.06.2012