Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung
DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):
Stellungnahme/Anleihe
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von
Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung
28.01.2013 / 16:22
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SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung
Die SolarWorld AG hat am 24.1.2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft auf
Grundlage der Unternehmensplanung des laufenden und der kommenden Jahre
davon ausgeht, dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der
Gesellschaft notwendig sind. Dies betrifft laut Unternehmensangaben auch
die ausstehenden Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045). Aus
Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird daher
die SolarWorld AG in Kürze an die Anleiheinhaber herantreten, um diese zu
schwerwiegende finanzielle Zugeständnisse wie einem Zins- und teilweisen
Rückzahlungsverzicht zu bewegen.
Neben den Anleiheinhabern kommt aus Sicht der SdK jedoch auch anderen
Gruppen wie den Inhabern von Darlehensforderungen und den Aktionären eine
wesentliche Rolle bei der Sanierung der Gesellschaft zu. Während die beiden
Letzt genannten Gruppen durch starke Vertreter - die Interessen der
Aktionäre vertritt aus Sicht der SdK der Großaktionär und
Vorstandsvorsitzende
Frank Asbeck - ihre Interessen im Sanierungsprozess durchsetzen können,
werden die Interesse der Anleiheinhaber aufgrund der Streuung der Anleihe
unter einer Vielzahl von verschiedenen Anleiheinhabern bisher nicht
vertreten. Es ist daher zu befürchten, dass die Hauptlast der Sanierung die
Anleiheinhaber tragen sollen.
Um eine Sanierung auf Kosten der Anleiheinhaber zu verhindern und die
drohenden Lasten gerecht zu verteilen, rät die SdK den Anleiheinhabern zur
Interessensbündelung. Betroffene Anleiheinhaber können sich hierfür unter
http://www.sdk.org/solarworld.php für einen kostenlosen Newsletter
registrieren. Sollten sich in den kommenden Tagen mehr als 5% der
Anleiheinhaber registrieren, wird die SdK die SolarWorld AG im Namen der
Anleiheinhaber auffordern, eine Gläubigerversammlung gem. § 9 des
Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einzuberufen. Auf einer solchen
Versammlung könnte dann ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber
gewählt werden, welcher die Interessen der Anleiheinhaber im
Sanierungsprozess vertreten und darauf achten könnte, dass die
Anleiheinhaber nicht übervorteilt werden.
Die SdK wird alle betroffenen Anleiheinhaber, welche sich für den
Newsletter registriert haben, über den Verlauf des Verfahrens informieren.
Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter
info@sdk.org oder unter Tel. 089 / 20208460 an uns wenden.
München, den 28. Januar 2013
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der SolarWorld AG!
Kontakt:
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.
Hackenstr. 7b
80331 München
Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
E-Mail: info@sdk.org
Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
E-Mail: bauer@sdk.org
Ende der Finanznachricht
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28.01.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber
verantwortlich.
Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,
Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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199990 28.01.2013
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28.01.2013 / 16:22
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Die SolarWorld AG hat am 24.1.2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft auf
Grundlage der Unternehmensplanung des laufenden und der kommenden Jahre
davon ausgeht, dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der
Gesellschaft notwendig sind. Dies betrifft laut Unternehmensangaben auch
die ausstehenden Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045). Aus
Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird daher
die SolarWorld AG in Kürze an die Anleiheinhaber herantreten, um diese zu
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Rückzahlungsverzicht zu bewegen.
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wesentliche Rolle bei der Sanierung der Gesellschaft zu. Während die beiden
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Aktionäre vertritt aus Sicht der SdK der Großaktionär und
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werden die Interesse der Anleiheinhaber aufgrund der Streuung der Anleihe
unter einer Vielzahl von verschiedenen Anleiheinhabern bisher nicht
vertreten. Es ist daher zu befürchten, dass die Hauptlast der Sanierung die
Anleiheinhaber tragen sollen.
Um eine Sanierung auf Kosten der Anleiheinhaber zu verhindern und die
drohenden Lasten gerecht zu verteilen, rät die SdK den Anleiheinhabern zur
Interessensbündelung. Betroffene Anleiheinhaber können sich hierfür unter
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registrieren. Sollten sich in den kommenden Tagen mehr als 5% der
Anleiheinhaber registrieren, wird die SdK die SolarWorld AG im Namen der
Anleiheinhaber auffordern, eine Gläubigerversammlung gem. § 9 des
Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einzuberufen. Auf einer solchen
Versammlung könnte dann ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber
gewählt werden, welcher die Interessen der Anleiheinhaber im
Sanierungsprozess vertreten und darauf achten könnte, dass die
Anleiheinhaber nicht übervorteilt werden.
Die SdK wird alle betroffenen Anleiheinhaber, welche sich für den
Newsletter registriert haben, über den Verlauf des Verfahrens informieren.
Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter
info@sdk.org oder unter Tel. 089 / 20208460 an uns wenden.
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Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der SolarWorld AG!
Kontakt:
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Hackenstr. 7b
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Tel: 089 / 2020846-0
Fax: 089 / 2020846-10
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Pressekontakt:
Daniel Bauer
Tel: 089 / 2020846-17
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Ende der Finanznachricht
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