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DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung (deutsch)

Veröffentlicht am 28.01.2013, 16:23
Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung

DGAP-News: Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. / Schlagwort(e):

Stellungnahme/Anleihe

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.: SdK rät Inhabern von

Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung

28.01.2013 / 16:22

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SdK rät Inhabern von Anleihen der SolarWorld AG zur Interessensbündelung

Die SolarWorld AG hat am 24.1.2013 mitgeteilt, dass die Gesellschaft auf

Grundlage der Unternehmensplanung des laufenden und der kommenden Jahre

davon ausgeht, dass gravierende Einschnitte bei den Verbindlichkeiten der

Gesellschaft notwendig sind. Dies betrifft laut Unternehmensangaben auch

die ausstehenden Anleihen (ISIN XS0478864225 und ISIN XS0641270045). Aus

Sicht der SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V. (SdK) wird daher

die SolarWorld AG in Kürze an die Anleiheinhaber herantreten, um diese zu

schwerwiegende finanzielle Zugeständnisse wie einem Zins- und teilweisen

Rückzahlungsverzicht zu bewegen.

Neben den Anleiheinhabern kommt aus Sicht der SdK jedoch auch anderen

Gruppen wie den Inhabern von Darlehensforderungen und den Aktionären eine

wesentliche Rolle bei der Sanierung der Gesellschaft zu. Während die beiden

Letzt genannten Gruppen durch starke Vertreter - die Interessen der

Aktionäre vertritt aus Sicht der SdK der Großaktionär und

Vorstandsvorsitzende

Frank Asbeck - ihre Interessen im Sanierungsprozess durchsetzen können,

werden die Interesse der Anleiheinhaber aufgrund der Streuung der Anleihe

unter einer Vielzahl von verschiedenen Anleiheinhabern bisher nicht

vertreten. Es ist daher zu befürchten, dass die Hauptlast der Sanierung die

Anleiheinhaber tragen sollen.

Um eine Sanierung auf Kosten der Anleiheinhaber zu verhindern und die

drohenden Lasten gerecht zu verteilen, rät die SdK den Anleiheinhabern zur

Interessensbündelung. Betroffene Anleiheinhaber können sich hierfür unter

http://www.sdk.org/solarworld.php für einen kostenlosen Newsletter

registrieren. Sollten sich in den kommenden Tagen mehr als 5% der

Anleiheinhaber registrieren, wird die SdK die SolarWorld AG im Namen der

Anleiheinhaber auffordern, eine Gläubigerversammlung gem. § 9 des

Schuldverschreibungsgesetzes (SchVG) einzuberufen. Auf einer solchen

Versammlung könnte dann ein gemeinsamer Vertreter der Anleiheinhaber

gewählt werden, welcher die Interessen der Anleiheinhaber im

Sanierungsprozess vertreten und darauf achten könnte, dass die

Anleiheinhaber nicht übervorteilt werden.

Die SdK wird alle betroffenen Anleiheinhaber, welche sich für den

Newsletter registriert haben, über den Verlauf des Verfahrens informieren.

Mitglieder der SdK können sich mit Fragen gerne per E-Mail unter

info@sdk.org oder unter Tel. 089 / 20208460 an uns wenden.

München, den 28. Januar 2013

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hinweis: Die SdK hält Anleihen und Aktien der SolarWorld AG!

Kontakt:

Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger e.V.

Hackenstr. 7b

80331 München

Tel: 089 / 2020846-0

Fax: 089 / 2020846-10

E-Mail: info@sdk.org

Pressekontakt:

Daniel Bauer

Tel: 089 / 2020846-17

E-Mail: bauer@sdk.org

Ende der Finanznachricht

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28.01.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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199990 28.01.2013

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