SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Europäisches Gericht entscheidet über Nichtigkeitsklage gegen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 2009
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Rechtssache
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Europäisches Gericht entscheidet
über Nichtigkeitsklage gegen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 2009
23.01.2014 / 14:03
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Unterneukirchen (Deutschland), 23. Januar 2014. Das Gericht der
Europäischen Union (EuG) wies im Rahmen seiner heutigen Urteilsverkündung
die Nichtigkeitsklage von Konzerngesellschaften des SKW Metallurgie
Konzerns gegen den kartellrechtlichen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 2009
ab.
Ferner hat das EuG mit weiterer Entscheidung vom heutigen Tage betreffend
die Nichtigkeitsklage der Gigaset AG gegen den gleichen Bußgeldbescheid das
gegen die Gigaset AG verhängte Bußgeld auf EUR 12,3 Mio. festgesetzt und
diese Klage im Übrigen ebenfalls abgewiesen.
Der SKW Metallurgie Konzern geht derzeit davon aus, dass er im
wirtschaftlichen Ergebnis die in dieser Sache gesamtschuldnerisch auch
gegen konzernexterne Gesellschaften verhängte Maximalbuße in Höhe von EUR
13,3 Mio. jedenfalls in Höhe von EUR 12,3 Mio. nicht zu tragen hat, da nach
Auffassung des SKW Metallurgie Konzerns im Rahmen der Durchführung des
Gesamtschuldnerinnenausgleichs jedenfalls für diesen Betrag weiterhin die
vollständige Zahlungsverpflichtung bei der seinerzeitigen Konzernmutter
ARQUES Industries AG (jetzt: Gigaset AG) liegt.
Diese Auffassung bestätigte auch das Oberlandesgericht München im Rahmen
der Urteilsbegründung seines Urteils vom 9. Februar 2012. Unter ergänzender
Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen
Landgerichtsurteils stellte auch das Oberlandesgericht München in diesem
Urteil fest, dass 'nicht die Beklagten [SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
und SKW Stahl-Metallurgie GmbH] die Geldbuße zu tragen [haben], sondern die
Klägerin [Gigaset AG]'. Hinsichtlich dieses Verfahrens steht derzeit noch
die abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus.
Der SKW Metallurgie Konzern wird die zutreffende Bilanzierung dieses
Sachverhalts intensiv evaluieren. Auf Basis der aktuell vorliegenden
Informationen und deren erster Durchsicht ist von einer
Rückstellungsbildung betreffend das Bußgeld in Höhe von EUR 1 Mio.
auszugehen. Zusätzlich werden die für Verfahrenskosten gebildeten
Rückstellungen überprüft.
Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung wird der SKW
Metallurgie Konzern über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Urteil wird
frühestens in zwei Monaten rechtskräftig.
Sollte der SKW Metallurgie Konzern in dieser Sache Zahlungen an die
Europäische Kommission leisten müssen, wären die dafür notwendigen liquiden
Mittel vorhanden.
Weitere Informationen zum Konzern finden Sie auf den Internetseiten:
www.skw-steel.com
Ansprechpartner
SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Christian Schunck
Leiter IR und Konzernkommunikation
Rathausplatz 11
84579 Unterneukirchen
Deutschland
Telefon IR/Presse: +49 89 5998923-22
Fax: +49 89 5998923-29
E-Mail: schunck@skw-steel.com
Internet: www.skw-steel.com
Über SKW Stahl-Metallurgie Holding AG
Der SKW Metallurgie Konzern ist der Weltmarktführer bei chemischen
Zusatzstoffen für die Roheisenentschwefelung sowie bei Fülldrähten für die
Sekundärmetallurgie. Die Produkte des Konzerns ermöglichen Stahlproduzenten
die effiziente Herstellung hochwertiger Stahlprodukte. Zu den Kunden zählen
die weltweit führenden Unternehmen der Stahlbranche. Der SKW Metallurgie
Konzern kann auf mehr als 50 Jahre metallurgisches Know-how zurückblicken
und ist heute in mehr als 40 Ländern aktiv. Die Gesellschaft ist außerdem
ein führender Anbieter von Quab Spezialchemikalien, die vorrangig in der
weltweiten Produktion industrieller Stärke für die Papierindustrie
eingesetzt werden. Das operative Geschäft der Gesellschaft gliedert sich in
die zwei Kernsegmente 'Fülldrähte' sowie 'Pulver und Granulate', ferner in
das Segment 'Sonstige'. Die Zentrale des SKW Metallurgie Konzerns befindet
sich in Deutschland; die Produktionsstandorte liegen in Frankreich, den USA
(6), Kanada, Mexiko, Brasilien, Südkorea, Schweden, Bhutan, Russland, der
VR China (2) und Indien (2 durch Joint Venture).
Die Aktien der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG notieren seit dem 1.
Dezember 2006 im Prime Standard der Wertpapierbörse in Frankfurt/M.
(Deutschland) unter der ISIN DE000SKWM013 (seit 15. August 2011: neue ISIN
DE000SKWM021).
DISCLAIMER
Diese Pressemitteilung enthält Aussagen über künftige Entwicklungen, die
auf gegenwärtig verfügbaren Informationen beruhen und mit Risiken und
Unsicherheiten verbunden sind, die dazu führen könnten, dass die
tatsächlichen Ergebnisse von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.
Zu solchen Risiken und Unsicherheiten zählen beispielsweise unvorhersehbare
Änderungen der politischen und ökonomischen Bedingungen, insbesondere im
Bereich der Stahl- und Papierproduktion, die Wettbewerbssituation, die
Zins- und Währungsentwicklung, technologische Entwicklungen sowie sonstige
Risiken und nicht zu erwartende Umstände. Die SKW Stahl-Metallurgie Holding
AG und ihre Konzerngesellschaften übernehmen keine Verpflichtung, solche
zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben.
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