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DGAP-News: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Europäisches Gericht entscheidet über Nichtigkeitsklage gegen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 2009 (deutsch)

Veröffentlicht am 23.01.2014, 14:03

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Europäisches Gericht entscheidet über Nichtigkeitsklage gegen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 2009

DGAP-News: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG / Schlagwort(e):

Rechtssache

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG: Europäisches Gericht entscheidet

über Nichtigkeitsklage gegen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 2009

23.01.2014 / 14:03

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Unterneukirchen (Deutschland), 23. Januar 2014. Das Gericht der

Europäischen Union (EuG) wies im Rahmen seiner heutigen Urteilsverkündung

die Nichtigkeitsklage von Konzerngesellschaften des SKW Metallurgie

Konzerns gegen den kartellrechtlichen Bußgeldbescheid aus dem Jahre 2009

ab.

Ferner hat das EuG mit weiterer Entscheidung vom heutigen Tage betreffend

die Nichtigkeitsklage der Gigaset AG gegen den gleichen Bußgeldbescheid das

gegen die Gigaset AG verhängte Bußgeld auf EUR 12,3 Mio. festgesetzt und

diese Klage im Übrigen ebenfalls abgewiesen.

Der SKW Metallurgie Konzern geht derzeit davon aus, dass er im

wirtschaftlichen Ergebnis die in dieser Sache gesamtschuldnerisch auch

gegen konzernexterne Gesellschaften verhängte Maximalbuße in Höhe von EUR

13,3 Mio. jedenfalls in Höhe von EUR 12,3 Mio. nicht zu tragen hat, da nach

Auffassung des SKW Metallurgie Konzerns im Rahmen der Durchführung des

Gesamtschuldnerinnenausgleichs jedenfalls für diesen Betrag weiterhin die

vollständige Zahlungsverpflichtung bei der seinerzeitigen Konzernmutter

ARQUES Industries AG (jetzt: Gigaset AG) liegt.

Diese Auffassung bestätigte auch das Oberlandesgericht München im Rahmen

der Urteilsbegründung seines Urteils vom 9. Februar 2012. Unter ergänzender

Bezugnahme auf die Entscheidungsgründe des erstinstanzlichen

Landgerichtsurteils stellte auch das Oberlandesgericht München in diesem

Urteil fest, dass 'nicht die Beklagten [SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

und SKW Stahl-Metallurgie GmbH] die Geldbuße zu tragen [haben], sondern die

Klägerin [Gigaset AG]'. Hinsichtlich dieses Verfahrens steht derzeit noch

die abschließende Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) aus.

Der SKW Metallurgie Konzern wird die zutreffende Bilanzierung dieses

Sachverhalts intensiv evaluieren. Auf Basis der aktuell vorliegenden

Informationen und deren erster Durchsicht ist von einer

Rückstellungsbildung betreffend das Bußgeld in Höhe von EUR 1 Mio.

auszugehen. Zusätzlich werden die für Verfahrenskosten gebildeten

Rückstellungen überprüft.

Nach eingehender Prüfung der schriftlichen Urteilsbegründung wird der SKW

Metallurgie Konzern über das weitere Vorgehen entscheiden. Das Urteil wird

frühestens in zwei Monaten rechtskräftig.

Sollte der SKW Metallurgie Konzern in dieser Sache Zahlungen an die

Europäische Kommission leisten müssen, wären die dafür notwendigen liquiden

Mittel vorhanden.

Weitere Informationen zum Konzern finden Sie auf den Internetseiten:

www.skw-steel.com

Ansprechpartner

SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

Christian Schunck

Leiter IR und Konzernkommunikation

Rathausplatz 11

84579 Unterneukirchen

Deutschland

Telefon IR/Presse: +49 89 5998923-22

Fax: +49 89 5998923-29

E-Mail: schunck@skw-steel.com

Internet: www.skw-steel.com

Über SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

Der SKW Metallurgie Konzern ist der Weltmarktführer bei chemischen

Zusatzstoffen für die Roheisenentschwefelung sowie bei Fülldrähten für die

Sekundärmetallurgie. Die Produkte des Konzerns ermöglichen Stahlproduzenten

die effiziente Herstellung hochwertiger Stahlprodukte. Zu den Kunden zählen

die weltweit führenden Unternehmen der Stahlbranche. Der SKW Metallurgie

Konzern kann auf mehr als 50 Jahre metallurgisches Know-how zurückblicken

und ist heute in mehr als 40 Ländern aktiv. Die Gesellschaft ist außerdem

ein führender Anbieter von Quab Spezialchemikalien, die vorrangig in der

weltweiten Produktion industrieller Stärke für die Papierindustrie

eingesetzt werden. Das operative Geschäft der Gesellschaft gliedert sich in

die zwei Kernsegmente 'Fülldrähte' sowie 'Pulver und Granulate', ferner in

das Segment 'Sonstige'. Die Zentrale des SKW Metallurgie Konzerns befindet

sich in Deutschland; die Produktionsstandorte liegen in Frankreich, den USA

(6), Kanada, Mexiko, Brasilien, Südkorea, Schweden, Bhutan, Russland, der

VR China (2) und Indien (2 durch Joint Venture).

Die Aktien der SKW Stahl-Metallurgie Holding AG notieren seit dem 1.

Dezember 2006 im Prime Standard der Wertpapierbörse in Frankfurt/M.

(Deutschland) unter der ISIN DE000SKWM013 (seit 15. August 2011: neue ISIN

DE000SKWM021).

DISCLAIMER

Diese Pressemitteilung enthält Aussagen über künftige Entwicklungen, die

auf gegenwärtig verfügbaren Informationen beruhen und mit Risiken und

Unsicherheiten verbunden sind, die dazu führen könnten, dass die

tatsächlichen Ergebnisse von diesen zukunftsgerichteten Aussagen abweichen.

Zu solchen Risiken und Unsicherheiten zählen beispielsweise unvorhersehbare

Änderungen der politischen und ökonomischen Bedingungen, insbesondere im

Bereich der Stahl- und Papierproduktion, die Wettbewerbssituation, die

Zins- und Währungsentwicklung, technologische Entwicklungen sowie sonstige

Risiken und nicht zu erwartende Umstände. Die SKW Stahl-Metallurgie Holding

AG und ihre Konzerngesellschaften übernehmen keine Verpflichtung, solche

zukunftsgerichteten Aussagen fortzuschreiben.

Ende der Corporate News

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23.01.2014 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: SKW Stahl-Metallurgie Holding AG

Rathausplatz 11

84579 Unterneukirchen

Deutschland

Telefon: +49 (0)8634 62720-15

Fax: +49 (0)8634 62720-16

E-Mail: info@skw-steel.com

Internet: www.skw-steel.com

ISIN: DE000SKWM021

WKN: SKWM02

Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard);

Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München,

Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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