😎 Sommerzeit, Hammer-Deals! Bei InvestingPro winken jetzt bis zu 50% Rabatt auf KI-Aktien-TippsJETZT ZUGREIFEN

DGAP-News: SOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung (deutsch)

Veröffentlicht am 31.01.2013, 10:00
SOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung

DGAP-News: SOLON SE / Schlagwort(e): Insolvenz

SOLON SE: Einladung zur Gläubigerversammlung

31.01.2013 / 10:00

---------------------------------------------------------------------

Amtsgericht Charlottenburg

- Insolvenzgericht -

1,375% Wandelschuldverschreibung 2012

der SOLON SE

ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG

Einladung zur Gläubigerversammlung

durch das Amtsgericht Charlottenburg

betreffend die

1,375% Wandelschuldverschreibung 2012 der SOLON SE, Berlin, im

Gesamtnennwert von EUR 200.000.000,00, (ISIN: DE 000A0S9JG3 / WKN: A0S9JG),

eingeteilt in 200.000 untereinander gleichberechtigte, auf den Inhaber

lautende Schuldverschreibungen im Nennbetrag von je EUR 1.000,00 (jeweils

eine 'Schuldverschreibung' und alle Schuldverschreibungen zusammen die

'Wandelanleihe').

Über das Vermögen der SOLON SE ('Gesellschaft') wurde am 1. März 2012 das

Insolvenzverfahren eröffnet (Amtsgericht Charlottenburg, Az.: 36s IN

5692/11). Zum Insolvenzverwalter über das Vermögen der Gesellschaft wurde

Herr Rechtsanwalt Rüdiger Wienberg, Düsseldorfer Straße 38, 10707 Berlin,

('Insolvenzverwalter') bestellt.

Gemäß § 18 Abs. 2 und 3 des Gesetzes betreffend die gemeinsamen Rechte der

Besitzer von Schuldverschreibungen vom 4. Dezember 1899 in seiner gültigen

Fassung ('SchVG 1899') lädt das für das Insolvenzverfahren der Gesellschaft

zuständige Amtsgericht Charlottenburg - Insolvenzgericht - sämtliche

Inhaber der Wandelanleihe ('Anleihegläubiger') zu der

am 20. Februar 2013, um 09:05 Uhr

im Gerichtsgebäude Amtsgerichtsplatz 1, 14057 Berlin, Saal 218,

stattfindenden Gläubigerversammlung ein. Der Einlass findet ab 8:00 Uhr

statt.

Einziger Tagesordnungspunkt:

Beschlussfassung über die Bestellung eines gemeinsamen Vertreters

Es wird vorgeschlagen, Folgendes zu beschließen:

'Herr Rechtsanwalt Markus Kienle, Frankfurt am Main, wird gemäß § 1 Absatz

2 i.V.m. §§ 14 ff. SchVG 1899 als gemeinsamer Vertreter aller Inhaber der

Wandelanleihe bestellt. Ausschließlich der gemeinsame Vertreter ist befugt

und verpflichtet, die Rechte der Anleihegläubiger in dem Insolvenzverfahren

über das Vermögen der Gesellschaft geltend zu machen. Die Befugnis der

einzelnen Anleihegläubiger zur selbständigen Geltendmachung ihrer Rechte

aus den Schuldverschreibungen ist ausgeschlossen.

Der Insolvenzverwalter hat den gemeinsamen Vertreter angemessen zu

vergüten.'

Teilnahmebedingungen:

Teilnahmeberechtigt ist jeder Anleihegläubiger. Stimmberechtigt sind

diejenigen Anleihegläubiger, die ihre Schuldverschreibungen bis zum 18.

Februar 2013 (einschließlich) bei der Bankhaus Gebr. Martin AG, Kirchstraße

35, D-73033 Göppingen, Deutschland, als Hinterlegungsstelle hinterlegt

haben und bis zur Beendigung der Gläubigerversammlung dort belassen. Im

Fall der Hinterlegung bei der vorgenannten Stelle ist die von dieser

auszustellende Bescheinigung über die erfolgte Hinterlegung in Urschrift

oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur Gläubigerversammlung

vorzulegen.

Die Hinterlegung ist auch dann ordnungsgemäß, wenn die

Schuldverschreibungen mit Zustimmung der Hinterlegungsstelle für sie bei

anderen Kreditinstituten bis zur Beendigung der Versammlung gesperrt

gehalten werden. Die von den Kreditinstituten auszustellenden

Bescheinigungen ('Sperr-Bescheinigungen') über diese erfolgte Hinterlegung

sind ebenfalls in Urschrift oder in beglaubigter Abschrift bei Einlass zur

Gläubigerversammlung vorzulegen.

Es wird darauf hingewiesen, dass Gläubiger, die nicht oder nicht

rechtzeitig hinterlegen, nicht stimmberechtigt sind.

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung hängt nicht von

der vorherigen Anmeldung ab. Zur Erleichterung und Beschleunigung der

Prüfung der Teilnahmeberechtigung werden die Anleihegläubiger gebeten, sich

zur Teilnahme an der Gläubigerversammlung und Ausübung ihres Stimmrechts

bei der

STP Solution GmbH

'SOLON SE Gläubigerversammlung'

Lorenzstraße 29

76135 Karlsruhe

Deutschland

Fax-Nummer: +49 (0)721-82815 209

bis spätestens zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ) durch Übersendung der

vorstehend aufgeführten, zum Nachweis der Teilnahmeberechtigung an der

Gläubigerversammlung geeigneten Unterlagen, anzumelden. Ein Anmeldeformular

ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de

verfügbar.

Das Stimmrecht kann auch durch einen Bevollmächtigten ausgeübt werden. Für

die Voll-macht ist schriftliche Form erforderlich und genügend. Ein

Vollmachtsformular ist zum Abruf auf der Internetseite der SOLON SE i.I.

unter www.solon-se.de verfügbar.

Anleihegläubiger, die nicht selbst an der Gläubigerversammlung teilnehmen

und die auch keinen Dritten bevollmächtigen wollen, können Vollmacht mit

Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SOLON SE i.I. - und zwar an Herrn

Christian Schlenzig und Herrn Frank Lembke, beides Mitarbeiter der STP

Solution GmbH mit Sitz in Karlsruhe - erteilen. Ein entsprechendes Formular

für die Erteilung dieser Vollmacht ist zum Abruf auf der Internetseite der

SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de verfügbar. Senden Sie zu diesem Zweck

bitte das ausgefüllte und unterzeichnete Formular dieser Vollmacht im

Original einschließlich der Bescheinigung über die Hinterlegung oder einer

Sperr-Bescheinigung an folgende Adresse:

STP Solution GmbH

'SOLON SE Gläubigerversammlung'

Lorenzstraße 29

76135 Karlsruhe

Deutschland

Die Unterlagen müssen spätestens bis zum 18. Februar 2013 (16:00 Uhr MEZ)

eingehen.

Diese Einladung und Muster für (i) eine Vollmacht und (ii) eine Vollmacht

und Weisungen an die Stimmrechtsvertreter der SOLON SE i.I. sind auf der

Internetseite der SOLON SE i.I. unter www.solon-se.de abrufbar.

Diese Einladung ersetzt die unter www.insolvenzbekanntmachungen.de

veröffentlichte Einladung vom 2. Januar 2013 vollständig.

Charlottenburg, Januar 2013

Amtsgericht Charlottenburg

- Insolvenzgericht -

Ende der Corporate News

---------------------------------------------------------------------

31.01.2013 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

verantwortlich.

Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten,

Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

Medienarchiv unter http://www.dgap-medientreff.de und

http://www.dgap.de

---------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch

Unternehmen: SOLON SE

Am Studio 16

12489 Berlin

Deutschland

Telefon: +49 (0)30 81 87 9-9305

Fax: +49 (0)30 81 87 9-9999

E-Mail: investor@solon.com

Internet: www.solon.com

ISIN: DE0007471195, DE 000 A0S TYS 2,

WKN: 747119, A0S TYS

Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Frankfurt (Prime

Standard); Freiverkehr in Düsseldorf, Hamburg,

Hannover, München, Stuttgart





Ende der Mitteilung DGAP News-Service

---------------------------------------------------------------------

200037 31.01.2013

Aktuelle Kommentare

Installieren Sie unsere App
Risikohinweis: Beim Handel mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen bestehen erhebliche Risiken, die zum vollständigen oder teilweisen Verlust Ihres investierten Kapitals führen können. Die Kurse von Kryptowährungen unterliegen extremen Schwankungen und können durch externe Einflüsse wie finanzielle, regulatorische oder politische Ereignisse beeinflusst werden. Durch den Einsatz von Margin-Trading wird das finanzielle Risiko erhöht.
Vor Beginn des Handels mit Finanzinstrumenten und/oder Kryptowährungen ist es wichtig, die damit verbundenen Risiken vollständig zu verstehen. Es wird empfohlen, sich gegebenenfalls von einer unabhängigen und sachkundigen Person oder Institution beraten zu lassen.
Fusion Media weist darauf hin, dass die auf dieser Website bereitgestellten Kurse und Daten möglicherweise nicht in Echtzeit oder vollständig genau sind. Diese Informationen werden nicht unbedingt von Börsen, sondern von Market Makern zur Verfügung gestellt, was bedeutet, dass sie indikativ und nicht für Handelszwecke geeignet sein können. Fusion Media und andere Datenanbieter übernehmen daher keine Verantwortung für Handelsverluste, die durch die Verwendung dieser Daten entstehen können.
Die Nutzung, Speicherung, Vervielfältigung, Anzeige, Änderung, Übertragung oder Verbreitung der auf dieser Website enthaltenen Daten ohne vorherige schriftliche Zustimmung von Fusion Media und/oder des Datenproviders ist untersagt. Alle Rechte am geistigen Eigentum liegen bei den Anbietern und/oder der Börse, die die Daten auf dieser Website bereitstellen.
Fusion Media kann von Werbetreibenden auf der Website aufgrund Ihrer Interaktion mit Anzeigen oder Werbetreibenden vergütet werden.
Im Falle von Auslegungsunterschieden zwischen der englischen und der deutschen Version dieser Vereinbarung ist die englische Version maßgeblich.
© 2007-2024 - Fusion Media Limited. Alle Rechte vorbehalten.