Uranium Energy Corp gibt die Ernennung des ehemaligen US-Energieministers Spencer Abraham zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekannt
DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Personalie
Uranium Energy Corp gibt die Ernennung des ehemaligen
US-Energieministers Spencer Abraham zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrates bekannt
12.12.2012 / 14:15
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Uranium Energy Corp gibt die Ernennung des ehemaligen US-Energieministers
Spencer Abraham zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekannt
Corpus Christi, TX, 12. Dezember 2012 - Uranium Energy Corp (NYSE MKT: UEC,
das 'Unternehmen') freut sich, die Ernennung des ehemaligen
US-Energieministers Spencer Abraham zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates des
Unternehmens bekannt zu geben.
'Wir sind sehr erfreut darüber, dass der ehemalige Minister Abraham
zugestimmt hat, unseren Aufsichtsrat als Vorsitzenden zu führen. Er hat
sich bereits in der Vergangenheit als starker Befürworter der Bereiche Uran
und Kernenergie hervorgetan, sowohl als Regierungsmitglied als auch im
privaten Bereich. Seine Erfahrung und Branchenkenntnisse werden uns sehr
dabei helfen, die Geschäftsziele des Unternehmens voranzutreiben', sagte
Amir Adnani, Präsident und CEO des Unternehmens. 'Unter der Führung des
ehemaligen Ministers Abraham werden wir die vor uns liegenden
Herausforderungen meistern und die sich uns bietenden Möglichkeiten
nutzen'.
Spencer Abraham war von 1995 bis 2001 als US-Senator von Michigan tätig,
bevor er von 2001 bis 2005 das Amt des US-Energieministers übernahm. Seit
2005 war Abraham der Vorsitzende und CEO der Abraham Group, einem
international tätigen Beratungsunternehmen mit Sitz in Washington, D.C.
Abraham ist Absolvent der Michigan State University und der Harvard Law
School. Er ist derzeit im Aufsichtsrat der Occidental Petroleum Corp. tätig
und erfüllte zuvor die Position des Vorsitzenden der Areva, Inc., der
nordamerikanischen Tochtergesellschaft des Unternehmens AREVA.
'Ich freue mich, dem Aufsichtsrat der Uranium Energy Corp. beizutreten',
sagte der ehemalige Minister Spencer Abraham. 'Das Unternehmen ist als ein
aufstrebender Marktführer bekannt und betreibt das neueste Uranbergwerk
Nordamerikas. Durch die vor kurzem erteilte Lizenz, die den
Produktionsbeginn in seinem zweiten Uranbauwerk ermöglicht, weist UEC ein
starkes Wachstumsprofil auf. Ich bin von der Erfahrung und Vision der
Unternehmensführung beeindruckt und freue mich darauf, mit dem Management
und den anderen Beratern zusammenzuarbeiten.'
Über Uranium Energy Corp.:
Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uran-Produktions-,
Erschließungs- und Explorationsgesellschaft, die das neueste Uranbergwerk
Nordamerikas betreibt. Die vollständig lizensierte und zugelassene
Hobson-Verarbeitungsanlage ist der Mittelpunkt all ihrer Projekte im
südlichen Texas, einschließlich des
Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsprojekts, das die anfängliche Produktion
steigern konnte, und des Goliad-In-Situ-Rückgewinnungsprojekts, für das die
Bergbauzulassung vergeben wurde und das derzeit errichtet wird. Die
Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche
über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch
praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw.
-erschließung und dem Uran-Bergbau gewonnen wurden.
Ansprechpartner Nordamerika: Investor Relations, Uranium Energy Corp:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE MKT: UEC
Kürzel an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen
sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten
sind, zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung
dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen.
Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf
Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht
bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche
anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen,
Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige
Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht
immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht',
'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant',
'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl
wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht',
'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen
oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und
müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken,
Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich
wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen
unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck
kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen
unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten,
Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der
Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die
Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich
daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den
Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken
der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im
Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts von
Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung von der Regierung oder bezüglich
des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über
Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der
Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige
Faktoren zu erkennen, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder
Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können,
gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten,
Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt
sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau
herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen
Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen
und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser
darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete
Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten
verlassen, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine
Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und
Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren lassen
sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige
Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den
bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich
der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act
von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
dar.
Ende der Corporate News
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12.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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196811 12.12.2012
DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Personalie
Uranium Energy Corp gibt die Ernennung des ehemaligen
US-Energieministers Spencer Abraham zum Vorsitzenden des
Aufsichtsrates bekannt
12.12.2012 / 14:15
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Uranium Energy Corp gibt die Ernennung des ehemaligen US-Energieministers
Spencer Abraham zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekannt
Corpus Christi, TX, 12. Dezember 2012 - Uranium Energy Corp (NYSE MKT: UEC,
das 'Unternehmen') freut sich, die Ernennung des ehemaligen
US-Energieministers Spencer Abraham zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates des
Unternehmens bekannt zu geben.
'Wir sind sehr erfreut darüber, dass der ehemalige Minister Abraham
zugestimmt hat, unseren Aufsichtsrat als Vorsitzenden zu führen. Er hat
sich bereits in der Vergangenheit als starker Befürworter der Bereiche Uran
und Kernenergie hervorgetan, sowohl als Regierungsmitglied als auch im
privaten Bereich. Seine Erfahrung und Branchenkenntnisse werden uns sehr
dabei helfen, die Geschäftsziele des Unternehmens voranzutreiben', sagte
Amir Adnani, Präsident und CEO des Unternehmens. 'Unter der Führung des
ehemaligen Ministers Abraham werden wir die vor uns liegenden
Herausforderungen meistern und die sich uns bietenden Möglichkeiten
nutzen'.
Spencer Abraham war von 1995 bis 2001 als US-Senator von Michigan tätig,
bevor er von 2001 bis 2005 das Amt des US-Energieministers übernahm. Seit
2005 war Abraham der Vorsitzende und CEO der Abraham Group, einem
international tätigen Beratungsunternehmen mit Sitz in Washington, D.C.
Abraham ist Absolvent der Michigan State University und der Harvard Law
School. Er ist derzeit im Aufsichtsrat der Occidental Petroleum Corp. tätig
und erfüllte zuvor die Position des Vorsitzenden der Areva, Inc., der
nordamerikanischen Tochtergesellschaft des Unternehmens AREVA.
'Ich freue mich, dem Aufsichtsrat der Uranium Energy Corp. beizutreten',
sagte der ehemalige Minister Spencer Abraham. 'Das Unternehmen ist als ein
aufstrebender Marktführer bekannt und betreibt das neueste Uranbergwerk
Nordamerikas. Durch die vor kurzem erteilte Lizenz, die den
Produktionsbeginn in seinem zweiten Uranbauwerk ermöglicht, weist UEC ein
starkes Wachstumsprofil auf. Ich bin von der Erfahrung und Vision der
Unternehmensführung beeindruckt und freue mich darauf, mit dem Management
und den anderen Beratern zusammenzuarbeiten.'
Über Uranium Energy Corp.:
Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uran-Produktions-,
Erschließungs- und Explorationsgesellschaft, die das neueste Uranbergwerk
Nordamerikas betreibt. Die vollständig lizensierte und zugelassene
Hobson-Verarbeitungsanlage ist der Mittelpunkt all ihrer Projekte im
südlichen Texas, einschließlich des
Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsprojekts, das die anfängliche Produktion
steigern konnte, und des Goliad-In-Situ-Rückgewinnungsprojekts, für das die
Bergbauzulassung vergeben wurde und das derzeit errichtet wird. Die
Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche
über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch
praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw.
-erschließung und dem Uran-Bergbau gewonnen wurden.
Ansprechpartner Nordamerika: Investor Relations, Uranium Energy Corp:
Gebührenfrei: (866) 748-1030
Fax: (361) 888-5041
E-Mail: info@uraniumenergy.com
Börseninformationen:
NYSE MKT: UEC
Kürzel an der Frankfurter Börse: U6Z
WKN: AØJDRR
ISN: US916896103
Safe Harbor Statement
Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen
sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten
sind, zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung
dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen.
Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf
Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht
bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche
anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen,
Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige
Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht
immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht',
'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant',
'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl
wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht',
'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen
oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und
müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche
zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken,
Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die
tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich
wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen
unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck
kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen
unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten,
Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der
Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die
Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich
daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den
Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken
der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im
Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts von
Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung von der Regierung oder bezüglich
des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über
Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der
Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige
Faktoren zu erkennen, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder
Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen
beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können,
gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten,
Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt
sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau
herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen
Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen
und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser
darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete
Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten
verlassen, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.
Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu
gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche
Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private
Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen
Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,
dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen
Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine
Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.
Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und
Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse
wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren lassen
sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige
Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse
führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser
Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den
bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich
der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen
beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act
von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.
Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen
aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen
zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein
Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere
dar.
Ende der Corporate News
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12.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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196811 12.12.2012