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DGAP-News: Uranium Energy Corp gibt die Ernennung des ehemaligen US-Energieministers Spencer Abraham zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekannt (deutsch)

Veröffentlicht am 12.12.2012, 14:15
Aktualisiert 12.12.2012, 14:16
Uranium Energy Corp gibt die Ernennung des ehemaligen US-Energieministers Spencer Abraham zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekannt

DGAP-News: Uranium Energy Corp. / Schlagwort(e): Personalie

Uranium Energy Corp gibt die Ernennung des ehemaligen

US-Energieministers Spencer Abraham zum Vorsitzenden des

Aufsichtsrates bekannt

12.12.2012 / 14:15

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Uranium Energy Corp gibt die Ernennung des ehemaligen US-Energieministers

Spencer Abraham zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates bekannt

Corpus Christi, TX, 12. Dezember 2012 - Uranium Energy Corp (NYSE MKT: UEC,

das 'Unternehmen') freut sich, die Ernennung des ehemaligen

US-Energieministers Spencer Abraham zum Vorsitzenden des Aufsichtsrates des

Unternehmens bekannt zu geben.

'Wir sind sehr erfreut darüber, dass der ehemalige Minister Abraham

zugestimmt hat, unseren Aufsichtsrat als Vorsitzenden zu führen. Er hat

sich bereits in der Vergangenheit als starker Befürworter der Bereiche Uran

und Kernenergie hervorgetan, sowohl als Regierungsmitglied als auch im

privaten Bereich. Seine Erfahrung und Branchenkenntnisse werden uns sehr

dabei helfen, die Geschäftsziele des Unternehmens voranzutreiben', sagte

Amir Adnani, Präsident und CEO des Unternehmens. 'Unter der Führung des

ehemaligen Ministers Abraham werden wir die vor uns liegenden

Herausforderungen meistern und die sich uns bietenden Möglichkeiten

nutzen'.

Spencer Abraham war von 1995 bis 2001 als US-Senator von Michigan tätig,

bevor er von 2001 bis 2005 das Amt des US-Energieministers übernahm. Seit

2005 war Abraham der Vorsitzende und CEO der Abraham Group, einem

international tätigen Beratungsunternehmen mit Sitz in Washington, D.C.

Abraham ist Absolvent der Michigan State University und der Harvard Law

School. Er ist derzeit im Aufsichtsrat der Occidental Petroleum Corp. tätig

und erfüllte zuvor die Position des Vorsitzenden der Areva, Inc., der

nordamerikanischen Tochtergesellschaft des Unternehmens AREVA.

'Ich freue mich, dem Aufsichtsrat der Uranium Energy Corp. beizutreten',

sagte der ehemalige Minister Spencer Abraham. 'Das Unternehmen ist als ein

aufstrebender Marktführer bekannt und betreibt das neueste Uranbergwerk

Nordamerikas. Durch die vor kurzem erteilte Lizenz, die den

Produktionsbeginn in seinem zweiten Uranbauwerk ermöglicht, weist UEC ein

starkes Wachstumsprofil auf. Ich bin von der Erfahrung und Vision der

Unternehmensführung beeindruckt und freue mich darauf, mit dem Management

und den anderen Beratern zusammenzuarbeiten.'

Über Uranium Energy Corp.:

Uranium Energy Corp. ist eine in den USA ansässige Uran-Produktions-,

Erschließungs- und Explorationsgesellschaft, die das neueste Uranbergwerk

Nordamerikas betreibt. Die vollständig lizensierte und zugelassene

Hobson-Verarbeitungsanlage ist der Mittelpunkt all ihrer Projekte im

südlichen Texas, einschließlich des

Palangana-In-Situ-Rückgewinnungsprojekts, das die anfängliche Produktion

steigern konnte, und des Goliad-In-Situ-Rückgewinnungsprojekts, für das die

Bergbauzulassung vergeben wurde und das derzeit errichtet wird. Die

Tätigkeiten von UEC werden von Fachpersonal geleitet, das in seiner Branche

über ausgezeichnete Kenntnisse verfügt, welche über Jahrzehnte durch

praktische Erfahrung in den zentralen Elementen der Uranexploration bzw.

-erschließung und dem Uran-Bergbau gewonnen wurden.

Ansprechpartner Nordamerika: Investor Relations, Uranium Energy Corp:

Gebührenfrei: (866) 748-1030

Fax: (361) 888-5041

E-Mail: info@uraniumenergy.com

Börseninformationen:

NYSE MKT: UEC

Kürzel an der Frankfurter Börse: U6Z

WKN: AØJDRR

ISN: US916896103

Safe Harbor Statement

Mit Ausnahme der hierin enthaltenen Aussagen über historische Tatsachen

sind sämtliche Informationen, die in dieser Pressemitteilung enthalten

sind, zukunftsgerichtete Aussagen in Übereinstimmung mit der Verwendung

dieses Begriffs in den geltenden amerikanischen und kanadischen Gesetzen.

Diese Aussagen beziehen sich auf Analysen und andere Informationen, die auf

Vorhersagen zukünftiger Ergebnisse, Schätzungen von derzeit noch nicht

bestimmbaren Mengen und Annahmen der Geschäftsleitung basieren. Sämtliche

anderen Aussagen, die Erörterungen über Vorhersagen, Erwartungen,

Überzeugungen, Pläne, Prognosen, Ziele, Vermutungen oder zukünftige

Ereignisse oder Leistungen ausdrücken oder beinhalten (oft, aber nicht

immer durch Worte oder Ausdrücke wie 'erwartet' oder 'erwartet nicht',

'wird erwartet', 'geht davon aus' oder 'geht nicht davon aus', 'plant',

'schätzt' oder 'beabsichtigt' zum Ausdruck gebracht oder durch Wortwahl

wie: manche Aktivitäten, Ereignisse oder Ergebnisse 'können vielleicht',

'könnten', 'würden', 'werden möglicherweise', 'mögen' auftreten, erfolgen

oder erreicht werden) sind keine Aussagen über historische Tatsachen und

müssen daher als 'zukunftsgerichtete Aussagen' betrachtet werden. Solche

zukunftsgerichteten Aussagen beinhalten bekannte und unbekannte Risiken,

Unsicherheiten und andere Faktoren, die dazu führen können, dass die

tatsächlichen Ergebnisse, Leistungen oder Erfolge des Unternehmens sich

wesentlich von etwaigen zukünftigen Ergebnissen, Leistungen oder Erfolgen

unterscheiden, die in solchen zukunftsgerichteten Aussagen zum Ausdruck

kommen oder impliziert werden. Solche Risiken und anderen Faktoren umfassen

unter anderem die tatsächlichen Ergebnisse der Erkundungstätigkeiten,

Variationen im Hinblick auf die mit der Schätzung oder Umsetzung der

Rohstoffvorkommen verbundenen zu Grunde liegenden Annahmen, die

Verfügbarkeit von Kapital zur Finanzierung von Programmen und die sich

daraus ergebende Verwässerung durch die Beschaffung von Kapital über den

Verkauf von Anteilen, durch Unfälle, durch Arbeitskämpfe und andere Risiken

der Bergbaubranche, einschließlich unter anderem der Risiken im

Zusammenhang mit der Umwelt, Verzögerungen bezüglich des Erhalts von

Genehmigungen, Freigaben und Finanzierung von der Regierung oder bezüglich

des Abschlusses der Erschließungs- und Bautätigkeiten, Streitigkeiten über

Rechtsansprüche oder Ansprüche und Beschränkungen im Zusammenhang mit der

Versicherungsdeckung. Obwohl das Unternehmen versucht hat, wichtige

Faktoren zu erkennen, durch die tatsächliche Aktivitäten, Ereignisse oder

Ergebnisse erheblich von den in den zukunftsgerichteten Aussagen

beschriebenen Aktivitäten, Ereignissen oder Ergebnissen abweichen können,

gibt es unter Umständen andere Faktoren, die dazu führen, dass Aktivitäten,

Ereignisse oder Ergebnisse nicht wie erwartet, geschätzt oder beabsichtigt

sind. Es gibt keinerlei Garantie dafür, dass sich solche Aussagen als genau

herausstellen werden, da sich die tatsächlichen Ergebnisse und zukünftigen

Ereignisse erheblich von den in diesen Aussagen angenommenen Ergebnissen

und Ereignissen unterscheiden könnten. Dementsprechend werden die Leser

darauf hingewiesen, dass sie sich nicht unangemessen auf zukunftsgerichtete

Aussagen in dieser Pressemitteilung und in allen anderen Dokumenten

verlassen, auf die im Rahmen dieser Pressemitteilung verwiesen wird.

Bestimmte in dieser Pressemitteilung erörterte Angelegenheiten und zu

gegebener Zeit von Vertretern des Unternehmens abgegebene mündliche

Erklärungen können zukunftsgerichtete Aussagen im Sinne des Private

Securities Litigation Reform Act von 1995 und der amerikanischen

Wertpapiervorschriften darstellen. Das Unternehmen ist zwar der Ansicht,

dass die in derartigen zukunftsgerichteten Aussagen wiedergegebenen

Erwartungen auf angemessenen Annahmen beruhen; es kann jedoch keine

Zusicherung abgeben, dass seine Erwartungen tatsächlich erfüllt werden.

Zukunftsgerichtete Informationen unterliegen gewissen Risiken Trends und

Unwägbarkeiten, die dazu führen können, dass tatsächliche Ergebnisse

wesentlich von den prognostizierten abweichen. Viele dieser Faktoren lassen

sich durch das Unternehmen nicht lenken oder vorhersagen. Wichtige

Faktoren, die zu einer wesentlichen Abweichung der tatsächlichen Ergebnisse

führen können und die sich auf das Unternehmen und die in dieser

Pressemitteilung enthaltenen Aussagen auswirken können, finden sich in den

bei der Börsenaufsicht eingereichten Dokumenten des Unternehmens. Bezüglich

der in dieser Pressemitteilung enthaltenen zukunftsgerichteten Aussagen

beansprucht das Unternehmen den im Private Securities Litigation Reform Act

von 1995 enthaltenen Safe-Harbor-Schutz für zukunftsgerichtete Aussagen.

Das Unternehmen übernimmt keine Verpflichtung, zukunftsgerichtete Aussagen

aufgrund neuer Informationen, künftiger Ereignisse oder aus anderen Gründen

zu aktualisieren oder zu ergänzen. Diese Pressemitteilung stellt kein

Verkaufsangebot oder eine Anforderung eines Kaufangebots für Wertpapiere

dar.

Ende der Corporate News

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12.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,

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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent / Herausgeber

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196811 12.12.2012

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