Veris Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an
DGAP-News: Veris Gold Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges
Veris Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an
24.12.2012 / 13:22
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Vancouver, British Columbia, Kanada. 21. Dezember 2012. Veris Gold Corp.
(WKN: A1J6DZ; TSX: VG; OTCQB: YNGFF) (das 'Unternehmen') gibt bekannt, dass
in Abhängigkeit der Genehmigung durch die zuständigen
Wertpapieraufsichtsbehörden und der Bestätigung durch die Aktionäre des
Unternehmens, das Unternehmen mit Wirkung zum 20. Dezember 2012 ein
Abkommen zum Schutz der Aktionärsrechte (der 'Plan') mit Computershare
Trust Company aus Kanada über einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen
hat.
Die Zielsetzung des Board of Directors ist die Annahme dieses Plans, um den
vollen und fairen Wert für die Aktionäre des Unternehmens im Falle eines
unaufgeforderten Übernahmeangebots für das Unternehmen zu erzielen. Der
Plan sieht vor, dem Board of Directors und den Aktionären des Unternehmens
ausreichend Zeit zu geben, ein eventuell vorgelegtes Angebot sorgfältig zu
prüfen und die Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder zwingerischen
Übernahmestrategien zu schützen. Laut Inkraftsetzung des Plans wird jeder,
der versucht, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen, ermutigt
werden, vor dem Versuch einer Übernahme mit dem Board of Directors zu
verhandeln oder mit einem 'zugelassenen Angebot' fortzufahren. Das geltende
kanadische Recht erlaubt, ein feindliches Angebot in nur 35 Tagen
vorzulegen. Dies ist zu kurz, um wertschaffende Strategien zu realisieren
oder Konkurrenzangebote einzuholen. Indessen würde der vorgeschlagene Plan
die zur Verfügung stehende Zeit bis auf 60 Tage verlängern. Dem Unternehmen
sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote für das
Unternehmen bekannt.
Laut Plan hat das Unternehmen ein Recht bezüglich jeder ausstehenden
Stammaktie des Unternehmens an die zum 20. Dezember 2012, 0 Uhr 01
(Pazifische Zeit) eingetragenen Aktionäre ausgegeben. Danach wir jeder vom
Unternehmen ausgegebenen Stammaktie während der Laufzeit des Plans ein
Recht angefügt sein. Die Rechte werden gemeinsam mit den Stammaktien des
Unternehmens gehandelt und werden durch die Aktienzertifikate repräsentiert
werden. Die Laufzeit des Plans beträgt drei Jahre, sofern nicht die Rechte
früher zurückgenommen oder eingetauscht werden.
Die Rechte sind den Stammaktien angefügt und können nicht bis zu acht
Handelstage nach einem auslösenden Ereignis (Triggering Event) ausgeübt
werden. Ein auslösendes Ereignis ist eines der folgenden:
(i) eine erwerbende Person, wie definiert im Plan, erwirbt 20 % oder mehr
der Stammaktien des Unternehmens; oder (ii) eine erwerbende Person gibt
ihre Absicht bekannt, ein Übernahmeangebot vorzulegen, das dazu führen
würde, dass diese Person 20 % oder mehr der ausstehenden Stammaktien des
Unternehmens besitzen würde. Bei Eintreten solch eines Falls würde jedes
Recht von der Stammaktie getrennt werden und danach den Besitzer zum Erwerb
von Stammaktien zu einem Nachlass von 50 Prozent vom Marktpreis berechtigen
bis zu einem Ausübungspreis des Rechts von 25 CAD.
Die Rechte werden nicht von den Aktien getrennt, wenn die erwerbende Person
ein zugelassenes Angebot, wie definiert im Plan, vorlegt. Das heißt. Ein
Angebot gemäß eines Übernahme-Rundschreibens an alle Aktionäre des
Unternehmens, das eine Hinterlegungsfrist von mindestens 60 Tagen besitzt
und laut dessen nicht weniger als 50 % der Stammaktien, außer jenen in
Besitz der erwerbenden Person, hinterlegt und nicht zurückgezogen werden.
Das Konzept des zugelassenen Angebots dient dazu, das Unternehmen und seine
Aktionäre zu schützen, während eine Aktionärsdemokratie durch eine
Verlängerung des Zeitraums zur Aktienhinterlegung ermöglicht wird. Dies
erfolgt, um eine eingehende Prüfung des Angebots zu garantieren und eine
Fortsetzung des Angebots zu erlauben, falls die Mehrheit der Aktionäre ihre
Aktien andient.
Das Abkommen befreit von 'weichen Verkaufssperren' (Soft Lock-up
Agreements), bietet eine gemäßigte Vertragsstrafe und stellt
Vermögensverwalter und Fondsmanager, die kein Übernahmeangebot vorlegen,
frei.
Über Veris Gold Corp.
Veris Gold Corp. ist ein sich vergrößernder mittelgroßer nordamerikanischer
Goldproduzent, der Goldminen in geopolitisch stabilen Regionen entwickelt
und betreibt. Das Hauptprojekt des Unternehmens ist die genehmigte und
laufende Jerritt-Canyon-Goldmine 50 Meilen nördlich von Elko im
US-Bundesstaat Nevada. Das Unternehmen besitzt ebenfalls ein breit
gefächertes Portfolio von Edelmetallliegenschaften in British Columbia und
im Yukon Territory, Kanada, einschließlich der ehemals produzierenden
Ketza-River-Mine. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der
Neuentwicklung der Bergwerks- und Mühlenanlagen auf Jerritt Canyon.
Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:
Veris Gold Corp.
Richard Moritz
Senior Director, Institutional Investor Relations
Tel: (604) 688-9427
Email: rmoritz@verisgold.com
Nicole Sanches
Investor Relations Manager
Tel: (604) 688-9427 Durchwahl 224
Email: nicole@verisgold.com
www.verisgold.com
CHF Investor Relations
Jeanny So
Director of Operations
Tel: (416) 868-1079 Durchwahl 225
Email: jeanny@chfir.com
www.chfir.com
AXINO AG
investor & media relations
Königstraße 26
70173 Stuttgart
Germany
Tel. +49 (711) 253592-30
Fax+49 (711) 253592-33
http://www.axino.de/
Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.
Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine
Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.
Ende der Corporate News
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24.12.2012 Veröffentlichung einer Corporate News/Finanznachricht,
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197825 24.12.2012
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(WKN: A1J6DZ; TSX: VG; OTCQB: YNGFF) (das 'Unternehmen') gibt bekannt, dass
in Abhängigkeit der Genehmigung durch die zuständigen
Wertpapieraufsichtsbehörden und der Bestätigung durch die Aktionäre des
Unternehmens, das Unternehmen mit Wirkung zum 20. Dezember 2012 ein
Abkommen zum Schutz der Aktionärsrechte (der 'Plan') mit Computershare
Trust Company aus Kanada über einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen
hat.
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vollen und fairen Wert für die Aktionäre des Unternehmens im Falle eines
unaufgeforderten Übernahmeangebots für das Unternehmen zu erzielen. Der
Plan sieht vor, dem Board of Directors und den Aktionären des Unternehmens
ausreichend Zeit zu geben, ein eventuell vorgelegtes Angebot sorgfältig zu
prüfen und die Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder zwingerischen
Übernahmestrategien zu schützen. Laut Inkraftsetzung des Plans wird jeder,
der versucht, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen, ermutigt
werden, vor dem Versuch einer Übernahme mit dem Board of Directors zu
verhandeln oder mit einem 'zugelassenen Angebot' fortzufahren. Das geltende
kanadische Recht erlaubt, ein feindliches Angebot in nur 35 Tagen
vorzulegen. Dies ist zu kurz, um wertschaffende Strategien zu realisieren
oder Konkurrenzangebote einzuholen. Indessen würde der vorgeschlagene Plan
die zur Verfügung stehende Zeit bis auf 60 Tage verlängern. Dem Unternehmen
sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote für das
Unternehmen bekannt.
Laut Plan hat das Unternehmen ein Recht bezüglich jeder ausstehenden
Stammaktie des Unternehmens an die zum 20. Dezember 2012, 0 Uhr 01
(Pazifische Zeit) eingetragenen Aktionäre ausgegeben. Danach wir jeder vom
Unternehmen ausgegebenen Stammaktie während der Laufzeit des Plans ein
Recht angefügt sein. Die Rechte werden gemeinsam mit den Stammaktien des
Unternehmens gehandelt und werden durch die Aktienzertifikate repräsentiert
werden. Die Laufzeit des Plans beträgt drei Jahre, sofern nicht die Rechte
früher zurückgenommen oder eingetauscht werden.
Die Rechte sind den Stammaktien angefügt und können nicht bis zu acht
Handelstage nach einem auslösenden Ereignis (Triggering Event) ausgeübt
werden. Ein auslösendes Ereignis ist eines der folgenden:
(i) eine erwerbende Person, wie definiert im Plan, erwirbt 20 % oder mehr
der Stammaktien des Unternehmens; oder (ii) eine erwerbende Person gibt
ihre Absicht bekannt, ein Übernahmeangebot vorzulegen, das dazu führen
würde, dass diese Person 20 % oder mehr der ausstehenden Stammaktien des
Unternehmens besitzen würde. Bei Eintreten solch eines Falls würde jedes
Recht von der Stammaktie getrennt werden und danach den Besitzer zum Erwerb
von Stammaktien zu einem Nachlass von 50 Prozent vom Marktpreis berechtigen
bis zu einem Ausübungspreis des Rechts von 25 CAD.
Die Rechte werden nicht von den Aktien getrennt, wenn die erwerbende Person
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Angebot gemäß eines Übernahme-Rundschreibens an alle Aktionäre des
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und laut dessen nicht weniger als 50 % der Stammaktien, außer jenen in
Besitz der erwerbenden Person, hinterlegt und nicht zurückgezogen werden.
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Aktionäre zu schützen, während eine Aktionärsdemokratie durch eine
Verlängerung des Zeitraums zur Aktienhinterlegung ermöglicht wird. Dies
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laufende Jerritt-Canyon-Goldmine 50 Meilen nördlich von Elko im
US-Bundesstaat Nevada. Das Unternehmen besitzt ebenfalls ein breit
gefächertes Portfolio von Edelmetallliegenschaften in British Columbia und
im Yukon Territory, Kanada, einschließlich der ehemals produzierenden
Ketza-River-Mine. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der
Neuentwicklung der Bergwerks- und Mühlenanlagen auf Jerritt Canyon.
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