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DGAP-News: Veris Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an (deutsch)

Veröffentlicht am 24.12.2012, 13:24
Veris Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an

DGAP-News: Veris Gold Corp. / Schlagwort(e): Sonstiges

Veris Gold Corp. nimmt Plan zum Schutz der Aktionärsrechte an

24.12.2012 / 13:22

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Vancouver, British Columbia, Kanada. 21. Dezember 2012. Veris Gold Corp.

(WKN: A1J6DZ; TSX: VG; OTCQB: YNGFF) (das 'Unternehmen') gibt bekannt, dass

in Abhängigkeit der Genehmigung durch die zuständigen

Wertpapieraufsichtsbehörden und der Bestätigung durch die Aktionäre des

Unternehmens, das Unternehmen mit Wirkung zum 20. Dezember 2012 ein

Abkommen zum Schutz der Aktionärsrechte (der 'Plan') mit Computershare

Trust Company aus Kanada über einen Zeitraum von drei Jahren geschlossen

hat.

Die Zielsetzung des Board of Directors ist die Annahme dieses Plans, um den

vollen und fairen Wert für die Aktionäre des Unternehmens im Falle eines

unaufgeforderten Übernahmeangebots für das Unternehmen zu erzielen. Der

Plan sieht vor, dem Board of Directors und den Aktionären des Unternehmens

ausreichend Zeit zu geben, ein eventuell vorgelegtes Angebot sorgfältig zu

prüfen und die Aktionäre vor unfairen, missbräuchlichen oder zwingerischen

Übernahmestrategien zu schützen. Laut Inkraftsetzung des Plans wird jeder,

der versucht, die Kontrolle über das Unternehmen zu erlangen, ermutigt

werden, vor dem Versuch einer Übernahme mit dem Board of Directors zu

verhandeln oder mit einem 'zugelassenen Angebot' fortzufahren. Das geltende

kanadische Recht erlaubt, ein feindliches Angebot in nur 35 Tagen

vorzulegen. Dies ist zu kurz, um wertschaffende Strategien zu realisieren

oder Konkurrenzangebote einzuholen. Indessen würde der vorgeschlagene Plan

die zur Verfügung stehende Zeit bis auf 60 Tage verlängern. Dem Unternehmen

sind keine bevorstehenden oder drohenden Übernahmeangebote für das

Unternehmen bekannt.

Laut Plan hat das Unternehmen ein Recht bezüglich jeder ausstehenden

Stammaktie des Unternehmens an die zum 20. Dezember 2012, 0 Uhr 01

(Pazifische Zeit) eingetragenen Aktionäre ausgegeben. Danach wir jeder vom

Unternehmen ausgegebenen Stammaktie während der Laufzeit des Plans ein

Recht angefügt sein. Die Rechte werden gemeinsam mit den Stammaktien des

Unternehmens gehandelt und werden durch die Aktienzertifikate repräsentiert

werden. Die Laufzeit des Plans beträgt drei Jahre, sofern nicht die Rechte

früher zurückgenommen oder eingetauscht werden.

Die Rechte sind den Stammaktien angefügt und können nicht bis zu acht

Handelstage nach einem auslösenden Ereignis (Triggering Event) ausgeübt

werden. Ein auslösendes Ereignis ist eines der folgenden:

(i) eine erwerbende Person, wie definiert im Plan, erwirbt 20 % oder mehr

der Stammaktien des Unternehmens; oder (ii) eine erwerbende Person gibt

ihre Absicht bekannt, ein Übernahmeangebot vorzulegen, das dazu führen

würde, dass diese Person 20 % oder mehr der ausstehenden Stammaktien des

Unternehmens besitzen würde. Bei Eintreten solch eines Falls würde jedes

Recht von der Stammaktie getrennt werden und danach den Besitzer zum Erwerb

von Stammaktien zu einem Nachlass von 50 Prozent vom Marktpreis berechtigen

bis zu einem Ausübungspreis des Rechts von 25 CAD.

Die Rechte werden nicht von den Aktien getrennt, wenn die erwerbende Person

ein zugelassenes Angebot, wie definiert im Plan, vorlegt. Das heißt. Ein

Angebot gemäß eines Übernahme-Rundschreibens an alle Aktionäre des

Unternehmens, das eine Hinterlegungsfrist von mindestens 60 Tagen besitzt

und laut dessen nicht weniger als 50 % der Stammaktien, außer jenen in

Besitz der erwerbenden Person, hinterlegt und nicht zurückgezogen werden.

Das Konzept des zugelassenen Angebots dient dazu, das Unternehmen und seine

Aktionäre zu schützen, während eine Aktionärsdemokratie durch eine

Verlängerung des Zeitraums zur Aktienhinterlegung ermöglicht wird. Dies

erfolgt, um eine eingehende Prüfung des Angebots zu garantieren und eine

Fortsetzung des Angebots zu erlauben, falls die Mehrheit der Aktionäre ihre

Aktien andient.

Das Abkommen befreit von 'weichen Verkaufssperren' (Soft Lock-up

Agreements), bietet eine gemäßigte Vertragsstrafe und stellt

Vermögensverwalter und Fondsmanager, die kein Übernahmeangebot vorlegen,

frei.

Über Veris Gold Corp.

Veris Gold Corp. ist ein sich vergrößernder mittelgroßer nordamerikanischer

Goldproduzent, der Goldminen in geopolitisch stabilen Regionen entwickelt

und betreibt. Das Hauptprojekt des Unternehmens ist die genehmigte und

laufende Jerritt-Canyon-Goldmine 50 Meilen nördlich von Elko im

US-Bundesstaat Nevada. Das Unternehmen besitzt ebenfalls ein breit

gefächertes Portfolio von Edelmetallliegenschaften in British Columbia und

im Yukon Territory, Kanada, einschließlich der ehemals produzierenden

Ketza-River-Mine. Der Schwerpunkt des Unternehmens liegt auf der

Neuentwicklung der Bergwerks- und Mühlenanlagen auf Jerritt Canyon.

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an:

Veris Gold Corp.

Richard Moritz

Senior Director, Institutional Investor Relations

Tel: (604) 688-9427

Email: rmoritz@verisgold.com

Nicole Sanches

Investor Relations Manager

Tel: (604) 688-9427 Durchwahl 224

Email: nicole@verisgold.com

www.verisgold.com

CHF Investor Relations

Jeanny So

Director of Operations

Tel: (416) 868-1079 Durchwahl 225

Email: jeanny@chfir.com

www.chfir.com

AXINO AG

investor & media relations

Königstraße 26

70173 Stuttgart

Germany

Tel. +49 (711) 253592-30

Fax+49 (711) 253592-33

http://www.axino.de/

Dies ist eine Übersetzung der ursprünglichen englischen Pressemitteilung.

Nur die ursprüngliche englische Pressemitteilung ist verbindlich. Eine

Haftung für die Richtigkeit der Übersetzung wird ausgeschlossen.

Ende der Corporate News

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