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DGAP-News: zCapital AG: Geschäftsberichte werden oft erst nach Ablauf der Traktandierungsfrist publiziert (deutsch)

Veröffentlicht am 10.12.2012, 09:28
Aktualisiert 10.12.2012, 09:32
zCapital AG: Geschäftsberichte werden oft erst nach Ablauf der Traktandierungsfrist publiziert

EquityStory AG-News: Dynamics Group AG / Schlagwort(e): Studie

zCapital AG: Geschäftsberichte werden oft erst nach Ablauf der

Traktandierungsfrist publiziert

10.12.2012 / 09:27

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Zug, 10. Dezember 2012

Medieninformation

Geschäftsberichte werden oft erst nach Ablauf

der Traktandierungsfrist publiziert

Die zCapital AG, Zug, hat die Zeitspanne zwischen der Publikation des

Geschäftsberichts und dem Ende der Traktandierungsfrist bei den 30 grössten

Schweizer Publikumsgesellschaften untersucht. Weil der Geschäftsbericht ein

wichtiges Element für die Meinungsbildung des Aktionärs darstellt, sollte

dieser mindestens 5 Tage vor Ende der Traktandierungfrist verfügbar sein.

Lediglich ein Drittel der Gesellschaften gewährt den Aktionären diese Zeit.

Stärkung der Aktionärsrechte ist Ziel...

Die Neuregelung der Corporate Governance steht im Zentrum der laufenden

Aktienrechtsreform. Die Förderung der Aktionärsdemokratie und die Stärkung

der Aktionärsrechte sind erklärte Ziele. So sollen unter anderem die

Schwellenwerte zur Ausübung verschiedener Aktionärsrechte gesenkt werden.

Derjenige zur Einreichung von Traktandierungsbegehren an

Generalversammlungen soll auf 0.25% des Nominalkapitals fallen.

... doch deren Wahrnehmung in der Praxis bleibt schwierig

Eines ging jedoch vergessen: Das Publikationsdatum des Geschäftsberichts.

Der Geschäftsbericht zeigt unter anderem die aktuelle Corporate Governance,

Informationen zur Arbeitsweise des Verwaltungsrates, die Vergütungspraxis

sowie die detaillierte finanzielle Situation der Gesellschaft. Diese Fakten

können den Aktionär veranlassen, ein Traktandierungsbegehren zu stellen.

Unsere Auswertung ergab, dass nur gerade 10 der 30 grössten

Publikumsgesellschaften (Swiss Leader Index SLI(R)) den Geschäftsbericht

2013 mindestens 5 Tage vor dem Ende der Traktandierungsfrist

veröffentlichen werden. Angeführt wird die Rangliste von Richemont (36

Tage), Julius Bär (30 Tage), Swatch Group (24 Tage) sowie Actelion (23

Tage). 19 von 30 Gesellschaften publizieren den Geschäftsbericht erst nach

Ablauf der Traktandierungsfrist. Transocean (-89 Tage), Sonova (-32 Tage),

Roche (-26 Tage) und Clariant (-23 Tage) schneiden dabei am schlechtesten

ab.

zCapital fordert, dass Unternehmen den Geschäftsbericht mindestens 5 Tage

vor Ablauf der Traktandierungsfrist publizieren, damit dem Aktionär

genügend Zeit für die Analyse dieses umfangreichen Dokuments bleibt. Des

Weiteren empfiehlt zCapital die Aufnahme der Traktandierungsfrist in den

Statuten, um auch diesbezüglich Transparenz zu schaffen. Zudem soll diese

so nah wie möglich an die Einberufungsfrist der Generalversammlung gelegt

werden.

Weitere Auskünfte: Gregor Greber, Tel. +41 41 729 80 80

Die zCapital AG mit Sitz in Zug, gegründet 2008, ist ein unabhängiger

Vermögensverwalter, der sich auf die Vermögensverwaltung von Schweizer

Aktien spezialisiert. zCapital verwaltet ein Vermögen von rund CHF 370 Mio.

in Schweizer Aktien. Darunter sind zwei Anlagefonds, der «zCapital Swiss

Small & Mid Cap Fund» und der «zCapital Swiss Dividend Fund». Die

Interessen der Anleger der Funds stehen an erster Stelle. Deshalb prüft

zCapital beispielsweise alle potenziellen Investments hinsichtlich der

Corporate Governance.

zCapital will weiterhin dazu beitragen, dass die Stimmrechte vermehrt

ausgeübt werden. Deshalb finden sich unter www.generalversammlung.net

umfangreiche und unentgeltliche Informationen zu den Generalversammlungen

von rund 150 an der SIX Swiss Exchange kotierten Firmen. zCapital gibt

zudem Stimmempfehlungen zu den einzelnen Generalversammlungen ab, die

aufgrund umfassender Analysen erfolgen und die im Sinne einer guten

Corporate Governance sein sollen.

Ende der Medienmitteilung

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10.12.2012 Veröffentlichung einer Pressemitteilung, übermittelt durch

EQS CORPORATE COMMUNICATIONS.

www.eqs.com - Medienarchiv unter www.eqs.com/ch/pressemappen

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Herausgeber verantwortlich.

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196421 10.12.2012

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