Advanced Inflight Alliance AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Advanced Inflight Alliance AG
13.06.2012 11:56
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Advanced Inflight Alliance AG, München
- Wertpapier-Kenn-Nummer: 126 218
- ISIN DE-0001262186
Veröffentlichung gem. § 26 (1) WpHG
Hiermit teilen wir gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit, dass der Gesellschaft am 05.
Juni 2012 folgende Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit Datum vom 05.
Juni 2012 zugegangen ist:
Die Gesellschaft
Kronen tausend812 GmbH (demnächst firmierend unter dem Namen 'Advanced
Opportunities GmbH', Frankfurt am Main, Deutschland hat uns am 05. Juni
2012 gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 2 WpHG mitgeteilt,
dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der Advanced Inflight
Alliance AG, München, Deutschland, ISIN: DE0001262186; WKN: 126218 am 01.
Juni 2012 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 sowie 25 % überschritten hat.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der zugerechneten Stimmrechtsanteile
verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
teilt die o.g. Gesellschaft gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG wie folgt mit:
1. Die Investition dient vorrangig der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Es ist beabsichtigt, dass wir direkt oder indirekt über
Tochtergesellschaften oder Gesellschaften, mit denen wir unser Verhalten
abstimmen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, insbesondere im Wege eines
öffentlichen Übernahmeangebots, bezüglich dessen die Absicht der PAR
Investment Partners, L.P., ein solchen Übernahmeangebot zu unterbreiten,
am 1. Juni 2012 veröffentlicht wurde.
3. Für die Dauer der Beteiligung streben wir gemeinsam mit Gesellschaften,
mit denen wir unser Verhalten abstimmen, an, durch einen Vertreter von PAR
Investment Partners, L.P., Boston, USA, im Aufsichtsrat der Gesellschaft
repräsentiert zu sein. Im Übrigen ist eine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft nicht
angestrebt.
4 . Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik ist nicht angestrebt.
5. Aufgrund der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG können
keine Angaben über die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
gemacht werden.
München, 13. Juni 2012
Advanced Inflight Alliance AG
Der Vorstand
13.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Advanced Inflight Alliance AG
Schellingstr. 35
80799 München
Deutschland
Internet: www.advanced-inflight-alliance.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Juni 2012 folgende Mitteilung gemäß § 27a Abs. 1 WpHG mit Datum vom 05.
Juni 2012 zugegangen ist:
Die Gesellschaft
Kronen tausend812 GmbH (demnächst firmierend unter dem Namen 'Advanced
Opportunities GmbH', Frankfurt am Main, Deutschland hat uns am 05. Juni
2012 gemäß §§ 21 Abs. 1, 22 Abs. 2 WpHG mitgeteilt,
dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der Advanced Inflight
Alliance AG, München, Deutschland, ISIN: DE0001262186; WKN: 126218 am 01.
Juni 2012 die Schwellen von 3, 5, 10, 15, 20 sowie 25 % überschritten hat.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der zugerechneten Stimmrechtsanteile
verfolgten Ziele und die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
teilt die o.g. Gesellschaft gemäß § 27 a Abs. 1 WpHG wie folgt mit:
1. Die Investition dient vorrangig der Umsetzung strategischer Ziele.
2. Es ist beabsichtigt, dass wir direkt oder indirekt über
Tochtergesellschaften oder Gesellschaften, mit denen wir unser Verhalten
abstimmen, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, insbesondere im Wege eines
öffentlichen Übernahmeangebots, bezüglich dessen die Absicht der PAR
Investment Partners, L.P., ein solchen Übernahmeangebot zu unterbreiten,
am 1. Juni 2012 veröffentlicht wurde.
3. Für die Dauer der Beteiligung streben wir gemeinsam mit Gesellschaften,
mit denen wir unser Verhalten abstimmen, an, durch einen Vertreter von PAR
Investment Partners, L.P., Boston, USA, im Aufsichtsrat der Gesellschaft
repräsentiert zu sein. Im Übrigen ist eine Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft nicht
angestrebt.
4 . Eine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik ist nicht angestrebt.
5. Aufgrund der Zurechnung der Stimmrechte gemäß § 22 Abs. 2 WpHG können
keine Angaben über die Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel
gemacht werden.
München, 13. Juni 2012
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Deutschland
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Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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