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DGAP-Stimmrechte: Alexanderwerk AG (deutsch)

Veröffentlicht am 25.11.2011, 15:21
Alexanderwerk AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Alexanderwerk AG

25.11.2011 15:21

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Korrektur einer Veröffentlichung gem. § 26 WpHG, § 21 Abs. 1 WpHG /

Veröffentlichung vom 25.11.2011 11:44

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Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

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Die Süddeutsche Aktienbank AG, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21

Abs. 1 WpHG am 04.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 5% unterschritten hat und

an diesem Tag 3,39% (das entspricht 61.075 Stimmrechten) beträgt.

Diese Stimmrechte sind ihr vollständig gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG

von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.

>

Die Cantina - lecker essen und trinken GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns

gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil

an der Alexanderwerk AG am 07.10.2011 die Schwelle von 10% überschritten

hat und an diesem Tag 12,79% (das entspricht 230.144 Stimmrechten) beträgt.

Davon sind ihr 5,83 % (das entspricht 105.000 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.

1 Satz 1 Nr. 2 WpHG von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten

zuzurechnen.

Die OMEGA Consulting GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1

WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

Alexanderwerk AG am 07.10.2011 die Schwelle von 10% überschritten hat und

an diesem Tag 12,79% (das entspricht 230.144 Stimmrechten) beträgt.

Davon sind ihr 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.

1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Cantina - lecker essen und trinken GmbH

zuzurechnen.

Weitere 5,83 % (das entspricht 105.000 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22

Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG

Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.

Herr Manfred Teichelkamp, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

23.11.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG

am 07.10.2011 die Schwelle von 10% überschritten hat und an diesem Tag

12,79% (das entspricht 230.144 Stimmrechten) beträgt.

Davon sind ihm 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.

1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die OMEGA Consulting GmbH sowie die Cantina -

lecker essen und trinken GmbH zuzurechnen.

Weitere 5,83 % (das entspricht 105.000 Stimmrechten) sind ihm gemäß § 22

Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG

Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.

>

Die Cantina - lecker essen und trinken GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns

gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil

an der Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten

hat und an diesem Tag 16,18% (das entspricht 291.219 Stimmrechten) beträgt.

Davon sind ihr 9,23 % (das entspricht 166.075 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.

1 Satz 1 Nr. 2 WpHG von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten

zuzurechnen.

Die OMEGA Consulting GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1

WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten hat und

an diesem Tag 16,18% (das entspricht 291.219 Stimmrechten) beträgt.

Davon sind ihr 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.

1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Cantina - lecker essen und trinken GmbH

zuzurechnen.

Weitere 9,23 % (das entspricht 166.075 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22

Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG

Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.

Herr Manfred Teichelkamp, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

23.11.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG

am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten hat und an diesem Tag

16,18% (das entspricht 291.219 Stimmrechten) beträgt.

Davon sind ihm 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.

1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die OMEGA Consulting GmbH sowie die Cantina -

lecker essen und trinken GmbH zuzurechnen.

Weitere 9,23 % (das entspricht 166.075 Stimmrechten) sind ihm gemäß § 22

Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG

Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.

>

Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, Deutschland, hat uns gemäß

§ 21 Abs. 1 WpHG am 10.10.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

der Alexanderwerk AG am 07.10.2011 die Schwelle von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 11,67% (das entspricht 210.000

Stimmrechten) beträgt.

Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, Deutschland, hat uns gemäß

§ 21 Abs. 1 WpHG am 14.10.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

der Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten hat

und an diesem Tag 18,45% (das entspricht 332.150 Stimmrechten) beträgt.

Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, Deutschland, hat uns gemäß

§ 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

der Alexanderwerk AG am 17.10.2011 die Schwelle von 20% überschritten hat

und an diesem Tag 20,45% (das entspricht 368.138 Stimmrechten) beträgt.

25.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Alexanderwerk AG

Kippdorfstraße 6 - 24

42857 Remscheid

Deutschland

Internet: www.alexanderwerk.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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