Alexanderwerk AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Alexanderwerk AG
25.11.2011 15:21
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Korrektur einer Veröffentlichung gem. § 26 WpHG, § 21 Abs. 1 WpHG /
Veröffentlichung vom 25.11.2011 11:44
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Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
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Die Süddeutsche Aktienbank AG, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 04.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 5% unterschritten hat und
an diesem Tag 3,39% (das entspricht 61.075 Stimmrechten) beträgt.
Diese Stimmrechte sind ihr vollständig gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
>
Die Cantina - lecker essen und trinken GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der Alexanderwerk AG am 07.10.2011 die Schwelle von 10% überschritten
hat und an diesem Tag 12,79% (das entspricht 230.144 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihr 5,83 % (das entspricht 105.000 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 WpHG von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
zuzurechnen.
Die OMEGA Consulting GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Alexanderwerk AG am 07.10.2011 die Schwelle von 10% überschritten hat und
an diesem Tag 12,79% (das entspricht 230.144 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihr 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Cantina - lecker essen und trinken GmbH
zuzurechnen.
Weitere 5,83 % (das entspricht 105.000 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
Herr Manfred Teichelkamp, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
23.11.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG
am 07.10.2011 die Schwelle von 10% überschritten hat und an diesem Tag
12,79% (das entspricht 230.144 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihm 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die OMEGA Consulting GmbH sowie die Cantina -
lecker essen und trinken GmbH zuzurechnen.
Weitere 5,83 % (das entspricht 105.000 Stimmrechten) sind ihm gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
>
Die Cantina - lecker essen und trinken GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten
hat und an diesem Tag 16,18% (das entspricht 291.219 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihr 9,23 % (das entspricht 166.075 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 WpHG von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
zuzurechnen.
Die OMEGA Consulting GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten hat und
an diesem Tag 16,18% (das entspricht 291.219 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihr 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Cantina - lecker essen und trinken GmbH
zuzurechnen.
Weitere 9,23 % (das entspricht 166.075 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
Herr Manfred Teichelkamp, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
23.11.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG
am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten hat und an diesem Tag
16,18% (das entspricht 291.219 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihm 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die OMEGA Consulting GmbH sowie die Cantina -
lecker essen und trinken GmbH zuzurechnen.
Weitere 9,23 % (das entspricht 166.075 Stimmrechten) sind ihm gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
>
Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, Deutschland, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 10.10.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der Alexanderwerk AG am 07.10.2011 die Schwelle von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 11,67% (das entspricht 210.000
Stimmrechten) beträgt.
Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, Deutschland, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 14.10.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten hat
und an diesem Tag 18,45% (das entspricht 332.150 Stimmrechten) beträgt.
Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, Deutschland, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der Alexanderwerk AG am 17.10.2011 die Schwelle von 20% überschritten hat
und an diesem Tag 20,45% (das entspricht 368.138 Stimmrechten) beträgt.
25.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Alexanderwerk AG
Kippdorfstraße 6 - 24
42857 Remscheid
Deutschland
Internet: www.alexanderwerk.com
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Alexanderwerk AG
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Veröffentlichung vom 25.11.2011 11:44
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Die Süddeutsche Aktienbank AG, Stuttgart, Deutschland, hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 04.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 5% unterschritten hat und
an diesem Tag 3,39% (das entspricht 61.075 Stimmrechten) beträgt.
Diese Stimmrechte sind ihr vollständig gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 WpHG
von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
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Die Cantina - lecker essen und trinken GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der Alexanderwerk AG am 07.10.2011 die Schwelle von 10% überschritten
hat und an diesem Tag 12,79% (das entspricht 230.144 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihr 5,83 % (das entspricht 105.000 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 WpHG von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
zuzurechnen.
Die OMEGA Consulting GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Alexanderwerk AG am 07.10.2011 die Schwelle von 10% überschritten hat und
an diesem Tag 12,79% (das entspricht 230.144 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihr 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Cantina - lecker essen und trinken GmbH
zuzurechnen.
Weitere 5,83 % (das entspricht 105.000 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
Herr Manfred Teichelkamp, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
23.11.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG
am 07.10.2011 die Schwelle von 10% überschritten hat und an diesem Tag
12,79% (das entspricht 230.144 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihm 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die OMEGA Consulting GmbH sowie die Cantina -
lecker essen und trinken GmbH zuzurechnen.
Weitere 5,83 % (das entspricht 105.000 Stimmrechten) sind ihm gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
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Die Cantina - lecker essen und trinken GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten
hat und an diesem Tag 16,18% (das entspricht 291.219 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihr 9,23 % (das entspricht 166.075 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 2 WpHG von der GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten
zuzurechnen.
Die OMEGA Consulting GmbH, Duisburg, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 23.11.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten hat und
an diesem Tag 16,18% (das entspricht 291.219 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihr 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die Cantina - lecker essen und trinken GmbH
zuzurechnen.
Weitere 9,23 % (das entspricht 166.075 Stimmrechten) sind ihr gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
Herr Manfred Teichelkamp, Deutschland hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
23.11.2011 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der Alexanderwerk AG
am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten hat und an diesem Tag
16,18% (das entspricht 291.219 Stimmrechten) beträgt.
Davon sind ihm 6,95 % (das entspricht 125.144 Stimmrechten) gemäß § 22 Abs.
1 Satz 1 Nr. 1 WpHG über die OMEGA Consulting GmbH sowie die Cantina -
lecker essen und trinken GmbH zuzurechnen.
Weitere 9,23 % (das entspricht 166.075 Stimmrechten) sind ihm gemäß § 22
Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 in Verbindung mit Satz 2 WpHG von der GÖRG
Partnerschaft von Rechtsanwälten zuzurechnen.
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Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, Deutschland, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 10.10.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der Alexanderwerk AG am 07.10.2011 die Schwelle von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 11,67% (das entspricht 210.000
Stimmrechten) beträgt.
Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, Deutschland, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 14.10.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der Alexanderwerk AG am 10.10.2011 die Schwelle von 15% überschritten hat
und an diesem Tag 18,45% (das entspricht 332.150 Stimmrechten) beträgt.
Die GÖRG Partnerschaft von Rechtsanwälten, Köln, Deutschland, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 20.10.2011 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der Alexanderwerk AG am 17.10.2011 die Schwelle von 20% überschritten hat
und an diesem Tag 20,45% (das entspricht 368.138 Stimmrechten) beträgt.
25.11.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Kippdorfstraße 6 - 24
42857 Remscheid
Deutschland
Internet: www.alexanderwerk.com
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