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DGAP-Stimmrechte: All for One Steeb AG (deutsch)

Veröffentlicht am 22.04.2014, 22:51

All for One Steeb AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

All for One Steeb AG

22.04.2014 22:51

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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All for One Steeb AG, Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung gemäß §

26 Abs. 1 WpHG

Filderstadt, 22. April 2014

1. Die Robo Invest GmbH, Dornbirn, Österreich, hat uns gemäß § 25a Abs. 1

WpHG am 15 April 2014 mitgeteilt, dass sie am 15. April 2014 die Schwellen

von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% an Finanzinstrumenten überschritten

hat, die es ihr ermöglichen, Stimmrechte an der All for One Steeb AG,

Filderstadt-Bernhausen, Deutschland, ISIN: DE0005110001, WKN: 511000 zu

erwerben. Der Anteil der Finanzinstrumente an diesem Tag beträgt 50,14%

(das entspricht 2.497.746 Stimmrechten). Die Finanzinstrumente stammen aus

einem notariellen Spaltungsvertrag vom 15. April 2014 zwischen der Robo

Invest GmbH und der RK Invest Holding GmbH und beziehen sich auf

Stimmrechte, die der RK Invest Holding GmbH gemäß §§ 22 Abs. 1 Nr. 1, 22

Abs. 2 WpHG

zuzurechnen sind.

2. Die 'RoboCarParking' Technologies GmbH, Dornbirn, Österreich, hat uns

gemäß § 25a Abs. 1 WpHG am 15. April 2014 mitgeteilt, dass sie am 15. April

2014 die Schwellen von 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% an

Finanzinstrumenten überschritten hat, die es ihr ermöglichen, Stimmrechte

an der All for One Steeb AG, Filderstadt-Bernhausen, Deutschland, ISIN:

DE0005110001, WKN: 511000 zu erwerben. Der Anteil der Finanzinstrumente an

diesem Tag beträgt 50,14% (das entspricht 2.497.746 Stimmrechten). 50,14%

(das entspricht 2.497.746 Stimmrechten) werden der 'RoboCarParking'

Technologies GmbH gemäß § 25a WpHG zugerechnet. Zugerechnete Stimmrechte

werden dabei über das folgende, von der 'RoboCarParking' Technologies GmbH

kontrollierte Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der All for One

Steeb AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:

- Robo Invest GmbH

Die Finanzinstrumente stammen aus einem notariellen Spaltungsvertrag vom

15. April 2014 zwischen der Robo Invest GmbH und der RK Invest Holding GmbH

und beziehen sich auf Stimmrechte, die der RK Invest Holding GmbH gemäß §§

22 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen sind.

3. Die Knünz GmbH, Dornbirn, Österreich, hat uns gemäß § 25a Abs. 1 WpHG am

15. April 2014 mitgeteilt, dass sie am 15. April 2014 die Schwellen von 5%,

10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% an Finanzinstrumenten überschritten hat, die

es ihr ermöglichen, Stimmrechte an der All for One Steeb AG,

Filderstadt-Bernhausen, Deutschland, ISIN: DE0005110001, WKN: 511000 zu

erwerben. Der Anteil der Finanzinstrumente an diesem Tag beträgt 50,14%

(das entspricht 2.497.746 Stimmrechten). 50,14% (das entspricht 2.497.746

Stimmrechten) werden der Knünz GmbH gemäß § 25a WpHG, 50,14% (das

entspricht 2.497.746 Stimmrechten) gemäß §§ 21, 22 WpHG zugerechnet.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von der Knünz GmbH

kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der All for One Steeb

AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:

- 'RoboCarParking' Technologies GmbH

- Robo Invest GmbH

Die Finanzinstrumente stammen aus einem notariellen Spaltungsvertrag vom

15. April 2014 zwischen der Robo Invest GmbH und der RK Invest Holding GmbH

und beziehen sich auf Stimmrechte, die sowohl der RK Invest Holding GmbH

als auch der Knünz GmbH gemäß §§ 22 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 WpHG

zuzurechnen

sind.

4. Herr Dr. Rudolf Knünz, Österreich, hat uns gemäß § 25a Abs. 1 WpHG am

15. April 2014 mitgeteilt, dass sie am 15. April 2014 die Schwellen von 5%,

10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% an Finanzinstrumenten überschritten hat, die

es ihr ermöglichen, Stimmrechte an der All for One Steeb AG,

Filderstadt-Bernhausen, Deutschland, ISIN: DE0005110001, WKN: 511000 zu

erwerben. Der Anteil der Finanzinstrumente an diesem Tag beträgt 50,14%

(das entspricht 2.497.746 Stimmrechten). 50,14% (das entspricht 2.497.746

Stimmrechten) werden Herrn Dr. Rudolf Knünz gemäß § 25a WpHG, 50,14% (das

entspricht 2.497.746 Stimmrechten) gemäß §§ 21, 22 WpHG zugerechnet.

Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von Herrn Dr. Rudolf

Knünz kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der All for One

Steeb AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:

- Knünz GmbH

- 'RoboCarParking' Technologies GmbH

- Robo Invest GmbH

Die Finanzinstrumente stammen aus einem notariellen Spaltungsvertrag vom

15. April 2014 zwischen der Robo Invest GmbH und der RK Invest Holding GmbH

und beziehen sich auf Stimmrechte, die sowohl der RK Invest Holding GmbH

als auch Herrn Dr. Rudolf Knünz gemäß §§ 22 Abs. 1 Nr. 1, 22 Abs. 2 WpHG

zuzurechnen sind.

22.04.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: All for One Steeb AG

Gottlieb-Manz-Straße 1

70794 Filderstadt-Bernhausen

Deutschland

Internet: www.all-for-one.com

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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