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DGAP-Stimmrechte: ALNO AG (deutsch)

Veröffentlicht am 29.11.2012, 10:55
ALNO AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ALNO AG

29.11.2012 10:55

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG

^

Die Whirlpool Corporation, Benton Harbour, USA, hat der ALNO AG am 27.

November 2012 gemäß §§ 21 Abs. 1, 25a und 24 WpHG mitgeteilt, dass den

folgenden Personen die nachfolgend genannten Stimmrechtsanteile an der ALNO

AG (WKN: 778 840 / ISIN: DE 0007788408), Pfullendorf, Deutschland,

zustehen:





1. Whirlpool Germany GmbH



a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG



Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland,

an

der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 % und

10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend

4.762.991 Stimmrechten).



b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG



Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne

von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH,

Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 21. November 2012 die

Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15% unterschritten und betrug

zu diesem Zeitpunkt 12,50 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon

entfallen 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die

der Whirlpool Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 %

(entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von

§ 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag,

aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum

Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO

AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt

der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung

ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht

kontrolliert.



c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG



Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH, Stuttgart, Deutschland,

an

der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %, 15

% und 20 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 %

(entsprechend 17.437.821 Stimmrechten).



d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG



Ferner hat der auf Grund des von ihr gehaltenen Finanzinstruments im Sinne

von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Germany GmbH,

Stuttgart, Deutschland, an der ALNO AG am 22. November 2012 die

Stimmrechtsschwellen von 15%, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug

zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon

entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte,

die der Whirlpool Germany GmbH gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 %

(entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von

§ 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag,

aufgrund dessen die Whirlpool Germany GmbH aufschiebend bedingt zum

Abschluss eines Vertrages über den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO

AG berechtigt ist. Die Fälligkeit des Finanzinstruments tritt mit Eintritt

der aufschiebenden Bedingung ein. Der Eintritt der aufschiebenden Bedingung

ist auch von Umständen abhängig, welche die Whirlpool Germany GmbH nicht

kontrolliert.





2. Whirlpool Corporation



a) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG



Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA,

an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 15 %

und 10 % unterschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 6,80 % (entsprechend

4.762.991 Stimmrechten).



Davon sind der Whirlpool Corporation 6,80 % (entsprechend 4.762.991

Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die

Whirlpool

Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren

Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.



b) Mitteilung gemäß § 25a WpHG



Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne

von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation,

Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 21. November 2012 die

Stimmrechtsschwellen von 30 %, 25 %, 20 % und 15% unterschritten und betrug

zu diesem Zeitpunkt 12,50 % (entsprechend 8.762.991 Stimmrechten). Hiervon

entfallen 6,80 % (entsprechend 4.762.991 Stimmrechten) auf Stimmrechte, die

der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 %

(entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von

§ 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über

die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über

den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des

Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der

Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig,

welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert.



Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne

von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000

Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG über ihre

Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH.



c) Mitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

Der Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation, Wilmington, Delaware, USA,

an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die Stimmrechtsschwellen von 10 %,

15 % und 20 % überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt 24,88 %

(entsprechend 17.437.821 Stimmrechten).



Davon sind der Whirlpool Corporation 24,88 % (entsprechend 17.437.821

Stimmrechten) gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, Abs. 3 WpHG über die

Whirlpool

Germany GmbH, eine Tochtergesellschaft der Whirlpool Corporation, deren

Stimmrechtsanteile an der ALNO AG 3 % oder mehr beträgt, zuzurechnen.



d) Mitteilung gemäß § 25a WpHG

Der auf Grund des von ihr mittelbar gehaltenen Finanzinstruments im Sinne

von § 25a WpHG bestehende Stimmrechtsanteil der Whirlpool Corporation,

Wilmington, Delaware, USA, an der ALNO AG hat am 22. November 2012 die

Stimmrechtsschwellen von 15%, 20 %, 25 % und 30 % überschritten und betrug

zu diesem Zeitpunkt 30,58 % (entsprechend 21.437.821 Stimmrechten). Hiervon

entfallen 24,88 % (entsprechend 17.437.821 Stimmrechten) auf Stimmrechte,

die der Whirlpool Corporation gemäß § 21 Abs. 1 WpHG zustehen, und 5,71 %

(entsprechend 4.000.000 Stimmrechten) auf ein Finanzinstrument im Sinne von

§ 25a WpHG. Bei dem Finanzinstrument handelt es sich um einen Vertrag über

die aufschiebend bedingte Berechtigung zum Abschluss eines Vertrages über

den Erwerb von 4.000.000 Aktien an der ALNO AG. Die Fälligkeit des

Finanzinstruments tritt mit Eintritt der aufschiebenden Bedingung ein. Der

Eintritt der aufschiebenden Bedingung ist auch von Umständen abhängig,

welche die Whirlpool Corporation nicht kontrolliert.



Die Whirlpool Corporation hält die aufgrund des Finanzinstruments im Sinne

von § 25a WpHG mitteilungspflichtigen 5,71 % (entsprechend 4.000.000

Stimmrechten) mittelbar gemäß § 25a Abs. 1 Satz 1 WpHG über ihre

Tochtergesellschaft Whirlpool Germany GmbH.





°

Pfullendorf, im November 2012

ALNO AG

Der Vorstand

29.11.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ALNO AG

Heiligenberger Straße 47

88630 Pfullendorf

Deutschland

Internet: www.alno.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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