BayWa AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
BayWa AG
15.05.2012 11:49
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und
Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa
Aktiengesellschaft, München, Deutschland zum 15. Juli 2009 insgesamt 25,12
% (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die
Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß §§ 22
Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.
Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend
Folgendes mitgeteilt:
1)Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a)Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der
Umsetzung strategischer Ziele;
b)Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen
beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem
Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer Verwässerung ihres
bestehenden Stimmrechtsanteils;
c)Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen
strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an;
d)Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen
strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.
2)Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der
ehemaligen 100%igen Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen, der RWA
Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde
hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der BayWa Aktiengesellschaft
weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung
weitere geringfügige Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln
getätigt.
15.05.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: BayWa AG
Arabellastraße 4
81925 München
Deutschland
Internet: www.baywa.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 10. Mai 2012 hat uns die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und
Vermögensverwaltung eGen, Wien, Österreich, gemäß §§ 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass der ihr zugerechnete Stimmrechtsanteil an der BayWa
Aktiengesellschaft, München, Deutschland zum 15. Juli 2009 insgesamt 25,12
% (8.533.673 Stimmrechte) betrug und ihr diese Stimmrechte über die
Raiffeisen Agrar Invest GmbH (direkter Halter der Stimmrechte) gemäß §§ 22
Abs. 2 WpHG zugerechnet werden.
Vor diesem Hintergrund wurde uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG ergänzend
Folgendes mitgeteilt:
1)Mit dem Erwerb verfolgte Ziele:
a)Der Erwerb der Stimmrechte an der BayWa Aktiengesellschaft diente der
Umsetzung strategischer Ziele;
b)Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen
beabsichtigt, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, jedoch nicht in signifikantem
Umfang und vornehmlich zur Verhinderung einer Verwässerung ihres
bestehenden Stimmrechtsanteils;
c)Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen
strebt derzeit keine weitergehende Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen des Emittenten an;
d)Die RWA Raiffeisen Ware Austria Handel und Vermögensverwaltung eGen
strebt derzeit keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung sowie die Dividendenpolitik an.
2)Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel:
Soweit der Erwerb der Stimmrechtsteile im Zuge der Verschmelzung der
ehemaligen 100%igen Tochtergesellschaft des Meldepflichtigen, der RWA
Verbundservice GmbH, auf die Raiffeisen Agrar Invest GmbH erfolgte, wurde
hinsichtlich des Erwerbs von Stimmrechten an der BayWa Aktiengesellschaft
weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Soweit seit der Verschmelzung
weitere geringfügige Zukäufe erfolgt sind, wurden diese aus Eigenmitteln
getätigt.
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81925 München
Deutschland
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