Capital Stage AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Capital Stage AG
06.03.2014 17:16
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Uns wurde mit Schreiben vom 05. März 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll
Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage
AG, Hamburg, Deutschland, am 03. März 2014 die Schwelle von 5% der
Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,72% der Stimmrechte (entspricht
3.419.948 Stimmrechte) betrug.
Uns wurde mit Schreiben vom 05. März 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Holding GmbH & Co.
KG, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am
03. März 2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und
damit 4,72% der Stimmrechte (entspricht 3.419.948 Stimmrechte) betrug,
wobei 4,72% der Stimmrechte (entspricht 3.419.948 Stimmrechte) nach § 22
Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes kontrolliertes
Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG 3% oder mehr
beträgt, gehalten: Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Uns wurde mit Schreiben vom 05. März 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg,
Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 03. März
2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,72%
der Stimmrechte (entspricht 3.419.948 Stimmrechte) betrug, wobei 4,72% der
Stimmrechte (entspricht 3.419.948 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3%
oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert Büll
Beteiligungsgesellschaft mbH.
Herr Albert Büll, Deutschland, hat uns mit Schreiben vom 05. März 2014
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der
Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 03. März 2014 die Schwelle von
5% der Stimmrechte unterschritten hat und damit 4,72% der Stimmrechte
(entspricht 3.419.948 Stimmrechte) betrug, wobei 4,72% der Stimmrechte
(entspricht 3.419.948 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen
waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3%
oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding GmbH &
Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Desweiteren wurde uns mit Schreiben vom 05. März 2014 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll
Beteiligungsgesellschaft mbH, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage
AG, Hamburg, Deutschland, am 04. März 2014 die Schwelle von 5% der
Stimmrechte überschritten hat und damit 5,97% der Stimmrechte (entspricht
4.322.448 Stimmrechte) betrug.
Desweiteren wurde uns mit Schreiben vom 05. März 2014 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll Holding GmbH &
Co. KG, Hamburg, Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg,
Deutschland, am 04. März 2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte
überschritten hat und damit 5,97% der Stimmrechte (entspricht 4.322.448
Stimmrechte) betrug, wobei 5,97% der Stimmrechte (entspricht 4.322.448
Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgendes kontrolliertes
Unternehmen, dessen Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG 3% oder mehr
beträgt, gehalten: Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
Desweiteren wurde uns mit Schreiben vom 05. März 2014 gemäß § 21 Abs. 1
WpHG mitgeteilt, dass der Stimmrechtsanteil der Albert Büll GmbH, Hamburg,
Deutschland, an der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 04. März
2014 die Schwelle von 5% der Stimmrechte überschritten hat und damit 5,97%
der Stimmrechte (entspricht 4.322.448 Stimmrechte) betrug, wobei 5,97% der
Stimmrechte (entspricht 4.322.448 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG
zuzurechnen waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende kontrollierte
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3%
oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll Holding GmbH & Co. KG, Albert Büll
Beteiligungsgesellschaft mbH.
Desweiteren hat uns Herr Albert Büll, Deutschland, mit Schreiben vom 05.
März 2014 gemäß § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an
der Capital Stage AG, Hamburg, Deutschland, am 04. März 2014 die Schwelle
von 5% der Stimmrechte überschritten hat und damit 5,97% der Stimmrechte
(entspricht 4.322.448 Stimmrechte) betrug, wobei 5,97% der Stimmrechte
(entspricht 4.322.448 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen
waren.
Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von ihm kontrollierte
Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der Capital Stage AG jeweils 3%
oder mehr beträgt, gehalten: Albert Büll GmbH, Albert Büll Holding GmbH &
Co. KG und Albert Büll Beteiligungsgesellschaft mbH.
06.03.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
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22767 Hamburg
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Internet: www.capitalstage.com
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