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DGAP-Stimmrechte: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft (deutsch)

Veröffentlicht am 08.03.2013, 17:31
Aktualisiert 08.03.2013, 17:32
DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

08.03.2013 17:31

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26

Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Veröffentlichung einer Mitteilung nach § 21 Abs. 1 WpHG

08.03.2013

1. Herr Bernd Förtsch, Deutschland, hat uns am 05.03.2013 gemäß § 21 Abs.

1 WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft

am 28.02.2013 die Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25%

überschritten hat und zu diesem Tag 29,18 % der Stimmrechte (3.615.410

Stimmrechte) betragen hat.

Hiervon sind Bernd Förtsch, Deutschland, 29,18% der Stimmrechte (3.615.410

Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt dabei über folgende von Bernd Förtsch kontrollierte

Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft jeweils 3%

oder mehr beträgt:

- Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, Deutschland

über

- Altira Heliad Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland über

- Altira Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland über

- LION CAPITAL AG, Kulmbach, Deutschland über

- BF Holding GmbH, Kulmbach, Deutschland.

2. Die BF Holding GmbH, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland, hat

uns am 05.03.2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28.02.2013 die Schwellen

von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem

Zeitpunkt 29,18 % der Stimmrechte (3.615.410 Stimmrechte) betragen hat.

Hiervon sind der BF Holding GmbH, Deutschland, 29,18 % der Stimmrechte

(3.615.410 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt dabei über folgende von der BF Holding GmbH,

Deutschland, kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an unserer

Gesellschaft jeweils 3% oder mehr beträgt:

- Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, Deutschland

über

- Altira Heliad Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland über

- Altira Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland über

- LION CAPITAL AG, Kulmbach, Deutschland.

3. Die LION CAPITAL AG, Am Eulenhof 14, 95326 Kulmbach, Deutschland, hat

uns am 05.03.2013 nach § 21 Abs. 1 WpHG mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an unserer Gesellschaft am 28.02.2013 die Schwellen

von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat und zu diesem Tag

29,18 % der Stimmrechte (3.615.410 Stimmrechte) betragen hat.

Hiervon sind der LION CAPITAL AG, Deutschland, 29,18 % der Stimmrechte

(3.615.410 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG zuzurechnen.

Die Zurechnung erfolgt dabei über folgende von der LION CAPITAL AG,

Deutschland, kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an unserer

Gesellschaft jeweils 3% oder mehr beträgt:

- Heliad Equity Partners GmbH & Co. KGaA, Frankfurt am Main, Deutschland

über

- Altira Heliad Management GmbH, Frankfurt am Main, Deutschland über

- Altira Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland.

Berlin, 08. März 2013

DEAG Deutsche Entertainment AG

Potsdamer Straße 58

10785 Berlin

08.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: DEAG Deutsche Entertainment Aktiengesellschaft

Potsdamer Straße 58

10785 Berlin

Deutschland

Internet: www.deag.de



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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