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DGAP-Stimmrechte: ElringKlinger AG (deutsch)

Veröffentlicht am 09.07.2014, 11:30
Aktualisiert 09.07.2014, 11:33
DGAP-Stimmrechte: ElringKlinger AG (deutsch)

ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG

09.07.2014 11:29

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:

Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mitteilungspflichtige:

^

Eroca AG St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz

Klaus Lechler Beteiligungs- Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,

GmbH Deutschland

KWL Beteiligungs-GmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,

Deutschland

PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg,

Deutschland

°

Emittent:

ElringKlinger AG

Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland

Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die KWL Beteiligungs-GmbH, Ihnen

Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die Eroca AG, die Klaus

Lechler Beteiligungs-GmbH, die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH und uns

übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von den vorgenannten

Gesellschaften und uns gehaltene Stimmrechtsanteil verschiedene

Meldeschwellen des § 21 Abs. 1 WpHG, u.a. die Schwelle von 25%,

überschritten hat.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1

WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Eroca AG, der Klaus

Lechler Beteiligungs-GmbH und der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH Folgendes

mit:

1. Eroca AG

1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist Folge

der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG

aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu

einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden

Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag

erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die

gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert

werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung

strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der Eroca AG nicht beabsichtigt, innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder

auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle

des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Die Eroca AG strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Die Eroca AG strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der

ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen-

und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Eroca AG wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte an

der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb

der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Eroca AG ist vielmehr

Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1

WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH

zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden

Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

2. Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH

2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Klaus Lechler

Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten

gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG, eines

Tochterunternehmens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3

WpHG, und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL

Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf

die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der

Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche

Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll.

Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer

Ziele.

b) Es ist seitens der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt,

innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der

ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit

dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder

überschritten würde.

c) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die

Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der EringKlinger

AG an.

d) Die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung

der Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des

Erwerbs der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch

Eigenmittel aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG

durch die Klaus Lechler Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der

erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG

aufgrund des Beitritts der Eroca AG, eines Tochterunternehmens der Klaus

Lechler Beteiligungs-GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Lechler

Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der

Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

3. KWL Beteiligungs-GmbH

3.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die KWL

Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten

gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der

Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und

der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines

Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der

ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der

Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der KWL Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb

der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch

Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere

Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Die KWL Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

3.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der KWL Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der

Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die

KWL Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von

Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca

AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL

Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf

die ElringKlinger AG.

4. PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH

4.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die PAUL LECHLER

STIFTUNG gGmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß

§ 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler

Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH, einem

Tochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG,

und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger

AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines

Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der

ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der

Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH nicht beabsichtigt,

innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der

ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit

dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder

überschritten würde. Es kann jedoch nicht ausgeschlossen werden, dass die

PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH weitere Stimmrechte schenkungsweise erwirbt,

auch wenn in Folge dessen eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG

erreicht oder überschritten würde.

c) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt die Einflussnahme auf die

Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der

ElringKlinger AG an.

d) Die PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

4.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs

der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die

PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung

von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der

Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL

Beteiligungs-GmbH, einem Tochterunternehmen der PAUL LECHLER STIFTUNG gGmbH

i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in

Bezug auf die ElringKlinger AG.

09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ElringKlinger AG

Max-Eyth-Straße 2

72581 Dettingen/Erms

Deutschland

Internet: www.elringklinger.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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