ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ElringKlinger AG
09.07.2014 11:33
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:
Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mitteilungspflichtige:
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Elrena GmbH AG St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz
Stiftung Klaus Lechler St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz
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Emittent:
ElringKlinger AG
Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die Elrena GmbH, Ihnen
Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die Stiftung Klaus
Lechler und uns übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von
der Stiftung Klaus Lechler und uns gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die
Schwellen von 20% und 25% überschritten hat.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG im
eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Stiftung Klaus Lechler
Folgendes mit:
1. Elrena GmbH
1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Elrena GmbH ist
Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1
WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH
zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden
Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag
erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die
gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert
werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Es ist seitens der Elrena GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere
Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die Elrena GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Elrena GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von der Elrena GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte
an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Elrena GmbH ist
vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs.
2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler
Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der
Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.
2. Stiftung Klaus Lechler
2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Stiftung Klaus
Lechler ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22
Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler
Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der
Elrena GmbH, einem Tochterunternehmen der Stiftung Klaus Lechler i.S.d. §
22 Abs. 3 WpHG, bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.
Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines
Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der
ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der
Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.
b) Es ist seitens der Stiftung Klaus Lechler nicht beabsichtigt, innerhalb
der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere
Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die Stiftung Klaus Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Stiftung Klaus Lechler strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von der Stiftung Klaus Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die
Stiftung Klaus Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca
AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL
Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH, einem Tochterunternehmen der
Stiftung Klaus Lechler i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, bestehenden Poolvertrag in
Bezug auf die ElringKlinger AG.
09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ElringKlinger AG
Max-Eyth-Straße 2
72581 Dettingen/Erms
Deutschland
Internet: www.elringklinger.de
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