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DGAP-Stimmrechte: ElringKlinger AG (deutsch)

Veröffentlicht am 09.07.2014, 11:33
Aktualisiert 09.07.2014, 11:36
DGAP-Stimmrechte: ElringKlinger AG (deutsch)

ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG

09.07.2014 11:33

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:

Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mitteilungspflichtige:

^

Elrena GmbH AG St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz

Stiftung Klaus Lechler St. Alban-Vorstadt 72, 4052 Basel, Schweiz

°

Emittent:

ElringKlinger AG

Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland

Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die Elrena GmbH, Ihnen

Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die Stiftung Klaus

Lechler und uns übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von

der Stiftung Klaus Lechler und uns gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die

Schwellen von 20% und 25% überschritten hat.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG im

eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der Stiftung Klaus Lechler

Folgendes mit:

1. Elrena GmbH

1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Elrena GmbH ist

Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1

WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH

zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden

Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag

erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die

gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert

werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung

strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der Elrena GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der

nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch

Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere

Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Die Elrena GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Die Elrena GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Elrena GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte

an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Elrena GmbH ist

vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs.

2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler

Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der

Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

2. Stiftung Klaus Lechler

2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Stiftung Klaus

Lechler ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22

Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca AG und der Lechler

Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der

Elrena GmbH, einem Tochterunternehmen der Stiftung Klaus Lechler i.S.d. §

22 Abs. 3 WpHG, bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines

Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche Weiterentwicklung der

ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll. Insoweit dient der

Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der Stiftung Klaus Lechler nicht beabsichtigt, innerhalb

der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch

Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere

Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Die Stiftung Klaus Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzung

von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Die Stiftung Klaus Lechler strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Stiftung Klaus Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs der

Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die

Stiftung Klaus Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von

Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Eroca

AG und der Lechler Beteiligungs-GmbH zu einem zwischen der KWL

Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH, einem Tochterunternehmen der

Stiftung Klaus Lechler i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, bestehenden Poolvertrag in

Bezug auf die ElringKlinger AG.

09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ElringKlinger AG

Max-Eyth-Straße 2

72581 Dettingen/Erms

Deutschland

Internet: www.elringklinger.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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