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DGAP-Stimmrechte: ElringKlinger AG (deutsch)

Veröffentlicht am 09.07.2014, 11:37
Aktualisiert 09.07.2014, 11:39
DGAP-Stimmrechte: ElringKlinger AG (deutsch)

ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG

09.07.2014 11:37

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:

Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mitteilungspflichtige:

^

Lechler Beteiligungs- Metzinger Straße 61, 70597 Stuttgart,

GmbH Deutschland

INLOVO GmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg, Deutschland

°

Emittent:

ElringKlinger AG

Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland

Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die Lechler Beteiligungs-GmbH,

Ihnen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die INLOVO GmbH

und uns übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der INLOVO GmbH

und uns gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die Schwellen von 10%, 15%, 20%

und 25% überschritten hat.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1

WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der INLOVO GmbH Folgendes

mit:

1. Lechler Beteiligungs-GmbH

1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Lechler

Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten

gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler

Beteiligungs-GmbH und der Eroca AG zu einem zwischen der KWL

Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf

die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der

Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche

Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll.

Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer

Ziele.

b) Es ist seitens der Lechler Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt,

innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der

ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit

dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder

überschritten würde.

c) Die Lechler Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung

von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Die Lechler Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der Lechler Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs

der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die

Lechler Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von

Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der

Lechler Beteiligungs-GmbH und der Eroca AG zu einem zwischen der KWL

Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf

die ElringKlinger AG.

2. INLOVO GmbH

2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die INLOVO GmbH ist

Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1

WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH, eines

Tochterunternehmens der INLOVO GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Eroca

AG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH

bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum

Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch

welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig

gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der

Umsetzung strategischer Ziele.

b) Es ist seitens der INLOVO GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der

nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch

Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere

Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Die INLOVO GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Die INLOVO GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von

Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von der INLOVO GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte

an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die INLOVO GmbH ist

vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs.

2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH, eines

Tochterunternehmens der INLOVO GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Eroca

AG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH,

bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.

09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ElringKlinger AG

Max-Eyth-Straße 2

72581 Dettingen/Erms

Deutschland

Internet: www.elringklinger.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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