ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ElringKlinger AG
09.07.2014 11:37
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Am 8. Juli 2014 erhielten wir folgende Mitteilung:
Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mitteilungspflichtige:
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Lechler Beteiligungs- Metzinger Straße 61, 70597 Stuttgart,
GmbH Deutschland
INLOVO GmbH Saarstraße 28, 71636 Ludwigsburg, Deutschland
°
Emittent:
ElringKlinger AG
Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 13. Juni 2014 haben wir, die Lechler Beteiligungs-GmbH,
Ihnen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG für die INLOVO GmbH
und uns übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der INLOVO GmbH
und uns gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die Schwellen von 10%, 15%, 20%
und 25% überschritten hat.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen hiermit gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1
WpHG im eigenen Namen sowie namens und im Auftrag der INLOVO GmbH Folgendes
mit:
1. Lechler Beteiligungs-GmbH
1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die Lechler
Beteiligungs-GmbH ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten
gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler
Beteiligungs-GmbH und der Eroca AG zu einem zwischen der KWL
Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf
die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum Poolvertrag erfolgte im Zuge der
Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die gedeihliche
Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert werden soll.
Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung strategischer
Ziele.
b) Es ist seitens der Lechler Beteiligungs-GmbH nicht beabsichtigt,
innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der
ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit
dadurch eine weitere Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder
überschritten würde.
c) Die Lechler Beteiligungs-GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die Lechler Beteiligungs-GmbH strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von der Lechler Beteiligungs-GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs
der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die
Lechler Beteiligungs-GmbH ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von
Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der
Lechler Beteiligungs-GmbH und der Eroca AG zu einem zwischen der KWL
Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH bestehenden Poolvertrag in Bezug auf
die ElringKlinger AG.
2. INLOVO GmbH
2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die INLOVO GmbH ist
Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs. 2 Satz 1
WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH, eines
Tochterunternehmens der INLOVO GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Eroca
AG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH
bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG. Der Beitritt zum
Poolvertrag erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch
welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig
gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der
Umsetzung strategischer Ziele.
b) Es ist seitens der INLOVO GmbH nicht beabsichtigt, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere
Meldeschwelle des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Die INLOVO GmbH strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Die INLOVO GmbH strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von der INLOVO GmbH wurden für die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte
an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel aufgewendet. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch die INLOVO GmbH ist
vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten gemäß § 22 Abs.
2 Satz 1 WpHG aufgrund des Beitritts der Lechler Beteiligungs-GmbH, eines
Tochterunternehmens der INLOVO GmbH i.S.d. § 22 Abs. 3 WpHG, und der Eroca
AG zu einem zwischen der KWL Beteiligungs-GmbH und der Elrena GmbH,
bestehenden Poolvertrag in Bezug auf die ElringKlinger AG.
09.07.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: ElringKlinger AG
Max-Eyth-Straße 2
72581 Dettingen/Erms
Deutschland
Internet: www.elringklinger.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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