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DGAP-Stimmrechte: ElringKlinger AG (deutsch)

Veröffentlicht am 19.08.2014, 13:31
DGAP-Stimmrechte: ElringKlinger AG (deutsch)

ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

ElringKlinger AG

19.08.2014 13:30

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

Mitteilungspflichtige:

Ingeborg Guggolz Deutschland

Klaus Lothar Lechler Deutschland

Volker Lechler Deutschland

Marianne Lechler-Strauß Deutschland

Emittent:

ElringKlinger AG

Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland

Mit Schreiben vom 7. August 2014 haben wir, die INLOVO Beteiligungs-GmbH,

Ihnen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG von Frau Ingeborg

Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne

Lechler-Strauß übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von

den vorgenannten Personen gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die Schwelle

von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat.

Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG

namens und im Auftrag von Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar

Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß Folgendes

mit:

1. Ingeborg Guggolz

1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Frau Ingeborg Guggolz

ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des

Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus

Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in

Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der

ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages

erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die

gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert

werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung

strategischer Ziele.

b) Frau Ingeborg Guggolz beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf

sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des §

21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Frau Ingeborg Guggolz strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Frau Ingeborg Guggolz strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von Frau Ingeborg Guggolz wurden für die Finanzierung des Erwerbs der

Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Frau

Ingeborg Guggolz ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von

Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau

Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau

Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.

2. Klaus Lothar Lechler

2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn Klaus Lothar

Lechler ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des

Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus

Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in

Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der

ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages

erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die

gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert

werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung

strategischer Ziele.

b) Herr Klaus Lothar Lechler beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder

auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle

des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Herr Klaus Lothar Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Herr Klaus Lothar Lechler strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von Herrn Klaus Lothar Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs der

Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn

Klaus Lothar Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von

Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau

Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau

Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.

3. Volker Lechler

3.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn Volker Lechler

ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des

Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus

Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in

Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der

ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages

erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die

gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert

werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung

strategischer Ziele.

b) Herr Volker Lechler beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf

sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des §

21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Herr Volker Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von

Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Herr Volker Lechler strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

3.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von Herrn Volker Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs der

Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn

Volker Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von

Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau

Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau

Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.

4. Marianne Lechler-Strauß

4.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3

WpHG)

a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der

Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Frau Marianne

Lechler-Strauß ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten

aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz,

Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne

Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus

Aktien der ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des

Poolvertrages erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch

welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig

gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der

Umsetzung strategischer Ziele.

b) Frau Marianne Lechler-Strauß beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten

zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder

auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle

des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.

c) Frau Marianne Lechler-Strauß strebt die Einflussnahme auf die Besetzung

von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.

d) Frau Marianne Lechler-Strauß strebt keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das

Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.

4.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a

Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Von Frau Marianne Lechler-Strauß wurden für die Finanzierung des Erwerbs

der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel

aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch

Marianne Lechler-Strauß ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von

Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau

Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau

Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.

19.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: ElringKlinger AG

Max-Eyth-Straße 2

72581 Dettingen/Erms

Deutschland

Internet: www.elringklinger.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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