ElringKlinger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
ElringKlinger AG
19.08.2014 13:30
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilungen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG
Mitteilungspflichtige:
Ingeborg Guggolz Deutschland
Klaus Lothar Lechler Deutschland
Volker Lechler Deutschland
Marianne Lechler-Strauß Deutschland
Emittent:
ElringKlinger AG
Max-Eyth-Str. 2, 72581 Dettingen/Erms, Deutschland
Mit Schreiben vom 7. August 2014 haben wir, die INLOVO Beteiligungs-GmbH,
Ihnen Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG von Frau Ingeborg
Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne
Lechler-Strauß übersandt. Hierin haben wir Ihnen mitgeteilt, dass der von
den vorgenannten Personen gehaltene Stimmrechtsanteil jeweils die Schwelle
von 3%, 5%, 10%, 15%, 20% und 25% überschritten hat.
Vor diesem Hintergrund teilen wir Ihnen gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG
namens und im Auftrag von Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar
Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß Folgendes
mit:
1. Ingeborg Guggolz
1.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Frau Ingeborg Guggolz
ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des
Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus
Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in
Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der
ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages
erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die
gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert
werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Frau Ingeborg Guggolz beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf
sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des §
21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Frau Ingeborg Guggolz strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Frau Ingeborg Guggolz strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
1.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von Frau Ingeborg Guggolz wurden für die Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Frau
Ingeborg Guggolz ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von
Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau
Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau
Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.
2. Klaus Lothar Lechler
2.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn Klaus Lothar
Lechler ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des
Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus
Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in
Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der
ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages
erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die
gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert
werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Herr Klaus Lothar Lechler beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder
auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle
des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Herr Klaus Lothar Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Herr Klaus Lothar Lechler strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
2.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von Herrn Klaus Lothar Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn
Klaus Lothar Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von
Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau
Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau
Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.
3. Volker Lechler
3.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn Volker Lechler
ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten aufgrund des
Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus
Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne Lechler-Strauß in
Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus Aktien der
ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des Poolvertrages
erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch welches die
gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig gesichert
werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der Umsetzung
strategischer Ziele.
b) Herr Volker Lechler beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder auf
sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle des §
21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Herr Volker Lechler strebt die Einflussnahme auf die Besetzung von
Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Herr Volker Lechler strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
3.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von Herrn Volker Lechler wurden für die Finanzierung des Erwerbs der
Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Herrn
Volker Lechler ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von
Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau
Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau
Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.
4. Marianne Lechler-Strauß
4.1 Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3
WpHG)
a) Eine Investition in Aktien der ElringKlinger AG ist nicht erfolgt. Der
Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Frau Marianne
Lechler-Strauß ist Folge der erstmaligen Zurechnung von Stimmrechten
aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau Ingeborg Guggolz,
Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau Marianne
Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH, der ihrerseits Stimmrechte aus
Aktien der ElringKlinger AG zugerechnet werden. Der Abschluss des
Poolvertrages erfolgte im Zuge der Umsetzung eines Nachfolgekonzepts, durch
welches die gedeihliche Weiterentwicklung der ElringKlinger AG langfristig
gesichert werden soll. Insoweit dient der Erwerb der Stimmrechte der
Umsetzung strategischer Ziele.
b) Frau Marianne Lechler-Strauß beabsichtigt nicht innerhalb der nächsten
zwölf Monate weitere Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch Erwerb oder
auf sonstige Weise zu erlangen, soweit dadurch eine weitere Meldeschwelle
des § 21 Abs. 1 WpHG erreicht oder überschritten würde.
c) Frau Marianne Lechler-Strauß strebt die Einflussnahme auf die Besetzung
von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der ElringKlinger AG an.
d) Frau Marianne Lechler-Strauß strebt keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der ElringKlinger AG, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik, an.
4.2 Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Von Frau Marianne Lechler-Strauß wurden für die Finanzierung des Erwerbs
der Stimmrechte an der ElringKlinger AG weder Fremd- noch Eigenmittel
aufgewendet. Der Erwerb der Stimmrechte an der ElringKlinger AG durch
Marianne Lechler-Strauß ist vielmehr Folge der erstmaligen Zurechnung von
Stimmrechten aufgrund des Abschluss eines Poolvertrags zwischen Frau
Ingeborg Guggolz, Herrn Klaus Lothar Lechler, Herrn Volker Lechler und Frau
Marianne Lechler-Strauß in Bezug auf die INLOVO GmbH.
19.08.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
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