Korrektur der Veröffentlichung vom 09.05.2014, 14:31 Uhr MEZ - Greiffenberger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Greiffenberger AG
13.05.2014 09:38
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Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG
einer Korrekturmitteilung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG
1. Die Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, hat uns am
13.05.2014 in einer Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1
WpHG vom 09.05.2014 mitgeteilt, dass diese am 05.05.2014 durch
Zusammenrechnung von Stimmrechten, die diese aufgrund Finanzinstrumente
oder sonstigen Instrumenten einseitig erwerben kann und aus Stimmrechten
nach §§ 21, 22 WpHG die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5%
unterschritten hätte und zu diesem Tag insgesamt 0,00% (das entspricht 0
Stimmrechten) halten würde.
Hiervon beträgt der aufgrund von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen
Finanzinstrumenten oder sonstigen Instrumenten nach § 25 Abs. 1 WpHG
beziehbare Stimmrechtsanteil 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten).
Der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG beträgt 50,70% (das entspricht
2.699.020 Stimmrechten).
Am 05.05.2014 wurde der Rückgewähranspruch der Greiffenberger Holding GmbH
aus einem Wertpapierdarlehensvertrag mit der Baader Bank AG erfüllt, dieses
Finanzinstrument oder sonstiges Instrument nach § 25 Abs. 1 WpHG ist zu
diesem Zeitpunkt also erloschen.
2. Herr Heinz Greiffenberger, Deutschland, hat uns am 13.05.2014 in einer
Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG vom 09.05.2014
mitgeteilt, dass er am 05.05.2014 durch Zusammenrechnung von Stimmrechten,
die er aufgrund Finanzinstrumente oder sonstigen Instrumenten einseitig
erwerben kann und aus Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG die Schwellen von
50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% unterschritten hätte und zu diesem Tag
insgesamt 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) halten würde.
Hiervon beträgt sein aufgrund von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen
Finanzinstrumenten oder sonstigen Instrumenten nach § 25 Abs. 1 WpHG
beziehbarer Stimmrechtsanteil 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten).
Der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG beträgt 50,89% (das entspricht
2.709.020 Stimmrechten).
Am 05.05.2014 wurde der Rückgewähranspruch der Greiffenberger Holding GmbH,
seinem Tochterunternehmen nach § 22 Abs. 3 WpHG, aus einem
Wertpapierdarlehensvertrag mit der Baader Bank AG erfüllt, dieses
Finanzinstrument oder sonstiges Instrument nach § 25 Abs. 1 WpHG ist zu
diesem Zeitpunkt also erloschen.
13.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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