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DGAP-Stimmrechte: Greiffenberger AG (deutsch)

Veröffentlicht am 13.05.2014, 09:38

Korrektur der Veröffentlichung vom 09.05.2014, 14:31 Uhr MEZ - Greiffenberger AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

Greiffenberger AG

13.05.2014 09:38

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung gem. § 26 Abs. 1 WpHG

einer Korrekturmitteilung einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG

1. Die Greiffenberger Holding GmbH, Thurnau, Deutschland, hat uns am

13.05.2014 in einer Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1

WpHG vom 09.05.2014 mitgeteilt, dass diese am 05.05.2014 durch

Zusammenrechnung von Stimmrechten, die diese aufgrund Finanzinstrumente

oder sonstigen Instrumenten einseitig erwerben kann und aus Stimmrechten

nach §§ 21, 22 WpHG die Schwellen von 50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5%

unterschritten hätte und zu diesem Tag insgesamt 0,00% (das entspricht 0

Stimmrechten) halten würde.

Hiervon beträgt der aufgrund von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen

Finanzinstrumenten oder sonstigen Instrumenten nach § 25 Abs. 1 WpHG

beziehbare Stimmrechtsanteil 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten).

Der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG beträgt 50,70% (das entspricht

2.699.020 Stimmrechten).

Am 05.05.2014 wurde der Rückgewähranspruch der Greiffenberger Holding GmbH

aus einem Wertpapierdarlehensvertrag mit der Baader Bank AG erfüllt, dieses

Finanzinstrument oder sonstiges Instrument nach § 25 Abs. 1 WpHG ist zu

diesem Zeitpunkt also erloschen.

2. Herr Heinz Greiffenberger, Deutschland, hat uns am 13.05.2014 in einer

Korrektur einer Stimmrechtsmitteilung nach § 25 Abs. 1 WpHG vom 09.05.2014

mitgeteilt, dass er am 05.05.2014 durch Zusammenrechnung von Stimmrechten,

die er aufgrund Finanzinstrumente oder sonstigen Instrumenten einseitig

erwerben kann und aus Stimmrechten nach §§ 21, 22 WpHG die Schwellen von

50%, 30%, 25%, 20%, 15%, 10%, 5% unterschritten hätte und zu diesem Tag

insgesamt 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten) halten würde.

Hiervon beträgt sein aufgrund von unmittelbar oder mittelbar gehaltenen

Finanzinstrumenten oder sonstigen Instrumenten nach § 25 Abs. 1 WpHG

beziehbarer Stimmrechtsanteil 0,00% (das entspricht 0 Stimmrechten).

Der Stimmrechtsanteil nach §§ 21, 22 WpHG beträgt 50,89% (das entspricht

2.709.020 Stimmrechten).

Am 05.05.2014 wurde der Rückgewähranspruch der Greiffenberger Holding GmbH,

seinem Tochterunternehmen nach § 22 Abs. 3 WpHG, aus einem

Wertpapierdarlehensvertrag mit der Baader Bank AG erfüllt, dieses

Finanzinstrument oder sonstiges Instrument nach § 25 Abs. 1 WpHG ist zu

diesem Zeitpunkt also erloschen.

13.05.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: Greiffenberger AG

Friedenfelser Straße 24

95615 Marktredwitz

Deutschland

Internet: www.greiffenberger.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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