IFM Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IFM Immobilien AG
30.01.2013 23:52
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Der Stimmrechtsanteil der Mellinckrodt 1, Luxemburg, an der IFM Immobilien
AG hat am 28. Dezember 2012 die Schwelle von 10 % überschritten und zu
diesem Tag 10,18 % (969956 Stimmrechte) betragen. Die Mellinckrodt 1 SICAV
hat in diesem Zusammenhang die folgenden, gemäß § 27a Abs. 1WpHG verlangten
Angaben gemacht:
1. Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele, sondern
im Sinne des Gesetzes zur Erzielung von Handelsgewinnen. Mellinckrodt 1
verfolgt keine kurzfristigen Handelsstrategien, sondern agiert als
längerfristiger Investor.
2. Eine Aufstockung der Beteiligung ist möglich, wenn dies nach
Einschätzung der Mellinckrodt 1 dazu beiträgt, zusätzliche Handelsgewinne
im Sinne des Gesetzes zu erzielen.
3. Mellinckrodt 1 beabsichtigt nicht, in anderer Weise Einfluss auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen von IFM zu
nehmen, als dies im Rahmen der üblichen Aktionärsrechte - beispielswiese
durch Abstimmungen bei Hauptversammlungen - möglich ist.
4. Mellinckrodt 1 strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
IFM an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde mit Eigenmitteln der Mellinckrodt 1
finanziert. Es wurden speziell zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte
an IFM keine Fremdmittel aufgenommen.
30.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFM Immobilien AG
Karl-Ludwig-Straße 2
69117 Heidelberg
Deutschland
Internet: www.ifm.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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IFM Immobilien AG
30.01.2013 23:52
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Der Stimmrechtsanteil der Mellinckrodt 1, Luxemburg, an der IFM Immobilien
AG hat am 28. Dezember 2012 die Schwelle von 10 % überschritten und zu
diesem Tag 10,18 % (969956 Stimmrechte) betragen. Die Mellinckrodt 1 SICAV
hat in diesem Zusammenhang die folgenden, gemäß § 27a Abs. 1WpHG verlangten
Angaben gemacht:
1. Die Investition dient nicht der Umsetzung strategischer Ziele, sondern
im Sinne des Gesetzes zur Erzielung von Handelsgewinnen. Mellinckrodt 1
verfolgt keine kurzfristigen Handelsstrategien, sondern agiert als
längerfristiger Investor.
2. Eine Aufstockung der Beteiligung ist möglich, wenn dies nach
Einschätzung der Mellinckrodt 1 dazu beiträgt, zusätzliche Handelsgewinne
im Sinne des Gesetzes zu erzielen.
3. Mellinckrodt 1 beabsichtigt nicht, in anderer Weise Einfluss auf die
Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen von IFM zu
nehmen, als dies im Rahmen der üblichen Aktionärsrechte - beispielswiese
durch Abstimmungen bei Hauptversammlungen - möglich ist.
4. Mellinckrodt 1 strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der
IFM an, insbesondere nicht im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
5. Der Erwerb der Stimmrechte wurde mit Eigenmitteln der Mellinckrodt 1
finanziert. Es wurden speziell zur Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte
an IFM keine Fremdmittel aufgenommen.
30.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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