IFM Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IFM Immobilien AG
21.06.2012 21:20
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung gemäß § 27a WpHG
Die Haron Holding AG, Zug, Schweiz (die 'Mitteilende') hat am 4. Juni 2012
in einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der IFM Immobilien AG, Heidelberg, Deutschland, am
1. Juni 2012 insgesamt 11,21 % (1.067.597 Stimmrechte) betrug. Auf die
vorgenannte Stimmrechtsmitteilung, die von der IFM Immobilien AG am 6. Juni
2012 veröffentlicht wurde, wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel macht die Mitteilende gemäß
§ 27a Absatz 1 WpHG folgende Angaben:
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Absatz 1 Satz 1 i.
V. m. Satz 3 WpHG):
a) Die Beteiligung der Mitteilenden an der Gesellschaft dient der Umsetzung
strategischer Ziele der Mitteilenden.
b) Sofern der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft und das allgemeine
Marktumfeld der Mitteilenden attraktiv erscheinen, behält sie sich die
Möglichkeit vor, innerhalb der nächsten zwölf Monate auch weitere
Stimmrechte der IFM Immobilien AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
c) Die Mitteilende strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von
Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an. Eine Einflussnahme auf
die Besetzung des Aufsichtsrats der IFM Immobilien AG soll dabei -
entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes - über die Ausübung der
Stimmrechte in der Hauptversammlung der IFM Immobilien AG erfolgen.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der IFM Immobilien AG an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Absatz 1 Satz 4 WpHG):
Der Erwerb der Anteile an der IFM Immobilien AG durch die Mitteilende wurde
durch Eigenmittel finanziert.
21.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: IFM Immobilien AG
Karl-Ludwig-Straße 2
69117 Heidelberg
Deutschland
Internet: www.ifm.ag
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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IFM Immobilien AG
21.06.2012 21:20
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Mitteilung gemäß § 27a WpHG
Die Haron Holding AG, Zug, Schweiz (die 'Mitteilende') hat am 4. Juni 2012
in einer Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Absatz 1 WpHG mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der IFM Immobilien AG, Heidelberg, Deutschland, am
1. Juni 2012 insgesamt 11,21 % (1.067.597 Stimmrechte) betrug. Auf die
vorgenannte Stimmrechtsmitteilung, die von der IFM Immobilien AG am 6. Juni
2012 veröffentlicht wurde, wird hiermit ausdrücklich Bezug genommen.
Hinsichtlich der mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgten Ziele und der
Herkunft der für den Erwerb verwendeten Mittel macht die Mitteilende gemäß
§ 27a Absatz 1 WpHG folgende Angaben:
1. Mit dem Erwerb der Stimmrechte verfolgte Ziele (§ 27a Absatz 1 Satz 1 i.
V. m. Satz 3 WpHG):
a) Die Beteiligung der Mitteilenden an der Gesellschaft dient der Umsetzung
strategischer Ziele der Mitteilenden.
b) Sofern der Börsenkurs der Aktien der Gesellschaft und das allgemeine
Marktumfeld der Mitteilenden attraktiv erscheinen, behält sie sich die
Möglichkeit vor, innerhalb der nächsten zwölf Monate auch weitere
Stimmrechte der IFM Immobilien AG zu erwerben oder auf sonstige Weise zu
erlangen.
c) Die Mitteilende strebt eine Einflussnahme auf die Besetzung von
Leitungs- und Aufsichtsorganen der Gesellschaft an. Eine Einflussnahme auf
die Besetzung des Aufsichtsrats der IFM Immobilien AG soll dabei -
entsprechend den Bestimmungen des Aktiengesetzes - über die Ausübung der
Stimmrechte in der Hauptversammlung der IFM Immobilien AG erfolgen.
d) Die Mitteilende strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der IFM Immobilien AG an, insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von
Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Absatz 1 Satz 4 WpHG):
Der Erwerb der Anteile an der IFM Immobilien AG durch die Mitteilende wurde
durch Eigenmittel finanziert.
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Deutschland
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