IVG Immobilien AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
IVG Immobilien AG
18.01.2013 10:07
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Cohen & Steers, Inc., New York, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
15.01.2013 mitgeteilt, dass sie ihre unten genannten
Stimmrechtsmitteilungen bezüglich ihres Stimmrechtsanteils an der IVG
Immobilien AG, Bonn, Deutschland, ISIN: DE0006205701, WKN: 620570
widerruft.
Im Konkreten handelt es sich dabei um die Stimmrechtsmitteilungen mit Datum
vom:
-22. Oktober 2009 (korrigiert mit Schreiben vom 28. Oktober 2009;
Veröffentlichung der Korrektur der Korrekturmitteilung durch IVG Immobilien
AG am 3. November 2009)
-28. Dezember 2009 (Veröffentlichung durch IVG Immobilien AG am 29.
Dezember 2009)
-15. März 2010 (Veröffentlichung durch IVG Immobilien AG am 16. März 2010)
-02. Juni 2010 (Veröffentlichung durch IVG Immobilien AG am 07. Juni 2010)
In diesem Zusammenhang teilte uns die Cohen & Steers, Inc., New York, USA
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.01.2013 ebenfalls mit, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der IVG Immobilien AG, Bonn, Deutschland, ISIN:
DE0006205701, WKN: 620570:
a) am 23. Oktober 2009 die Schwelle von 3% überschritten hat und 3,02%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 3.800.245) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
Cohen & Steers, Inc. vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. S.
2, 3 WpHG zuzurechen; und
b) am 17. März 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und 2,84%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 3.578.800) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
Cohen & Steers, Inc. vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. S.
2, 3 WpHG zuzurechnen.
18.01.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: IVG Immobilien AG
Zanderstr. 5-7
53177 Bonn
Deutschland
Internet: www.ivg.de
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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IVG Immobilien AG
18.01.2013 10:07
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Cohen & Steers, Inc., New York, USA hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
15.01.2013 mitgeteilt, dass sie ihre unten genannten
Stimmrechtsmitteilungen bezüglich ihres Stimmrechtsanteils an der IVG
Immobilien AG, Bonn, Deutschland, ISIN: DE0006205701, WKN: 620570
widerruft.
Im Konkreten handelt es sich dabei um die Stimmrechtsmitteilungen mit Datum
vom:
-22. Oktober 2009 (korrigiert mit Schreiben vom 28. Oktober 2009;
Veröffentlichung der Korrektur der Korrekturmitteilung durch IVG Immobilien
AG am 3. November 2009)
-28. Dezember 2009 (Veröffentlichung durch IVG Immobilien AG am 29.
Dezember 2009)
-15. März 2010 (Veröffentlichung durch IVG Immobilien AG am 16. März 2010)
-02. Juni 2010 (Veröffentlichung durch IVG Immobilien AG am 07. Juni 2010)
In diesem Zusammenhang teilte uns die Cohen & Steers, Inc., New York, USA
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 15.01.2013 ebenfalls mit, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der IVG Immobilien AG, Bonn, Deutschland, ISIN:
DE0006205701, WKN: 620570:
a) am 23. Oktober 2009 die Schwelle von 3% überschritten hat und 3,02%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 3.800.245) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
Cohen & Steers, Inc. vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. S.
2, 3 WpHG zuzurechen; und
b) am 17. März 2010 die Schwelle von 3 % unterschritten hat und 2,84%
(genaue Anzahl Stimmrechte: 3.578.800) sowohl in Bezug auf die Gesamtmenge
der Stimmrechte des Emittenten als auch in Bezug auf alle mit Stimmrechten
versehenen Aktien ein und derselben Gattung betrug. Die Stimmrechte sind
Cohen & Steers, Inc. vollständig nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 6 i. V. m. S.
2, 3 WpHG zuzurechnen.
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Deutschland
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