MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
MAN SE
25.06.2012 15:41
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Porsche Automobilholding SE, Stuttgart, Deutschland hat uns am 22. Juni
2012 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG hinsichtlich der Stimmrechtsmitteilung
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 6. Juni 2012 bezüglich des am gleichen Tag
erfolgten Überschreitens der Schwelle von 75% der Stimmrechte an der MAN SE
Folgendes mitgeteilt:
1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE dient nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft der Umsetzung
strategischer Ziele. Die Erhöhung der Anzahl der von der Volkswagen
Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte an der MAN SE führt zu einer
Erhöhung der der Porsche Automobil Holding SE gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte an der MAN SE.
2. Die Porsche Automobil Holding SE beabsichtigt nicht, selbst innerhalb
der nächsten 12 Monate Stimmrechte der MAN SE zu erwerben oder auf sonstige
Weise zu erlangen. Nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft
beabsichtigt diese, abhängig von den Marktverhältnissen weitere Stimmrechte
an der MAN SE innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf
sonstige Weise zu erlangen. Ein weiterer Erwerb von Stimmrechten der MAN SE
durch die Volkswagen Aktiengesellschaft würde zu einer Zurechnung dieser
Stimmrechte zur Porsche Automobil Holding SE führen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE
obliegt dem jeweils zuständigen Organ der MAN SE, ohne dass die Porsche
Automobil Holding SE, der die Stimmrechte an der MAN SE nur zugerechnet
werden, hierauf direkten Einfluss hätte. Die Porsche Automobil Holding SE
unterstützt jedoch das Bestreben der Volkswagen Aktiengesellschaft, unter
Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten und im Rahmen des rechtlich
Zulässigen ihre Interessen bei der Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane der MAN SE geltend machen zu wollen.
4. Die Porsche Automobil Holding SE unterstützt die von der Volkswagen
Aktiengesellschaft angestrebte verstärkte Zusammenarbeit der
Konzernunternehmen der Volkswagen Aktiengesellschaft im Bereich der
Nutzfahrzeuge und die Absicht der Volkswagen Aktiengesellschaft, sich alle
Optionen für die weitere Gestaltung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns
einschließlich des Abschlusses eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages mit der MAN SE offen zu halten. Soweit damit
wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur der MAN SE, insbesondere im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik, verbunden wären, würde die Porsche Automobil Holding SE
diese Änderungen unterstützen.
5. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE führt zu einer Zurechnung der von der Volkswagen Aktiengesellschaft
erworbenen Stimmrechte an der MAN SE zur Porsche Automobil Holding SE gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der Porsche
Automobil Holding SE wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten
an der MAN SE nicht aufgewendet.
München, 25.06.2012
Der Vorstand
25.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: MAN SE
Ungererstraße 69
80805 München
Deutschland
Internet: www.man.eu
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------
MAN SE
25.06.2012 15:41
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
---------------------------------------------------------------------------
Die Porsche Automobilholding SE, Stuttgart, Deutschland hat uns am 22. Juni
2012 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG hinsichtlich der Stimmrechtsmitteilung
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 6. Juni 2012 bezüglich des am gleichen Tag
erfolgten Überschreitens der Schwelle von 75% der Stimmrechte an der MAN SE
Folgendes mitgeteilt:
1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE dient nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft der Umsetzung
strategischer Ziele. Die Erhöhung der Anzahl der von der Volkswagen
Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte an der MAN SE führt zu einer
Erhöhung der der Porsche Automobil Holding SE gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte an der MAN SE.
2. Die Porsche Automobil Holding SE beabsichtigt nicht, selbst innerhalb
der nächsten 12 Monate Stimmrechte der MAN SE zu erwerben oder auf sonstige
Weise zu erlangen. Nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft
beabsichtigt diese, abhängig von den Marktverhältnissen weitere Stimmrechte
an der MAN SE innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf
sonstige Weise zu erlangen. Ein weiterer Erwerb von Stimmrechten der MAN SE
durch die Volkswagen Aktiengesellschaft würde zu einer Zurechnung dieser
Stimmrechte zur Porsche Automobil Holding SE führen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE
obliegt dem jeweils zuständigen Organ der MAN SE, ohne dass die Porsche
Automobil Holding SE, der die Stimmrechte an der MAN SE nur zugerechnet
werden, hierauf direkten Einfluss hätte. Die Porsche Automobil Holding SE
unterstützt jedoch das Bestreben der Volkswagen Aktiengesellschaft, unter
Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten und im Rahmen des rechtlich
Zulässigen ihre Interessen bei der Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs-
und Aufsichtsorgane der MAN SE geltend machen zu wollen.
4. Die Porsche Automobil Holding SE unterstützt die von der Volkswagen
Aktiengesellschaft angestrebte verstärkte Zusammenarbeit der
Konzernunternehmen der Volkswagen Aktiengesellschaft im Bereich der
Nutzfahrzeuge und die Absicht der Volkswagen Aktiengesellschaft, sich alle
Optionen für die weitere Gestaltung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns
einschließlich des Abschlusses eines Beherrschungs- und
Gewinnabführungsvertrages mit der MAN SE offen zu halten. Soweit damit
wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur der MAN SE, insbesondere im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik, verbunden wären, würde die Porsche Automobil Holding SE
diese Änderungen unterstützen.
5. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE führt zu einer Zurechnung der von der Volkswagen Aktiengesellschaft
erworbenen Stimmrechte an der MAN SE zur Porsche Automobil Holding SE gemäß
§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der Porsche
Automobil Holding SE wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten
an der MAN SE nicht aufgewendet.
München, 25.06.2012
Der Vorstand
25.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
---------------------------------------------------------------------------
Sprache: Deutsch
Unternehmen: MAN SE
Ungererstraße 69
80805 München
Deutschland
Internet: www.man.eu
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------------