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DGAP-Stimmrechte: MAN SE (deutsch)

Veröffentlicht am 25.06.2012, 15:42
MAN SE: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

MAN SE

25.06.2012 15:41

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Porsche Automobilholding SE, Stuttgart, Deutschland hat uns am 22. Juni

2012 gemäß § 27a Abs. 1 Satz 1 WpHG hinsichtlich der Stimmrechtsmitteilung

gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 6. Juni 2012 bezüglich des am gleichen Tag

erfolgten Überschreitens der Schwelle von 75% der Stimmrechte an der MAN SE

Folgendes mitgeteilt:

1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der

MAN SE dient nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft der Umsetzung

strategischer Ziele. Die Erhöhung der Anzahl der von der Volkswagen

Aktiengesellschaft gehaltenen Stimmrechte an der MAN SE führt zu einer

Erhöhung der der Porsche Automobil Holding SE gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.

1 WpHG zuzurechnenden Stimmrechte an der MAN SE.

2. Die Porsche Automobil Holding SE beabsichtigt nicht, selbst innerhalb

der nächsten 12 Monate Stimmrechte der MAN SE zu erwerben oder auf sonstige

Weise zu erlangen. Nach Angaben der Volkswagen Aktiengesellschaft

beabsichtigt diese, abhängig von den Marktverhältnissen weitere Stimmrechte

an der MAN SE innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf

sonstige Weise zu erlangen. Ein weiterer Erwerb von Stimmrechten der MAN SE

durch die Volkswagen Aktiengesellschaft würde zu einer Zurechnung dieser

Stimmrechte zur Porsche Automobil Holding SE führen.

3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der MAN SE

obliegt dem jeweils zuständigen Organ der MAN SE, ohne dass die Porsche

Automobil Holding SE, der die Stimmrechte an der MAN SE nur zugerechnet

werden, hierauf direkten Einfluss hätte. Die Porsche Automobil Holding SE

unterstützt jedoch das Bestreben der Volkswagen Aktiengesellschaft, unter

Wahrung der jeweiligen Zuständigkeiten und im Rahmen des rechtlich

Zulässigen ihre Interessen bei der Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs-

und Aufsichtsorgane der MAN SE geltend machen zu wollen.

4. Die Porsche Automobil Holding SE unterstützt die von der Volkswagen

Aktiengesellschaft angestrebte verstärkte Zusammenarbeit der

Konzernunternehmen der Volkswagen Aktiengesellschaft im Bereich der

Nutzfahrzeuge und die Absicht der Volkswagen Aktiengesellschaft, sich alle

Optionen für die weitere Gestaltung eines integrierten Nutzfahrzeugkonzerns

einschließlich des Abschlusses eines Beherrschungs- und

Gewinnabführungsvertrages mit der MAN SE offen zu halten. Soweit damit

wesentliche Änderungen der Kapitalstruktur der MAN SE, insbesondere im

Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die

Dividendenpolitik, verbunden wären, würde die Porsche Automobil Holding SE

diese Änderungen unterstützen.

5. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der

MAN SE führt zu einer Zurechnung der von der Volkswagen Aktiengesellschaft

erworbenen Stimmrechte an der MAN SE zur Porsche Automobil Holding SE gemäß

§ 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der Porsche

Automobil Holding SE wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten

an der MAN SE nicht aufgewendet.

München, 25.06.2012

Der Vorstand

25.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: MAN SE

Ungererstraße 69

80805 München

Deutschland

Internet: www.man.eu



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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