MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
19.07.2012 15:02
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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1. Peter Unger, Deutschland, hat uns am 18. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a
WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland, am 16. Juli 2012, dem Tag der
erstmaligen Zulassung der Aktien der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
zum Handel an einem organisierten Markt, 3,87% (371.550 Stimmrechte)
beträgt.
Davon sind ihm 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- Unger GbR
- Unger Beteiligungs GbR II
- Unger Beteiligungs GbR III
- Unger Familien Holding GmbH
- AFM Holding GmbH
2. Die Unger GbR, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns am 18. Juli 2012
gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland, am 16. Juli
2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten Markt, 3,87% (371.550
Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- Unger Beteiligungs GbR III
- Unger Familien Holding GmbH
- AFM Holding GmbH
3. Die Unger Beteiligungs GbR II, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns am
18. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen,
Deutschland, am 16. Juli 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien
der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten
Markt, 3,87% (371.550 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- Unger Beteiligungs GbR III
- Unger Familien Holding GmbH
- AFM Holding GmbH
4. Die Unger Beteiligungs GbR III, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns
am 18. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen,
Deutschland, am 16. Juli 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien
der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten
Markt, 3,87% (371.550 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- Unger Familien Holding GmbH
- AFM Holding GmbH
5. Die Unger Familien Holding GmbH, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns
am 18. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen,
Deutschland, am 16. Juli 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien
der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten
Markt, 3,87% (371.550 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- AFM Holding GmbH
6. Die AFM Holding GmbH, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns am 18. Juli
2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland, am 16. Juli
2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten Markt, 3,87% (371.550
Stimmrechte) beträgt.
19.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Kyselhäuser Straße 23
06526 Sangerhausen
Deutschland
Internet: www.mifa.de
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MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
19.07.2012 15:02
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1. Peter Unger, Deutschland, hat uns am 18. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a
WpHG mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland, am 16. Juli 2012, dem Tag der
erstmaligen Zulassung der Aktien der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
zum Handel an einem organisierten Markt, 3,87% (371.550 Stimmrechte)
beträgt.
Davon sind ihm 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihm kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- Unger GbR
- Unger Beteiligungs GbR II
- Unger Beteiligungs GbR III
- Unger Familien Holding GmbH
- AFM Holding GmbH
2. Die Unger GbR, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns am 18. Juli 2012
gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland, am 16. Juli
2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten Markt, 3,87% (371.550
Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- Unger Beteiligungs GbR III
- Unger Familien Holding GmbH
- AFM Holding GmbH
3. Die Unger Beteiligungs GbR II, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns am
18. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen,
Deutschland, am 16. Juli 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien
der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten
Markt, 3,87% (371.550 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- Unger Beteiligungs GbR III
- Unger Familien Holding GmbH
- AFM Holding GmbH
4. Die Unger Beteiligungs GbR III, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns
am 18. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen,
Deutschland, am 16. Juli 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien
der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten
Markt, 3,87% (371.550 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
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- AFM Holding GmbH
5. Die Unger Familien Holding GmbH, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns
am 18. Juli 2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen,
Deutschland, am 16. Juli 2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien
der MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten
Markt, 3,87% (371.550 Stimmrechte) beträgt.
Davon sind ihr 3,87% (371.550 Stimmrechte) nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
WpHG zuzurechnen. Zugerechnete Stimmrechte werden dabei über folgende von
ihr kontrollierte Unternehmen, deren Stimmrechtsanteil an der MIFA
Mitteldeutsche Fahrradwerke AG jeweils 3% oder mehr beträgt, gehalten:
- AFM Holding GmbH
6. Die AFM Holding GmbH, Weiden/Oberpfalz, Deutschland, hat uns am 18. Juli
2012 gemäß § 21 Abs. 1a WpHG mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG, Sangerhausen, Deutschland, am 16. Juli
2012, dem Tag der erstmaligen Zulassung der Aktien der MIFA Mitteldeutsche
Fahrradwerke AG zum Handel an einem organisierten Markt, 3,87% (371.550
Stimmrechte) beträgt.
19.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: MIFA Mitteldeutsche Fahrradwerke AG
Kyselhäuser Straße 23
06526 Sangerhausen
Deutschland
Internet: www.mifa.de
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