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DGAP-Stimmrechte: RENK AG (deutsch)

Veröffentlicht am 12.12.2011, 21:32
Aktualisiert 12.12.2011, 21:36
RENK AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RENK AG

12.12.2011 21:31

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Linklaters LLP, Frankfurt am Main, hat uns,

der Renk Aktiengesellschaft, am 7. Dezember 2011 nach § 27a Abs. 1 WpHG

folgendes mitgeteilt:

'Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

unserer Mandantin, der Volkswagen Aktiengesellschaft, vom 14. November 2011

betreffend das Überschreiten der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,

30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft am 9.

November 2011 teile ich Ihnen im Namen und in Vollmacht der Volkswagen

Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der

MAN SE durch das Pflichtangebot an die Aktionäre der MAN SE dient der

Umsetzung strategischer Ziele. Der Vollzug dieses Pflichtangebots führte zu

einer Zurechnung der von der MAN SE gehaltenen Stimmrechte an der Renk

Aktiengesellschaft zur Volkswagen Aktiengesellschaft.

2. Die Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, weitere

Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate

zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Renk

Aktiengesellschaft obliegt dem jeweilig zuständigen Organ der Renk

Aktiengesellschaft, ohne dass die Volkswagen Aktiengesellschaft, der die

Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft nur zugerechnet werden, hierauf

direkten Einfluss hätte. Es würde jedoch die Zustimmung der Volkswagen

Aktiengesellschaft finden, wenn die jeweiligen zuständigen Gremien

innerhalb des MAN Konzerns die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen der wesentlichen Gesellschaften des MAN Konzerns

einschließlich der Renk Aktiengesellschaft auf Grundlage der durch die

Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE

gewonnenen Handlungsfreiheiten neu bewerten würden.

4. Die Volkswagen Aktiengesellschaft strebt derzeit keine wesentliche

Änderung der Kapitalstruktur der Renk Aktiengesellschaft, insbesondere im

Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die

Dividendenpolitik, an.

5. Bei den für den Erwerb der Aktien an der MAN SE im Wege des

Pflichtangebots und damit mittelbar der Stimmrechte an der Renk

Aktiengesellschaft verwendeten Mitteln handelt es sich um Eigenmittel. Wir

weisen jedoch darauf hin, dass sich die Volkswagen Aktiengesellschaft im

gewöhnlichen Geschäftsgang auch im Wege der Fremdfinanzierung

refinanziert.'

12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RENK AG

Gögginger Str. 73

86159 Augsburg

Deutschland

Internet: www.renk.eu



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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