RENK AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RENK AG
12.12.2011 21:31
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Linklaters LLP, Frankfurt am Main, hat uns,
der Renk Aktiengesellschaft, am 7. Dezember 2011 nach § 27a Abs. 1 WpHG
folgendes mitgeteilt:
'Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
unserer Mandantin, der Volkswagen Aktiengesellschaft, vom 14. November 2011
betreffend das Überschreiten der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,
30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft am 9.
November 2011 teile ich Ihnen im Namen und in Vollmacht der Volkswagen
Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE durch das Pflichtangebot an die Aktionäre der MAN SE dient der
Umsetzung strategischer Ziele. Der Vollzug dieses Pflichtangebots führte zu
einer Zurechnung der von der MAN SE gehaltenen Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft zur Volkswagen Aktiengesellschaft.
2. Die Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, weitere
Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate
zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Renk
Aktiengesellschaft obliegt dem jeweilig zuständigen Organ der Renk
Aktiengesellschaft, ohne dass die Volkswagen Aktiengesellschaft, der die
Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft nur zugerechnet werden, hierauf
direkten Einfluss hätte. Es würde jedoch die Zustimmung der Volkswagen
Aktiengesellschaft finden, wenn die jeweiligen zuständigen Gremien
innerhalb des MAN Konzerns die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der wesentlichen Gesellschaften des MAN Konzerns
einschließlich der Renk Aktiengesellschaft auf Grundlage der durch die
Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE
gewonnenen Handlungsfreiheiten neu bewerten würden.
4. Die Volkswagen Aktiengesellschaft strebt derzeit keine wesentliche
Änderung der Kapitalstruktur der Renk Aktiengesellschaft, insbesondere im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik, an.
5. Bei den für den Erwerb der Aktien an der MAN SE im Wege des
Pflichtangebots und damit mittelbar der Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft verwendeten Mitteln handelt es sich um Eigenmittel. Wir
weisen jedoch darauf hin, dass sich die Volkswagen Aktiengesellschaft im
gewöhnlichen Geschäftsgang auch im Wege der Fremdfinanzierung
refinanziert.'
12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RENK AG
Gögginger Str. 73
86159 Augsburg
Deutschland
Internet: www.renk.eu
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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RENK AG
12.12.2011 21:31
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rechtsanwalt Stephan Oppenhoff, Linklaters LLP, Frankfurt am Main, hat uns,
der Renk Aktiengesellschaft, am 7. Dezember 2011 nach § 27a Abs. 1 WpHG
folgendes mitgeteilt:
'Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
unserer Mandantin, der Volkswagen Aktiengesellschaft, vom 14. November 2011
betreffend das Überschreiten der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,
30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft am 9.
November 2011 teile ich Ihnen im Namen und in Vollmacht der Volkswagen
Aktiengesellschaft gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE durch das Pflichtangebot an die Aktionäre der MAN SE dient der
Umsetzung strategischer Ziele. Der Vollzug dieses Pflichtangebots führte zu
einer Zurechnung der von der MAN SE gehaltenen Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft zur Volkswagen Aktiengesellschaft.
2. Die Volkswagen Aktiengesellschaft beabsichtigt nicht, weitere
Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate
zu erwerben oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Renk
Aktiengesellschaft obliegt dem jeweilig zuständigen Organ der Renk
Aktiengesellschaft, ohne dass die Volkswagen Aktiengesellschaft, der die
Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft nur zugerechnet werden, hierauf
direkten Einfluss hätte. Es würde jedoch die Zustimmung der Volkswagen
Aktiengesellschaft finden, wenn die jeweiligen zuständigen Gremien
innerhalb des MAN Konzerns die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der wesentlichen Gesellschaften des MAN Konzerns
einschließlich der Renk Aktiengesellschaft auf Grundlage der durch die
Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE
gewonnenen Handlungsfreiheiten neu bewerten würden.
4. Die Volkswagen Aktiengesellschaft strebt derzeit keine wesentliche
Änderung der Kapitalstruktur der Renk Aktiengesellschaft, insbesondere im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik, an.
5. Bei den für den Erwerb der Aktien an der MAN SE im Wege des
Pflichtangebots und damit mittelbar der Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft verwendeten Mitteln handelt es sich um Eigenmittel. Wir
weisen jedoch darauf hin, dass sich die Volkswagen Aktiengesellschaft im
gewöhnlichen Geschäftsgang auch im Wege der Fremdfinanzierung
refinanziert.'
12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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