RENK AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RENK AG
12.12.2011 21:37
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rechtsanwalt Dr. Christian Schwandtner, Hengeler Mueller, Partnerschaft von
Rechtsanwälten, Düsseldorf, hat uns, der Renk Aktiengesellschaft, am 7.
Dezember 2011 nach § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
'Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung der Porsche Automobil
Holding SE gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 14. November 2011 betreffend das
Überschreiten der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und
75% der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft am 9. November 2011
teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht der Porsche Automobil Holding SE
mit Geschäftsanschrift Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, gemäß § 27a Abs. 1
WpHG Folgendes mit:
1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE durch das Pflichtangebot an die Aktionäre der MAN SE dient der
Umsetzung strategischer Ziele. Der Vollzug dieses Pflichtangebots führte zu
einer Zurechnung der von der MAN SE gehaltenen Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft über die Volkswagen Aktiengesellschaft zur Porsche
Automobil Holding SE.
2. Die Porsche Automobil Holding SE beabsichtigt nicht, weitere Stimmrechte
an der Renk Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben
oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Renk
Aktiengesellschaft obliegt dem jeweilig zuständigen Organ der Renk
Aktiengesellschaft, ohne dass die Porsche Automobil Holding SE, der die
Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft nur zugerechnet werden, hierauf
direkten Einfluss hätte. Es würde jedoch die Zustimmung der Porsche
Automobil Holding SE finden, wenn die jeweiligen zuständigen Gremien
innerhalb des MAN Konzerns die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der wesentlichen Gesellschaften des MAN Konzerns
einschließlich der Renk Aktiengesellschaft angesichts der Erhöhung der
Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE neu bewerten
würden.
4. Die Porsche Automobil Holding SE strebt derzeit keine wesentliche
Änderung der Kapitalstruktur der Renk Aktiengesellschaft, insbesondere im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik, an.
5. Der Erwerb der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft durch die
Porsche Automobil Holding SE erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung
von Stimmrechten an der Renk Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der Porsche Automobil Holding SE wurden zur
Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten an der Renk Aktiengesellschaft
nicht aufgewendet.'
12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RENK AG
Gögginger Str. 73
86159 Augsburg
Deutschland
Internet: www.renk.eu
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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RENK AG
12.12.2011 21:37
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rechtsanwalt Dr. Christian Schwandtner, Hengeler Mueller, Partnerschaft von
Rechtsanwälten, Düsseldorf, hat uns, der Renk Aktiengesellschaft, am 7.
Dezember 2011 nach § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:
'Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung der Porsche Automobil
Holding SE gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 14. November 2011 betreffend das
Überschreiten der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und
75% der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft am 9. November 2011
teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht der Porsche Automobil Holding SE
mit Geschäftsanschrift Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, gemäß § 27a Abs. 1
WpHG Folgendes mit:
1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE durch das Pflichtangebot an die Aktionäre der MAN SE dient der
Umsetzung strategischer Ziele. Der Vollzug dieses Pflichtangebots führte zu
einer Zurechnung der von der MAN SE gehaltenen Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft über die Volkswagen Aktiengesellschaft zur Porsche
Automobil Holding SE.
2. Die Porsche Automobil Holding SE beabsichtigt nicht, weitere Stimmrechte
an der Renk Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben
oder auf sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Renk
Aktiengesellschaft obliegt dem jeweilig zuständigen Organ der Renk
Aktiengesellschaft, ohne dass die Porsche Automobil Holding SE, der die
Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft nur zugerechnet werden, hierauf
direkten Einfluss hätte. Es würde jedoch die Zustimmung der Porsche
Automobil Holding SE finden, wenn die jeweiligen zuständigen Gremien
innerhalb des MAN Konzerns die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der wesentlichen Gesellschaften des MAN Konzerns
einschließlich der Renk Aktiengesellschaft angesichts der Erhöhung der
Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE neu bewerten
würden.
4. Die Porsche Automobil Holding SE strebt derzeit keine wesentliche
Änderung der Kapitalstruktur der Renk Aktiengesellschaft, insbesondere im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die
Dividendenpolitik, an.
5. Der Erwerb der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft durch die
Porsche Automobil Holding SE erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung
von Stimmrechten an der Renk Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.
1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der Porsche Automobil Holding SE wurden zur
Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten an der Renk Aktiengesellschaft
nicht aufgewendet.'
12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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