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DGAP-Stimmrechte: RENK AG (deutsch)

Veröffentlicht am 12.12.2011, 21:37
Aktualisiert 12.12.2011, 21:40
RENK AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RENK AG

12.12.2011 21:37

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Rechtsanwalt Dr. Christian Schwandtner, Hengeler Mueller, Partnerschaft von

Rechtsanwälten, Düsseldorf, hat uns, der Renk Aktiengesellschaft, am 7.

Dezember 2011 nach § 27a Abs. 1 WpHG folgendes mitgeteilt:

'Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilung der Porsche Automobil

Holding SE gemäß § 21 Abs. 1 WpHG vom 14. November 2011 betreffend das

Überschreiten der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%, 30%, 50% und

75% der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft am 9. November 2011

teilen wir Ihnen namens und in Vollmacht der Porsche Automobil Holding SE

mit Geschäftsanschrift Porscheplatz 1, 70435 Stuttgart, gemäß § 27a Abs. 1

WpHG Folgendes mit:

1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der

MAN SE durch das Pflichtangebot an die Aktionäre der MAN SE dient der

Umsetzung strategischer Ziele. Der Vollzug dieses Pflichtangebots führte zu

einer Zurechnung der von der MAN SE gehaltenen Stimmrechte an der Renk

Aktiengesellschaft über die Volkswagen Aktiengesellschaft zur Porsche

Automobil Holding SE.

2. Die Porsche Automobil Holding SE beabsichtigt nicht, weitere Stimmrechte

an der Renk Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben

oder auf sonstige Weise zu erlangen.

3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Renk

Aktiengesellschaft obliegt dem jeweilig zuständigen Organ der Renk

Aktiengesellschaft, ohne dass die Porsche Automobil Holding SE, der die

Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft nur zugerechnet werden, hierauf

direkten Einfluss hätte. Es würde jedoch die Zustimmung der Porsche

Automobil Holding SE finden, wenn die jeweiligen zuständigen Gremien

innerhalb des MAN Konzerns die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und

Aufsichtsorganen der wesentlichen Gesellschaften des MAN Konzerns

einschließlich der Renk Aktiengesellschaft angesichts der Erhöhung der

Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN SE neu bewerten

würden.

4. Die Porsche Automobil Holding SE strebt derzeit keine wesentliche

Änderung der Kapitalstruktur der Renk Aktiengesellschaft, insbesondere im

Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die

Dividendenpolitik, an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft durch die

Porsche Automobil Holding SE erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung

von Stimmrechten an der Renk Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr.

1 WpHG. Eigen- oder Fremdmittel der Porsche Automobil Holding SE wurden zur

Finanzierung eines Erwerbs von Stimmrechten an der Renk Aktiengesellschaft

nicht aufgewendet.'

12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RENK AG

Gögginger Str. 73

86159 Augsburg

Deutschland

Internet: www.renk.eu



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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