RENK AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
RENK AG
12.12.2011 21:44
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Holzapfel, Linklaters LLP, München, hat uns,
der Renk Aktiengesellschaft, am 7. Dezember 2011 nach § 27a Abs. 1 WpHG
folgendes mitgeteilt:
'Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
vom 15. November 2011 der im Folgenden aufgeführten natürlichen und
juristischen Personen (die 'Mitteilenden')
- Dr. Hans Michel Piëch, Österreich*,
- Dr. Hans Michel Piech GmbH, Salzburg, Österreich,
- Hans-Michel Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland,
- Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch, Österreich*,
- Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien, Österreich,
- Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piech GmbH, Salzburg, Österreich,
- Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland,
betreffend das Überschreiten der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,
30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft am 9.
November 2011 teile ich Ihnen im Namen und in Vollmacht der Mitteilenden
gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE durch das Pflichtangebot an die Aktionäre der MAN SE dient der
Umsetzung strategischer Ziele. Der Vollzug dieses Pflichtangebots führte zu
einer Zurechnung der von der MAN SE gehaltenen Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft zu den Mitteilenden.
2. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, weitere Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf
sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Renk
Aktiengesellschaft obliegt dem jeweilig zuständigen Organ der Renk
Aktiengesellschaft, ohne dass die Mitteilenden, denen die Stimmrechte an
der Renk Aktiengesellschaft nur zugerechnet werden, hierauf direkten
Einfluss hätten. Es würde jedoch die Zustimmung der Mitteilenden, von denen
Herr Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch ein Mitglied des
Aufsichtsrates der MAN SE ist, finden, wenn die jeweiligen zuständigen
Gremien innerhalb des MAN Konzerns die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen der wesentlichen Gesellschaften des MAN
Konzerns einschließlich der Renk Aktiengesellschaft auf Grundlage der durch
die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN
SE gewonnenen Handlungsfreiheiten neu bewerten würden.
4. Die Mitteilenden streben derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Renk Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf
das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik,
an.
5. Der Erwerb der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft durch die
Mitteilenden erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten
an der Renk Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen-
oder Fremdmittel der Mitteilenden wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von
Stimmrechten an der Renk Aktiengesellschaft nicht aufgewendet.'
*Adressen gelöscht
12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RENK AG
Gögginger Str. 73
86159 Augsburg
Deutschland
Internet: www.renk.eu
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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RENK AG
12.12.2011 21:44
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Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Holzapfel, Linklaters LLP, München, hat uns,
der Renk Aktiengesellschaft, am 7. Dezember 2011 nach § 27a Abs. 1 WpHG
folgendes mitgeteilt:
'Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
vom 15. November 2011 der im Folgenden aufgeführten natürlichen und
juristischen Personen (die 'Mitteilenden')
- Dr. Hans Michel Piëch, Österreich*,
- Dr. Hans Michel Piech GmbH, Salzburg, Österreich,
- Hans-Michel Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland,
- Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch, Österreich*,
- Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien, Österreich,
- Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piech GmbH, Salzburg, Österreich,
- Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland,
betreffend das Überschreiten der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,
30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft am 9.
November 2011 teile ich Ihnen im Namen und in Vollmacht der Mitteilenden
gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mit:
1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der
MAN SE durch das Pflichtangebot an die Aktionäre der MAN SE dient der
Umsetzung strategischer Ziele. Der Vollzug dieses Pflichtangebots führte zu
einer Zurechnung der von der MAN SE gehaltenen Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft zu den Mitteilenden.
2. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, weitere Stimmrechte an der Renk
Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf
sonstige Weise zu erlangen.
3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Renk
Aktiengesellschaft obliegt dem jeweilig zuständigen Organ der Renk
Aktiengesellschaft, ohne dass die Mitteilenden, denen die Stimmrechte an
der Renk Aktiengesellschaft nur zugerechnet werden, hierauf direkten
Einfluss hätten. Es würde jedoch die Zustimmung der Mitteilenden, von denen
Herr Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch ein Mitglied des
Aufsichtsrates der MAN SE ist, finden, wenn die jeweiligen zuständigen
Gremien innerhalb des MAN Konzerns die Besetzung von Verwaltungs-,
Leitungs- und Aufsichtsorganen der wesentlichen Gesellschaften des MAN
Konzerns einschließlich der Renk Aktiengesellschaft auf Grundlage der durch
die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN
SE gewonnenen Handlungsfreiheiten neu bewerten würden.
4. Die Mitteilenden streben derzeit keine wesentliche Änderung der
Kapitalstruktur der Renk Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf
das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik,
an.
5. Der Erwerb der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft durch die
Mitteilenden erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten
an der Renk Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen-
oder Fremdmittel der Mitteilenden wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von
Stimmrechten an der Renk Aktiengesellschaft nicht aufgewendet.'
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Internet: www.renk.eu
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