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DGAP-Stimmrechte: RENK AG (deutsch)

Veröffentlicht am 12.12.2011, 21:44
Aktualisiert 12.12.2011, 21:48
RENK AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RENK AG

12.12.2011 21:44

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Rechtsanwalt Dr. Hans-Joachim Holzapfel, Linklaters LLP, München, hat uns,

der Renk Aktiengesellschaft, am 7. Dezember 2011 nach § 27a Abs. 1 WpHG

folgendes mitgeteilt:

'Unter Bezugnahme auf die Stimmrechtsmitteilungen gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

vom 15. November 2011 der im Folgenden aufgeführten natürlichen und

juristischen Personen (die 'Mitteilenden')

- Dr. Hans Michel Piëch, Österreich*,

- Dr. Hans Michel Piech GmbH, Salzburg, Österreich,

- Hans-Michel Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland,

- Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch, Österreich*,

- Ferdinand Karl Alpha Privatstiftung, Wien, Österreich,

- Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Piech GmbH, Salzburg, Österreich,

- Ferdinand Piëch GmbH, Grünwald, Deutschland,

betreffend das Überschreiten der Schwellen von 3%, 5%, 10%, 15%, 20%, 25%,

30%, 50% und 75% der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft am 9.

November 2011 teile ich Ihnen im Namen und in Vollmacht der Mitteilenden

gemäß § 27a Abs. 1 WpHG Folgendes mit:

1. Die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der

MAN SE durch das Pflichtangebot an die Aktionäre der MAN SE dient der

Umsetzung strategischer Ziele. Der Vollzug dieses Pflichtangebots führte zu

einer Zurechnung der von der MAN SE gehaltenen Stimmrechte an der Renk

Aktiengesellschaft zu den Mitteilenden.

2. Die Mitteilenden beabsichtigen nicht, weitere Stimmrechte an der Renk

Aktiengesellschaft innerhalb der nächsten 12 Monate zu erwerben oder auf

sonstige Weise zu erlangen.

3. Die Besetzung der Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorgane der Renk

Aktiengesellschaft obliegt dem jeweilig zuständigen Organ der Renk

Aktiengesellschaft, ohne dass die Mitteilenden, denen die Stimmrechte an

der Renk Aktiengesellschaft nur zugerechnet werden, hierauf direkten

Einfluss hätten. Es würde jedoch die Zustimmung der Mitteilenden, von denen

Herr Prof. Dipl.-Ing. Dr. h.c. Ferdinand Karl Piëch ein Mitglied des

Aufsichtsrates der MAN SE ist, finden, wenn die jeweiligen zuständigen

Gremien innerhalb des MAN Konzerns die Besetzung von Verwaltungs-,

Leitungs- und Aufsichtsorganen der wesentlichen Gesellschaften des MAN

Konzerns einschließlich der Renk Aktiengesellschaft auf Grundlage der durch

die Erhöhung der Beteiligung der Volkswagen Aktiengesellschaft an der MAN

SE gewonnenen Handlungsfreiheiten neu bewerten würden.

4. Die Mitteilenden streben derzeit keine wesentliche Änderung der

Kapitalstruktur der Renk Aktiengesellschaft, insbesondere im Hinblick auf

das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik,

an.

5. Der Erwerb der Stimmrechte an der Renk Aktiengesellschaft durch die

Mitteilenden erfolgte lediglich als Folge der Zurechnung von Stimmrechten

an der Renk Aktiengesellschaft nach § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Eigen-

oder Fremdmittel der Mitteilenden wurden zur Finanzierung eines Erwerbs von

Stimmrechten an der Renk Aktiengesellschaft nicht aufgewendet.'

*Adressen gelöscht

12.12.2011 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RENK AG

Gögginger Str. 73

86159 Augsburg

Deutschland

Internet: www.renk.eu



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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