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DGAP-Stimmrechte: RHÖN-KLINIKUM AG (deutsch)

Veröffentlicht am 19.06.2012, 16:50
RHÖN-KLINIKUM AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

RHÖN-KLINIKUM AG

19.06.2012 16:50

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Veröffentlichung nach § 26 Abs. 1 WpHG

Morgan Stanley & Co International Plc, London, Großbritannien, Morgan

Stanley UK Group, London, Großbritannien, Morgan Stanley Group (Europe),

London, Großbritannien, Morgan Stanley International Limited, London,

Großbritannien, Morgan Stanley International Holdings Inc, Delaware, USA,

und Morgan Stanley, Delaware, USA haben uns nach § 25a WpHG folgendes

mitgeteilt:

1) Der Stimmrechtsanteil der Morgan Stanley & Co International Plc an der

RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale,

Deutschland, hat am 11. Juni 2012 die Schwelle von 5% überschritten und

betrug zu diesem Zeitpunkt 5,24% (entspricht 7.238.876 Stimmrechten).

Von diesen Stimmrechten entfallen 3,94% (entspricht 5.449.714 Stimmrechten)

auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.

Des Weiteren entfallen 1,24% (entspricht 1.711.387 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 0,06% (entspricht 85.500 Stimmrechten)

mittelbar gehalten. Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25 WpHG

handelt es sich um Rückübertragungsansprüche aus verschiedenen Verträgen,

die nach Ermessen des Verleihers ausgeübt werden können.

Des Weiteren entfallen 0,06% (entspricht 77.775 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25a WpHG sind 0,00% (entspricht 0 Stimmrechten)

mittelbar gehalten. Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a

WpHG handelt es sich um 'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 11. April

2014), 'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 28. Mai 2014) und 'Cash Settled

Futures' (Verfallstermin 15. Juni 2012).

2) Der Stimmrechtsanteil der Morgan Stanley UK Group an der RHÖN-KLINIKUM

AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am

11. Juni 2012 die Schwelle von 5% überschritten und betrug zu diesem

Zeitpunkt 5,24% (entspricht 7.238.876 Stimmrechten).

Von diesen Stimmrechten entfallen 3,94% (entspricht 5.449.714 Stimmrechten)

auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.

Des Weiteren entfallen 1,24% (entspricht 1.711.387 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 1,24% (entspricht 1.711.387

Stimmrechten) mittelbar gehalten. Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten

nach § 25 WpHG handelt es sich um Rückübertragungsansprüche aus

verschiedenen Verträgen, die nach Ermessen des Verleihers ausgeübt werden

können.

Des Weiteren entfallen 0,06% (entspricht 77.775 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25a WpHG sind 0,06% (entspricht 77.775

Stimmrechten) mittelbar gehalten (Kette der kontrollierten Unternehmen:

Morgan Stanley & Co International Plc). Bei den (Finanz-/sonstigen)

Instrumenten nach § 25a WpHG handelt es sich um 'Cash-Settled Swaps'

(Verfallstermin 11. April 2014), 'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 28.

Mai 2014) und 'Cash Settled Futures' (Verfallstermin 15. Juni 2012).

3) Der Stimmrechtsanteil der Morgan Stanley Group (Europe) an der

RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale,

Deutschland, hat am 11. Juni 2012 die Schwelle von 5% überschritten und

betrug zu diesem Zeitpunkt 5,24% (entspricht 7.238.876 Stimmrechten).

Von diesen Stimmrechten entfallen 3,94% (entspricht 5.449.714 Stimmrechten)

auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.

Des Weiteren entfallen 1,24% (entspricht 1.711.387 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 1,24% (entspricht 1.711.387

Stimmrechten) mittelbar gehalten. Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten

nach § 25 WpHG handelt es sich um Rückübertragungsansprüche aus

verschiedenen Verträgen, die nach Ermessen des Verleihers ausgeübt werden

können.

Des Weiteren entfallen 0,06% (entspricht 77.775 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25a WpHG sind 0,06% (entspricht 77.775

Stimmrechten) mittelbar gehalten (Kette der kontrollierten Unternehmen:

Morgan Stanley UK Group; Morgan Stanley & Co International Plc). Bei den

(Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a WpHG handelt es sich um

'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 11. April 2014), 'Cash-Settled Swaps'

(Verfallstermin 28. Mai 2014) und 'Cash Settled Futures' (Verfallstermin

15. Juni 2012).

4) Der Stimmrechtsanteil der Morgan Stanley International Limited an der

RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale,

Deutschland, hat am 11. Juni 2012 die Schwelle von 5% überschritten und

betrug zu diesem Zeitpunkt 5,24% (entspricht 7.238.876 Stimmrechten).

Von diesen Stimmrechten entfallen 3,94% (entspricht 5.449.714 Stimmrechten)

auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.

Des Weiteren entfallen 1,24% (entspricht 1.711.387 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 1,24% (entspricht 1.711.387

Stimmrechten) mittelbar gehalten. Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten

nach § 25 WpHG handelt es sich um Rückübertragungsansprüche aus

verschiedenen Verträgen, die nach Ermessen des Verleihers ausgeübt werden

können.

Des Weiteren entfallen 0,06% (entspricht 77.775 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25a WpHG sind 0,06% (entspricht 77.775

Stimmrechten) mittelbar gehalten (Kette der kontrollierten Unternehmen:

Morgan Stanley Group (Europe); Morgan Stanley UK Group; Morgan Stanley & Co

International Plc). Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a

WpHG handelt es sich um 'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 11. April

2014), 'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 28. Mai 2014) und 'Cash Settled

Futures' (Verfallstermin 15. Juni 2012).

5) Der Stimmrechtsanteil der Morgan Stanley International Holdings Inc an

der RHÖN-KLINIKUM AG, Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale,

Deutschland, hat am 11. Juni 2012 die Schwelle von 5% überschritten und

betrug zu diesem Zeitpunkt 5,31% (entspricht 7.338.497 Stimmrechten).

Von diesen Stimmrechten entfallen 3,94% (entspricht 5.449.714 Stimmrechten)

auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.

Des Weiteren entfallen 1,31% (entspricht 1.811.008 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 1,31% (entspricht 1.811.008

Stimmrechten) mittelbar gehalten. Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten

nach § 25 WpHG handelt es sich um Rückübertragungsansprüche aus

verschiedenen Verträgen, die nach Ermessen des Verleihers ausgeübt werden

können.

Des Weiteren entfallen 0,06% (entspricht 77.775 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25a WpHG sind 0,06% (entspricht 77.775

Stimmrechten) mittelbar gehalten (Morgan Stanley International Limited;

Morgan Stanley Group (Europe); Morgan Stanley UK Group; Morgan Stanley & Co

International Plc). Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten nach § 25a

WpHG handelt es sich um 'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 11. April

2014), 'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 28. Mai 2014) und 'Cash Settled

Futures' (Verfallstermin 15. Juni 2012).

6) Der Stimmrechtsanteil von Morgan Stanley an der RHÖN-KLINIKUM AG,

Salzburger Leite 1, 97616 Bad Neustadt a. d. Saale, Deutschland, hat am 11.

Juni 2012 die Schwelle von 5% überschritten und betrug zu diesem Zeitpunkt

6,29% (entspricht 8.699.174 Stimmrechten).

Von diesen Stimmrechten entfallen 4,03% (entspricht 5.568.769 Stimmrechten)

auf Stimmrechtsanteile nach §§ 21, 22 WpHG.

Des Weiteren entfallen 2,21% (entspricht 3.052.630 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25 WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25 WpHG sind 2,21% (entspricht 3.052.630

Stimmrechten) mittelbar gehalten. Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten

nach § 25 WpHG handelt es sich um Rückübertragungsansprüche aus

verschiedenen Verträgen, die nach Ermessen des Verleihers ausgeübt werden

können.

Des Weiteren entfallen 0,06% (entspricht 77.775 Stimmrechten) auf

(Finanz-/sonstige) Instrumente nach § 25a WpHG. Von den Stimmrechtsanteilen

aus Instrumenten nach § 25a WpHG sind 0,06% (entspricht 77.775

Stimmrechten) mittelbar gehalten (Kette der kontrollierten Unternehmen:

Morgan Stanley International Holdings Inc; Morgan Stanley International

Limited; Morgan Stanley Group (Europe); Morgan Stanley UK Group; Morgan

Stanley & Co International Plc). Bei den (Finanz-/sonstigen) Instrumenten

nach § 25a WpHG handelt es sich um 'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 11.

April 2014), 'Cash-Settled Swaps' (Verfallstermin 28. Mai 2014) und 'Cash

Settled Futures' (Verfallstermin 15. Juni 2012).

Bad Neustadt a. d. Saale, 19. Juni 2012

Der Vorstand

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Dr. Kai G. Klinger

Head of Investor Relations

RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a. d. Saale

Telefon: 09771 65 - 1318

Telefax: 09771 99 - 1736

19.06.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: RHÖN-KLINIKUM AG

Schlossplatz 1

97616 Bad Neustadt a.d.Saale

Deutschland

Internet: www.rhoen-klinikum-ag.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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