Sedo Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
Sedo Holding AG
11.03.2013 19:19
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH, Montabaur, Deutschland hat uns gemäß
§ 27a Abs. 1 WpHG am 08.03.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw.
Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 20.12.2012 über
Folgendes informiert:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 WpHG)
a) Der Erwerb erfolgte durch Zurechnung im Zuge einer konzerninternen
Umstrukturierung und dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch
der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH beabsichtigt nicht, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Sedo Holding AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH strebt keine Einflussnahme auf
die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Sedo
Holding AG an.
d) Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH strebt keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
an.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte aufgrund Zurechnung der Stimmrechte
gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des Stimmrechtserwerbs an
der Sedo Holding AG wurden daher weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet.
Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft hat uns gemäß §
27a Abs. 1 WpHG am 08.03.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw.
Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 20.12.2012 über
Folgendes informiert:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 WpHG)
a) Der Erwerb erfolgte durch Zurechnung im Zuge einer konzerninternen
Umstrukturierung und dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch
der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft
beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Sedo Holding AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise
zu erlangen.
c) Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft strebt
keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der Sedo Holding AG an.
d) Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft strebt
keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte aufgrund Zurechnung der Stimmrechte
gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des Stimmrechtserwerbs an
der Sedo Holding AG wurden daher weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet.
11.03.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de
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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Sedo Holding AG
Im Mediapark 6
50670 Köln
Deutschland
Internet: www.sedoholding.com
Ende der Mitteilung DGAP News-Service
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Sedo Holding AG
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Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH, Montabaur, Deutschland hat uns gemäß
§ 27a Abs. 1 WpHG am 08.03.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw.
Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 20.12.2012 über
Folgendes informiert:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 WpHG)
a) Der Erwerb erfolgte durch Zurechnung im Zuge einer konzerninternen
Umstrukturierung und dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch
der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH beabsichtigt nicht, innerhalb der
nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte an der Sedo Holding AG durch
Erwerb oder auf sonstige Weise zu erlangen.
c) Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH strebt keine Einflussnahme auf
die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und Aufsichtsorganen der Sedo
Holding AG an.
d) Die Ralph Dommermuth Verwaltungs GmbH strebt keine wesentliche Änderung
der Kapitalstruktur der Gesellschaft, insbesondere im Hinblick auf das
Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik
an.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte aufgrund Zurechnung der Stimmrechte
gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des Stimmrechtserwerbs an
der Sedo Holding AG wurden daher weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet.
Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft hat uns gemäß §
27a Abs. 1 WpHG am 08.03.2013 im Zusammenhang mit der Überschreitung bzw.
Erreichung der 10%-Schwelle oder einer höheren Schwelle vom 20.12.2012 über
Folgendes informiert:
1. Ziele des Erwerbs der Stimmrechte (§ 27a Abs. 1 Satz 1 und Satz 3 WpHG)
a) Der Erwerb erfolgte durch Zurechnung im Zuge einer konzerninternen
Umstrukturierung und dient weder der Umsetzung strategischer Ziele noch
der Erzielung von Handelsgewinnen.
b) Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft
beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf Monate weitere
Stimmrechte an der Sedo Holding AG durch Erwerb oder auf sonstige Weise
zu erlangen.
c) Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft strebt
keine Einflussnahme auf die Besetzung von Verwaltungs-, Leitungs- und
Aufsichtsorganen der Sedo Holding AG an.
d) Die Ralph Dommermuth GmbH & Co. KG Beteiligungsgesellschaft strebt
keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur der Gesellschaft,
insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und
Fremdfinanzierung und die Dividendenpolitik an.
2. Herkunft der für den Erwerb der Stimmrechte verwendeten Mittel (§ 27a
Abs. 1 Satz 1 und Satz 4 WpHG)
Der Erwerb der Stimmrechte erfolgte aufgrund Zurechnung der Stimmrechte
gemäß § 22 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 WpHG. Hinsichtlich des Stimmrechtserwerbs an
der Sedo Holding AG wurden daher weder Eigen- noch Fremdmittel aufgewendet.
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