vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
27.09.2012 15:07
Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland:
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung
1. Die EJK Verwaltungs GmbH, Dietzenbach, Deutschland hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 0,0367% (9454 Stimmrechte waren dem
Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 1 Nr.1 WpHG zuzurechnen.
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem
Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
2. Herr Prof. Dr. Lutz Johanning, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809889 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
3. Herr Philipp Henrich, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809889 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
4. Die Ampyll GmbH, Johannisberg-Geisenheim, Deutschland, hat uns gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
5. Die Vienna GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
6. Die CETP II Vienna S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
7. Die CETP II Participations S.à r.l. SICAR, Luxemburg, Luxemburg, hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die
Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht
3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.
2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
8. Die Carlyle Europe Technology Partners II, L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland
am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an
diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%
(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen
gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
9. Die CETP II Managing GP, L.P., George Town, Grand Cayman, Cayman
Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die
Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht
3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.
2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
10. Die CETP II Managing GP Holdings, Ltd., George Town, Grand Cayman,
Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland
am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an
diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%
(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen
gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
11. Die TC Group Cayman Investment Holdings Sub L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland
am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an
diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%
(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen
gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
12. Die TC Group Cayman Investment Holdings, L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland
am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an
diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%
(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen
gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
13. Die Carlyle Holdings II L.P., Washington D.C., USA, hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
14. Die Carlyle Holdings II GP L.L.C., Washington D.C., USA, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt
am Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
15. Die The Carlyle Group L.P., Washington D.C., USA, hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
16. Die TCG Carlyle Global Partners L.L.C., Washington D.C., USA, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die
Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht
3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.
2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
17. Die Carlyle Group Management L.L.C., Washington D.C., USA, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die
Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht
3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.
2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
18. Herr David M. Rubenstein, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
19. Herr Daniel A. D'Aniello, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
20. Herr William E. Conway, Jr., USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
27.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Unternehmen: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft
Tilsiter Straße 1
60487 Frankfurt am Main
Deutschland
Internet: http://www.vwd.com
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Deutschland:
Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten
Verbreitung
1. Die EJK Verwaltungs GmbH, Dietzenbach, Deutschland hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 0,0367% (9454 Stimmrechte waren dem
Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 1 Nr.1 WpHG zuzurechnen.
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem
Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
2. Herr Prof. Dr. Lutz Johanning, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1
WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809889 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
3. Herr Philipp Henrich, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809889 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
4. Die Ampyll GmbH, Johannisberg-Geisenheim, Deutschland, hat uns gemäß §
21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an
der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
5. Die Vienna GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG
am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
6. Die CETP II Vienna S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
7. Die CETP II Participations S.à r.l. SICAR, Luxemburg, Luxemburg, hat
uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die
Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht
3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.
2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
8. Die Carlyle Europe Technology Partners II, L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland
am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an
diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%
(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen
gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
9. Die CETP II Managing GP, L.P., George Town, Grand Cayman, Cayman
Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass
ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die
Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht
3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.
2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
10. Die CETP II Managing GP Holdings, Ltd., George Town, Grand Cayman,
Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland
am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an
diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%
(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen
gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
11. Die TC Group Cayman Investment Holdings Sub L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland
am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an
diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%
(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen
gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
12. Die TC Group Cayman Investment Holdings, L.P., George Town, Grand
Cayman, Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012
mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland
am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an
diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%
(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen
gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
13. Die Carlyle Holdings II L.P., Washington D.C., USA, hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
14. Die Carlyle Holdings II GP L.L.C., Washington D.C., USA, hat uns gemäß
§ 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil
an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt
am Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
15. Die The Carlyle Group L.P., Washington D.C., USA, hat uns gemäß § 21
Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am
Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
16. Die TCG Carlyle Global Partners L.L.C., Washington D.C., USA, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die
Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht
3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.
2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
17. Die Carlyle Group Management L.L.C., Washington D.C., USA, hat uns
gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr
Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste
Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die
Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag
14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht
3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.
2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
18. Herr David M. Rubenstein, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
19. Herr Daniel A. D'Aniello, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
20. Herr William E. Conway, Jr., USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am
24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd
Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,
Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%
überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899
Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren
dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.
Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten
Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,
Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte
Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.
27.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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