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DGAP-Stimmrechte: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft (deutsch)

Veröffentlicht am 27.09.2012, 15:07
vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft

27.09.2012 15:07

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,

Deutschland:

Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten

Verbreitung

1. Die EJK Verwaltungs GmbH, Dietzenbach, Deutschland hat uns gemäß § 21

Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am

Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 0,0367% (9454 Stimmrechte waren dem

Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 1 Nr.1 WpHG zuzurechnen.

14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem

Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.



2. Herr Prof. Dr. Lutz Johanning, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1

WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd

Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,

Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809889 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

3. Herr Philipp Henrich, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd

Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,

Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809889 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

4. Die Ampyll GmbH, Johannisberg-Geisenheim, Deutschland, hat uns gemäß §

21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an

der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am

Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

5. Die Vienna GmbH, München, Deutschland, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG

am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd

Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,

Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

6. Die CETP II Vienna S.à r.l., Luxemburg, Luxemburg, hat uns gemäß § 21

Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am

Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

7. Die CETP II Participations S.à r.l. SICAR, Luxemburg, Luxemburg, hat

uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste

Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die

Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag

14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht

3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.

2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

8. Die Carlyle Europe Technology Partners II, L.P., George Town, Grand

Cayman, Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012

mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland

am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an

diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%

(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen

gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

9. Die CETP II Managing GP, L.P., George Town, Grand Cayman, Cayman

Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass

ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste

Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die

Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag

14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht

3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.

2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

10. Die CETP II Managing GP Holdings, Ltd., George Town, Grand Cayman,

Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012

mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland

am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an

diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%

(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen

gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

11. Die TC Group Cayman Investment Holdings Sub L.P., George Town, Grand

Cayman, Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012

mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland

am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an

diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%

(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen

gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

12. Die TC Group Cayman Investment Holdings, L.P., George Town, Grand

Cayman, Cayman Islands, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012

mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland

am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an

diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931%

(entspricht 3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen

gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

13. Die Carlyle Holdings II L.P., Washington D.C., USA, hat uns gemäß § 21

Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am

Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

14. Die Carlyle Holdings II GP L.L.C., Washington D.C., USA, hat uns gemäß

§ 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil

an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt

am Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

15. Die The Carlyle Group L.P., Washington D.C., USA, hat uns gemäß § 21

Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr Stimmrechtsanteil an der

vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am

Main, Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

16. Die TCG Carlyle Global Partners L.L.C., Washington D.C., USA, hat uns

gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste

Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die

Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag

14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht

3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.

2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

17. Die Carlyle Group Management L.L.C., Washington D.C., USA, hat uns

gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am 24.09.2012 mitgeteilt, dass ihr

Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste

Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main, Deutschland am 18.09.2012 die

Schwellen von 3%, 5% und 10% überschritten hat und an diesem Tag

14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht

3809899 Stimmrechten) waren dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs.

2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

18. Herr David M. Rubenstein, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd

Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,

Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

19. Herr Daniel A. D'Aniello, USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd

Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,

Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

20. Herr William E. Conway, Jr., USA, hat uns gemäß § 21 Abs. 1 WpHG am

24.09.2012 mitgeteilt, dass sein Stimmrechtsanteil an der vwd

Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft, Frankfurt am Main,

Deutschland am 18.09.2012 die Schwellen von 3%, 5% und 10%

überschritten hat und an diesem Tag 14,7931% (entspricht 3809899

Stimmrechten) betrug. 14,7931% (entspricht 3809899 Stimmrechten) waren

dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zuzurechnen.

Die dem Mitteilungspflichtigen gemäß § 22 Abs. 2 WpHG zugerechneten

Stimmrechte wurden dabei von dem Aktionär Edmund J. Keferstein,

Deutschland, gehalten, dessen Stimmrechtsanteil an der vwd Vereinigte

Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft 3% oder mehr betrug.

27.09.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: vwd Vereinigte Wirtschaftsdienste Aktiengesellschaft

Tilsiter Straße 1

60487 Frankfurt am Main

Deutschland

Internet: http://www.vwd.com



Ende der Mitteilung DGAP News-Service



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