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DGAP-Stimmrechte: zooplus AG (deutsch)

Veröffentlicht am 02.09.2014, 10:34
Aktualisiert 02.09.2014, 10:36
DGAP-Stimmrechte: zooplus AG (deutsch)

zooplus AG: Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG i.V.m. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung

zooplus AG

02.09.2014 10:34

Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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I) Die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, Grünwald, Deutschland, hat uns

gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit der Überschreitung der

10%-Schwelle am 18. August 2014 über Folgendes informiert:

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

1.1 Die Investition in die zooplus AG dient nicht der Umsetzung

strategischer Ziele, sondern der Erzielung von Handelsgewinnen.

1.2 Die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG beabsichtigt nicht, innerhalb

der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der zooplus AG durch Erwerb

oder auf sonstige Weise zu erlangen. Das Vorhaben wird jedoch regelmäßig

überprüft, insbesondere im Hinblick auf die Marktbedingungen, den

Aktienkurs, die Performance und andere Faktoren.

1.3 Die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG strebt an, auf die Besetzung

eines Aufsichtsorgans der zooplus AG Einfluss zu nehmen.

1.4 Die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG strebt keine wesentliche

Änderung der Kapitalstruktur der zooplus AG an, insbesondere auch nicht im

Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die

Dividendenpolitik.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Bei den für den Erwerb der Stimmrechte an der zooplus AG verwendeten

Mitteln handelt es sich um Eigenmittel.

II) Die RAG-Stiftung, Essen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG

im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10%-Schwelle am 18. August 2014

über Folgendes informiert:

Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von

Aktien durch die RAG-Stiftung zurückzuführen, sondern auf eine einmalige

Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die einem Tochterunternehmen, der

Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, zugerechnet werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1

Nr. 5 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG).

1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)

1.1 Die Investition in die zooplus AG dient nicht der Umsetzung

strategischer Ziele, sondern der Erzielung von Handelsgewinnen.

1.2 Die RAG-Stiftung beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf

Monate weitere Stimmrechte der zooplus AG durch Erwerb oder auf sonstige

Weise zu erlangen. Das Vorhaben wird jedoch regelmäßig überprüft,

insbesondere im Hinblick auf die Marktbedingungen, den Aktienkurs, die

Performance und andere Faktoren.

1.3 Die RAG-Stiftung strebt durch ihre Tochtergesellschaft, die Maxburg

Beteiligungen GmbH & Co. KG an, auf die Besetzung eines Aufsichtsorgans der

zooplus AG Einfluss zu nehmen.

1.4 Die RAG-Stiftung strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur

der zooplus AG an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis

von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik.

2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)

Die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte erfolgte aus Eigenmitteln.

02.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Sprache: Deutsch

Unternehmen: zooplus AG

Sonnenstraße 15

80331 München

Deutschland

Internet: www.zooplus.de

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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