zooplus AG: Veröffentlichung gemäß § 27a Abs. 2 WpHG i.V.m. § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
zooplus AG
02.09.2014 10:34
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I) Die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, Grünwald, Deutschland, hat uns
gemäß § 27a Abs. 1 WpHG im Zusammenhang mit der Überschreitung der
10%-Schwelle am 18. August 2014 über Folgendes informiert:
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1 Die Investition in die zooplus AG dient nicht der Umsetzung
strategischer Ziele, sondern der Erzielung von Handelsgewinnen.
1.2 Die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG beabsichtigt nicht, innerhalb
der nächsten zwölf Monate weitere Stimmrechte der zooplus AG durch Erwerb
oder auf sonstige Weise zu erlangen. Das Vorhaben wird jedoch regelmäßig
überprüft, insbesondere im Hinblick auf die Marktbedingungen, den
Aktienkurs, die Performance und andere Faktoren.
1.3 Die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG strebt an, auf die Besetzung
eines Aufsichtsorgans der zooplus AG Einfluss zu nehmen.
1.4 Die Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG strebt keine wesentliche
Änderung der Kapitalstruktur der zooplus AG an, insbesondere auch nicht im
Hinblick auf das Verhältnis von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die
Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Bei den für den Erwerb der Stimmrechte an der zooplus AG verwendeten
Mitteln handelt es sich um Eigenmittel.
II) Die RAG-Stiftung, Essen, Deutschland, hat uns gemäß § 27a Abs. 1 WpHG
im Zusammenhang mit der Überschreitung der 10%-Schwelle am 18. August 2014
über Folgendes informiert:
Das Überschreiten der Stimmrechtsschwellen ist nicht auf einen Erwerb von
Aktien durch die RAG-Stiftung zurückzuführen, sondern auf eine einmalige
Zurechnung von Stimmrechten aus Aktien, die einem Tochterunternehmen, der
Maxburg Beteiligungen GmbH & Co. KG, zugerechnet werden (§ 22 Abs. 1 Satz 1
Nr. 5 WpHG i.V.m. § 22 Abs. 1 Satz 2 WpHG).
1. Mit dem Stimmrechtserwerb verfolgte Ziele (§ 27a Abs. 1 Satz 3 WpHG)
1.1 Die Investition in die zooplus AG dient nicht der Umsetzung
strategischer Ziele, sondern der Erzielung von Handelsgewinnen.
1.2 Die RAG-Stiftung beabsichtigt nicht, innerhalb der nächsten zwölf
Monate weitere Stimmrechte der zooplus AG durch Erwerb oder auf sonstige
Weise zu erlangen. Das Vorhaben wird jedoch regelmäßig überprüft,
insbesondere im Hinblick auf die Marktbedingungen, den Aktienkurs, die
Performance und andere Faktoren.
1.3 Die RAG-Stiftung strebt durch ihre Tochtergesellschaft, die Maxburg
Beteiligungen GmbH & Co. KG an, auf die Besetzung eines Aufsichtsorgans der
zooplus AG Einfluss zu nehmen.
1.4 Die RAG-Stiftung strebt keine wesentliche Änderung der Kapitalstruktur
der zooplus AG an, insbesondere auch nicht im Hinblick auf das Verhältnis
von Eigen- und Fremdfinanzierung oder die Dividendenpolitik.
2. Herkunft der verwendeten Mittel (§ 27a Abs. 1 Satz 4 WpHG)
Die Finanzierung des Erwerbs der Stimmrechte erfolgte aus Eigenmitteln.
02.09.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche
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Sprache: Deutsch
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