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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0005774103

Veröffentlicht am 20.07.2012, 13:15
Zielgesellschaft: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft; Bieter: TRM Beteiligungsgesellschaft mbH

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung

zur Abgabe eines freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10

Abs. 1 i.V.m. §§ 29, 34 des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieterin: TRM Beteiligungsgesellschaft mbH, Kipperstr. 19, 44147 Dortmund,

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Dortmund unter HRB 22975

Zielgesellschaft: FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft, Lechwiesenstr. 9,

86899 Landsberg am Lech, eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts

Augsburg unter HRB 2110 (Inhaberaktien: WKN 577410, ISIN DE0005774103)

Die TRM Beteiligungsgesellschaft mbH, mit Sitz in Dortmund (im Folgenden

'Bieterin' genannt) hat heute entschieden, den Aktionären der FORTEC

Elektronik Aktiengesellschaft mit Sitz in Landsberg am Lech (im Folgenden

auch 'Zielgesellschaft' genannt) im Wege eines freiwilligen öffentlichen

Übernahmeangebots anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Aktien der

FORTEC Elektronik Aktiengesellschaft mit einem rechnerischem Anteil am

Grundkapital von EUR 1,00 je Aktie (WKN 577410, ISIN DE0005774103, im

Folgenden 'FORTEC-Aktien' genannt) gegen Zahlung einer Gegenleistung in

Höhe des gewichteten durchschnittlichen inländischen Börsenkurses der

FORTEC-Aktien während der letzten drei Monate vor dem heutigen Tag, in

jedem Fall aber in Höhe von mindestens EUR 8,20 je FORTEC-Aktie, in bar zu

erwerben (im Folgenden das 'Übernahmeangebot' genannt).

Die Angebotsunterlage für das öffentliche Übernahmeangebot und weitere

Informationen zu dem öffentlichen Übernahmeangebot werden im Internet unter

www.trm-beteiligung.de/fortec veröffentlicht.

Die Aktien der Zielgesellschaft sind zum Handel im Regulierten Markt (Prime

Standard) der Frankfurter Wertpapierbörse zugelassen. Außerdem werden sie

in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München und Stuttgart im Freiverkehr sowie

im elektronischen Handelssystem Xetra gehandelt.

Weitere Informationen:

Das Übernahmeangebot wird unter der Bedingung der kartellrechtlichen

Freigabe stehen. Im Übrigen wird das Übernahmeangebot zu den in der

Angebotsunterlage enthaltenen Bestimmungen und Bedingungen ergehen.

Die Bieterin hat heute Aktienkaufverträge mit mehreren Veräußerern

geschlossen, nach denen sie insgesamt 404.775 Aktien der FORTEC Elektronik

Aktiengesellschaft (entspricht ca. 13,70 % der FORTEC-Aktien) erwirbt. Als

Kaufpreis für diese Aktien ist ein Betrag von EUR 8,20 je Aktie vereinbart.



Darüber hinaus hat die Bieterin heute einen weiteren Aktienkaufvertrag mit

der AK Industriebeteiligung Gesellschaft mit beschränkter Haftung, derzeit:

Norderfriedrichskoog, künftig: Straelen, geschlossen (nachfolgend der

'AKI-Kaufvertrag' genannt), nach dem sie insgesamt 523.336 FORTEC-Aktien

(entspricht ca. 17,71 % der FORTEC-Aktien) erwirbt (nachfolgend

'AKI-Aktien' genannt). Als Kaufpreis für die AKI-Aktien ist ein Betrag in

Höhe von EUR 8,20 je Aktie vereinbart. Der Verkauf und die Abtretung der

AKI-Aktien werden gemäß des AKI-Kaufvertrags allerdings erst mit dem

Eintritt der folgenden aufschiebenden Bedingung wirksam:

(i) Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb der AKI-Aktien nach

Maßgabe des AKI-Kaufvertrags und den Erwerb weiterer Aktien der

Gesellschaft im Rahmen des Übernahmeangebots unbedingt freigegeben; oder

(ii) alle anwendbaren fusionskontrollrechtlichen Prüfungsfristen sind

abgelaufen, ohne dass das Bundeskartellamt die Durchführung des

beabsichtigten Erwerbs der AKI-Aktien nach Maßgabe des AKI-Kaufvertrags und

der weiteren FORTEC-Aktien nach Maßgabe des Übernahmeangebots untersagt

hat; oder

(iii) das Bundeskartellamt hat festgestellt, dass die

Fusionskontrollvorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

(GWB) auf den Erwerbsvorgang des AKI-Kaufvertrags und des Übernahmeangebots

nicht anwendbar sind,

allerdings frühestens an dem Tag, der dem Tag des Beginns der Annahmefrist

für das Übernahmeangebot (§ 16 WpÜG) zeitlich nachfolgt (nachfolgend auch

die 'Kartellbedingung' genannt).

Mit dem Eintritt der Kartellbedingung und der dadurch wirksam werdenden

Übertragung der 523.336 AKI-Aktien von der AK Industriebeteiligung

Gesellschaft mit beschränkter Haftung auf die Bieterin wird die Bieterin

insgesamt 928.111 FORTEC-Aktien (entspricht ca. 31,41 % der FORTEC-Aktien

bzw. Stimmrechte an der Zielgesellschaft) halten.

Wichtiger Hinweis:

Diese Bekanntmachung stellt weder ein Angebot zum Kauf noch eine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von Aktien an der FORTEC

Elektronik Aktiengesellschaft dar. Die endgültigen Bedingungen und weitere

das Übernahmeangebot betreffende Bestimmungen werden nach Gestattung der

Veröffentlichung der Angebotsunterlage durch die Bundesanstalt für

Finanzdienstleistungsaufsicht in der Angebotsunterlage mitgeteilt.

Investoren und Inhabern von Aktien an der FORTEC Elektronik

Aktiengesellschaft wird dringend empfohlen, die Angebotsunterlage sowie

alle sonstigen im Zusammenhang mit dem Angebot stehenden Dokumente zu

lesen, sobald diese bekannt gemacht worden sind, da sie wichtige

Informationen enthalten werden.

Dortmund, den 20. Juli 2012

TRM Beteiligungsgesellschaft mbH

Ende der WpÜG-Meldung

20.07.2012 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr Berlin,

Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart

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