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DGAP-WpÜG: Übernahmeangebot; DE0007201907

Veröffentlicht am 24.06.2014, 21:52

Zielgesellschaft: First Sensor AG; Bieter: FS Technology Holding S.à.r.l.

WpÜG-Meldung übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.

Für den Inhalt der Meldung ist der Bieter verantwortlich.

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Veröffentlichung der Entscheidung zur Abgabe eines freiwilligen

öffentlichen Übernahmeangebots gemäß § 10 Abs. 1 i.V.m. §§ 29 Abs. 1, 34

des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG)

Bieter:

FS Technology Holding S.à r.l.

19, rue de Bitbourg

1273 Luxemburg

Luxemburg

eingetragen im luxemburgischen Handelsregister unter B 186360

Zielgesellschaft:

First Sensor AG

Peter-Behrens-Straße 15

12459 Berlin

Deutschland

eingetragen im Handelsregister des Amtsgerichts Berlin-Charlottenburg unter

HRB 69326

ISIN: DE0007201907

WKN: 720190

Die FS Technology Holding S.à r.l. ('FS Technology Holding S.à r.l.'), eine

100%ige Tochtergesellschaft der Parcom Deutschland I GmbH & Co. KG, einem

von der Deutschen Private Equity GmbH verwalteten Private Equity Fonds, hat

heute entschieden, den Aktionären der First Sensor AG im Wege eines

freiwilligen öffentlichen Übernahmeangebotes ('Übernahmeangebot')

anzubieten, ihre auf den Inhaber lautenden Stückaktien der First Sensor AG

(ISIN DE0007201907, die 'First Sensor Aktien') zu erwerben. FS Technology

Holding S.à r.l. beabsichtigt, eine bare Gegenleistung in Höhe der

gesetzlichen Mindestgegenleistung gemäß § 31 Abs. 1 WpÜG in Verbindung mit

§§ 3 bis 5 der Verordnung über den Inhalt der Angebotsunterlage, die

Gegenleistung bei Übernahmeangeboten und die Befreiung von der

Verpflichtung zur Veröffentlichung und zur Abgabe eines Angebots

('WpÜG-Angebotsverordnung') je First Sensor Aktie anzubieten. Die FS

Technology Holding S.à r.l. geht davon aus, dass sie den Vollzug des

Übernahmeangebots von den Bedingungen der Erteilung bestimmter

aufsichtsrechtlicher Genehmigungen und des Nichteintritts wesentlicher

Verschlechterungen des Marktumfeldes, abhängig machen wird. Im Übrigen wird

das Übernahmeangebot gemäß den in der Angebotsunterlage enthaltenen

Bedingungen und Regelungen durchgeführt.

Die Veröffentlichung der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot mit den

genauen Bestimmungen des Übernahmeangebots und weiteren, das

Übernahmeangebot betreffende Informationen erfolgt in deutscher Sprache im

Internet unter

http://www.angebotfirstsensor.com.

Die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot wird außerdem durch

Hinweisbekanntmachung im Bundesanzeiger veröffentlicht.

Wichtige Hinweise

Die Regelungen des Übernahmeangebots werden nach Gestattung durch die BaFin

in der Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot veröffentlicht.

Investoren und den Inhabern von First Sensor Aktien wird dringend

empfohlen, die maßgeblichen, das Übernahmeangebot betreffende Dokumente

nach ihrer Veröffentlichung durch die FS Technology Holding S.à r.l. zu

lesen, da sie wichtige Informationen enthalten werden. Investoren und

Aktionäre der First Sensor AG können diese Dokumente, sobald sie

veröffentlicht worden sind, auf der Internetseite

http://www.angebotfirstsensor.com erhalten. Nach ihrer Veröffentlichung

wird die Angebotsunterlage für das Übernahmeangebot außerdem kostenfrei an

einem noch zu bestimmenden Ort zur Verfügung gestellt und Investoren sowie

Aktionären der First Sensor AG auf Wunsch kostenlos zugesandt.

Diese Bekanntmachung dient lediglich Informationszwecken und stellt keine

Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Verkauf von First Sensor Aktien

dar. Diese Bekanntmachung stellt auch kein Angebot zum Kauf von First

Sensor Aktien dar und bezweckt weder die Abgabe von Zusicherungen noch die

Eingehung sonstiger rechtlicher Verpflichtungen durch FS Technology Holding

S.à r.l..

Ein Angebot zum Erwerb der First Sensor Aktien erfolgt nur durch die

Bekanntmachung der Angebotsunterlage, die die FS Technology Holding S.à

r.l. rechtzeitig veröffentlichen wird, und wird sich ausschließlich nach

deren Regelungen richten. Die Regelungen in der Angebotsunterlage können

von den allgemeinen Informationen, die in dieser Bekanntmachung beschrieben

sind, abweichen.

Den Aktionären der First Sensor AG wird dringend empfohlen, gegebenenfalls

unabhängigen Rat einzuholen, um eine fachkundige Beurteilung des Inhalts

der Angebotsunterlage und des Übernahmeangebots zu erhalten.

Das Übernahmeangebot wird ausschließlich nach dem Recht der Bundesrepublik

Deutschland, insbesondere nach dem WpÜG und der WpÜG-Angebotsverordnung

unterbreitet werden. Eine Durchführung des Übernahmeangebots nach den

Bestimmungen anderer Rechtsordnungen als der der Bundesrepublik Deutschland

wird nicht erfolgen. Folglich werden keine sonstigen Bekanntmachungen,

Registrierungen, Zulassungen oder Genehmigungen des Übernahmeangebots

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland beantragt, veranlasst oder gewährt

werden. Die Aktionäre der First Sensor AG werden nicht darauf vertrauen

können, sich auf Bestimmungen zum Schutz von Anlegern nach einer anderen

Rechtsordnung als der der Bundesrepublik Deutschland berufen zu können.

Jeder Vertrag, der infolge der Annahme des Übernahmeangebots zustande

kommt, wird ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland

unterliegen und ist in Übereinstimmung mit diesem auszulegen.

Die FS Technology Holding S.à r.l. hat die Veröffentlichung, Versendung,

Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer mit dem

Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland nicht gestattet. Weder die FS

Technology Holding S.à r.l. noch die mit dieser gemeinsam handelnden

Personen im Sinne des § 2 Abs. 5 Satz 1 und Satz 3 WpÜG sind in irgendeiner

Weise verantwortlich für die Vereinbarkeit der Veröffentlichung,

Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser Bekanntmachung oder anderer

mit dem Übernahmeangebot im Zusammenhang stehender Unterlagen durch Dritte

außerhalb der Bundesrepublik Deutschland mit den Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland.

Die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung dieser

Bekanntmachung in Rechtsordnungen außerhalb der Bundesrepublik Deutschland

kann unter den Anwendungsbereich von Rechtsvorschriften anderer

Rechtsordnungen als denen der Bundesrepublik Deutschland fallen, in denen

die Veröffentlichung, Versendung, Verteilung oder Verbreitung gesetzlichen

Beschränkungen unterliegen. Personen, die nicht in der Bundesrepublik

Deutschland ansässig sind oder aus anderen Gründen den Rechtsvorschriften

anderer Rechtsordnungen unterliegen, sollten sich über die anwendbaren

Bestimmungen informieren und diese befolgen.

Luxemburg, 24. Juni 2014

FS Technology Holding S.à r.l.

Die Geschäftsführung

Ende der WpÜG-Meldung

24.06.2014 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche

Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.

DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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Notiert: Regulierter Markt in Berlin und Frankfurt (Prime Standard),

Freiverkehr in Düsseldorf, Berlin Tradegate Exchange, Hamburg, München und

Stuttgart;

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